Kreisbehindertenbeauftragte
Seit dem 01.08.2016 gibt es im Landkreis Göppingen die Stelle der Kreisbehindertenbeauftragten. Sie setzt sich für die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung im Landkreis Göppingen ein.
Aktuelles
Europäischer Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen am 6. Mai
Das Netzwerk "Alle Dabei!" veranstaltet am 6. Mai 2023, ab 10 Uhr auf dem Göppinger Marktplatz den Europäischen Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen.
An diesem Tag wird ein buntes Programm und Mitmachaktionen für Groß und Klein geboten. Der Tag wird durch die „happy singers“ (Band der Bodelschwingh-Schule Göppingen) eröffnet. Danach stellen sich Jürgen Dusel (Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen), Jochen Heinz (1. Landesbeamter des Landkreises Göppingen) und Alex Maier (Oberbürgermeister der Stadt Göppingen) auf dem „Bunten Sofa“ (Ihren) Fragen und Belangen rund um Barrieren in der Stadt Göppingen, im Landkreis Göppingen und in ganz Deutschland.
Für das leibliche Wohl ist gesorgt.
Broschüre "Distanz und Nähe"
Im Rahmen der unten genannten Mitmachaktion Distanz und Nähe ist eine schöne Broschüre von allen Einsendungen entstanden. Diese können sie gerne über die Kreisbehindertenbeauftragte bestellen.
Mitmachaktion - Distanz und Nähe wir halten zusammen auch wenn wir alleine sind!
Kreative Einsendungen der Mitmachaktion
Was kann ich tun, wenn mir die Decke auf den Kopf fällt und die kontaktlose Zeit zur Ewigkeit wird? Das war das Motto der Mitmachaktion der Kreisbehindertenbeauftragten Oswald-Timmler und Emily Ernst von der Ergänzenden Unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB) Süßen. Die Resonanz auf diese Aktion war beeindruckend. Es wurden viele kreative und emotionale Bilder, Briefe und Collagen zugesandt.
Stelle
Die Kreisbehindertenbeauftragte ist sowohl direkte Ansprechpartnerin für Menschen mit Behinderung und deren Angehörige als auch Ansprechpartnerin für Verwaltungen und Politik soweit die Belange von Menschen mit Behinderung betroffen sind.
Sie arbeitet hauptamtlich, ist nicht weisungsgebunden und unterliegt der Schweigepflicht.
Die Stelle wird durch das Ministerium für Soziales und Integration aus Landesmitteln unterstützt.
Beratung
Eine Beratung erfolgt nach telefonischer Vereinbarung entweder im Landratsamt Göppingen oder bei Ihnen zu Hause.
Weitere Informationen
Ausweishülle "Schwer-in-Ordnung"
Ausweishülle "Schwer-in-Ordnung"
Die Ausweishülle "Schwer-in-Ordnung" ist jetzt auch im Landkreis Göppingen erhältlich!
Die Idee für die Ausweishülle hatte 2017 die 14-jährige Hannah aus Pinneberg, eine Schülerin mit Downsyndrom, die sich durch die Bezeichnung Schwerbehindertenausweis diskriminiert fühlte. Gemeinsam mit einer Lehrerin entwarf sie die Schwer-in-Ornung-Ausweishülle. In einer Ausgabe des Hamburger Magazins „KIDS Aktuell“ schlug sie vor, den Schwerbehindertenausweis in „Schwer-in-Ordnung-Ausweis“ umzubenennen.
Zunächst ergriff ein Twitter-Nutzer in einem Tweet die Idee der 14-jährigen. Bundesweit berichteten darüber zahlreiche Print-und Online-Medien, Rundfunk und Fernsehsender.
Diese Ausweishülle ist zwischenzeitlich in vielen Landkreisen bundesweit zu haben. Auf vielfache Nachfrage hat jetzt auch die Kreisbehindertenbeauftragte Claudia Oswald-Timmler ein gewisses Kontingent dieser Ausweishüllen bestellt.
Gedacht ist die Hülle für Kinder und Jugendliche, aber auch interessierte Erwachsene mit einer Schwerbehinderung können die Hülle kostenfrei anfordern.
Entweder per E-Mail oder telefonisch bei der Kreisbehindertenbeauftragten, E-Mail: c.oswaldtimmler@lkgp.de, Tel: 07161 202-4027.
(Quelle: Pressemitteilunge des Landratsamtes Göppingen vom 12.08.2019)
Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen
Hilfetelefon "Gewalt gegen Frauen"
Das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ ist ein rund um die Uhr erreichbares, vertrauliches und kostenfreies Beratungsangebot, angesiedelt beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben. Unter der Rufnummer 08000 116016, im Chat oder per E-Mail via www.hilfetelefon.de sind die qualifizierten Beraterinnen zu allen Fragen rund um Gewalt gegen Frauen bundesweit erreichbar. Das anonyme Angebot richtet sich an betroffene Frauen- mit und ohne Behinderung-, Fachkräfte sowie Personen aus dem sozialen Umfeld Betroffener.
Besonders wichtig: Das Angebot des Hilfetelefons ist barrierefrei. Beraterinnen helfen auch in leichter Sprache. Menschen mit einer Hörbeeinträchtigung haben die Möglichkeit, täglich zwischen 8.00 und 23.00 Uhr über einen Relay-Dienst in Deutscher Gebärdensprache mit den Beraterinnen zu kommunizieren. Auch die Webseite www.hilfetelefon.de sowie Informationsmaterialien sind barrierearm gestaltet.
Online-Petition
Online-Petition „Teilhabeabbau durch Verschlechterung der Versorgungsmedizin-Verordnung stoppen“.
Unterschriften stoppen den 6. Referentenentwurf des BMAS zur Versorgungsmedizin-Verordnung
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat im vergangenen Jahr einen Referentenentwurf für eine Neufassung der Versorgungsmedizin-Verordnung verfasst. Am Prozess wurden die Schwerbehindertenvertretungen erst spät im November 2018 beteiligt.
Im Januar 2019 ergriffen drei Vertrauenspersonen der Schwerbehinderten selbst die Initiative und erstellten eine Online-Petition mit dem Titel „Teilhabeabbau durch Verschlechterung der Versorgungsmedizin-Verordnung stoppen“. Die drei Initiatorinnen haben ihre gute Vernetzung genutzt und die Petition ausgezeichnet beworben. Das Thema wurde somit in der Öffentlichkeit deutlich sichtbar. Die Petition erfuhr eine überwältigende Unterstützung! Insgesamt unterzeichneten bis heute 29.027 Menschen diese Petition.
Die Initiatorinnen baten um einen Termin zur Übergabe der Unterschriften. Am 21.06.2019 überreichten die drei Initiatorinnen Herrn Staatssekretär Dr. Rolf Schmachtenberg in Berlin die gesammelten Unterschriftenlisten. Er hatte kurzfristig ein „schweres Päckchen“ zu tragen.
Der Staatssekretär nahm sich eine Stunde Zeit, in der die Vertrauenspersonen der Schwerbehinderten und ihre fünf Unterstützer*innen aus Gewerkschaften und Hauptschwerbehindertenvertretungen ihre Bedenken und Einwände ausführlich darstellten. In dem konstruktiven Gespräch wurde deutlich, dass das Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Kern dasselbe Ziel wie die SBVen verfolgt: Es ist keine Verschlechterung oder Benachteiligung für Schwerbehinderte Personen in Deutschland beabsichtigt oder geplant! Die „tolle Aktion“, so Staatssekretär Dr. Schmachtenberg verstärkt die Zweifel, ob das jetzige Antrags- und Feststellungsverfahren den teilhabeorientierten, politischen, juristischen, medizinischen und sozialen Realitäten noch gerecht werden kann. Zeit das Vorhaben grundsätzlich zu überdenken! Und diesmal werden die Schwerbehindertenvertretungen beteiligt. Gute Voraussetzungen, ein gemeinsames Ziel kooperativ zu erreichen.
(Mitteilung der Kreisbenindertenbeauftragten vom 04.07.2019)