Kreisbrandmeister

Der Kreisbrandmeister des Landkreises Göppingen ist in seiner Funktion direkt dem Landrat zugeordnet. Zum 01.03.1999 wurde Herr Dr.-Ing. Michael Reick als Kreisbrandmeister des Landkreises, zunächst im Ehrenamt, bestellt. Durch die Novellierung des Feuerwehrgesetzes übt er dieses Amt nun seit 01.01.2013 in hauptamtlicher Funktion aus. Darüber hinaus ist Herr Dr. Reick Brandschutzsachverständiger des Landkreises.

Aufgaben als Kreisbrandmeister

  • Zusammenarbeit mit den Feuerwehren des Landkreises im Hinblick auf deren Aufstellung, Ausrüstung und Leistungsfähigkeit
  • Erstellung überörtlicher Feuerwehreinsatzpläne und Einsatzkonzeptionen
  • Beratung und Unterstützung der Feuerwehren bei feuerwehrtechnischen Angelegenheiten, insbesondere hinsichtlich der Beurteilung der Leistungsfähigkeit der Gemeindefeuerwehr
  • Feuerwehrtechnische Beurteilung von Beihilfeanträgen der Gemeindefeuerwehren
  • Beratung und Unterstützung der Feuerwehren bei Übungen und Einsätzen
  • Zusammenarbeit mit der Integrierten Leitstelle für Feuerwehr und Rettungsdienst
  • Überwachung der Leitstelle im Hinblick auf die Notrufannahme und die Alarmierung der Feuerwehren
  • Feuerwehrtechnische Beratung und Beurteilung von Beschaffungsmaßnahmen insbesondere der für den überörtlichen Einsatz der Feuerwehren notwendigen Einrichtungen sowie beim Bau von Feuerwehrhäusern
  • Organisation, Unterstützung und Überwachung der Ausbildung der Feuerwehrangehörigen auf Kreisebene und Koordination der Ausbildung an der Landesfeuerwehrschule
  • Mitwirkung im Katastrophenschutz, hierbei insbesondere Sicherstellung der Organisation, Ausbildung und Betreuung einer überörtlichen Feuerwehrführungsgruppe als Grundlage für die technische Einsatzleitung
  • Abstimmung der Zusammenarbeit mit Polizei, Rettungsdienst und anderen Hilfsorganisationen
  • Sicherstellung einer ständigen Erreichbarkeit, um bei größeren bzw. schwierigen Einsätzen ggf. die Einsatzleitung übernehmen zu können. Hierbei wird Herr Dr. Reick von seinen drei Stellvertretern unterstützt

Aufgaben als Brandschutzsachverständiger

  • Stellungnahme für die Belange der Feuerwehr in Genehmigungsverfahren
  • Auf individuelle Veranlassung der jeweilig zuständigen Genehmigungsbehörde:
    Stellungnahme als Brandschutzsachverständiger in besonders schwierigen Fällen

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