Bußgeldstelle

Unsere Aufgaben

  • Ahndung von Verkehrsverstößen im Landkreis Göppingen
    Hinweis: Die Großen Kreisstädte Göppingen, Geislingen und Eislingen sind für Ordnungswidrigkeiten nach der Straßenverkehrsordnung (z. B. Geschwindigkeitsüberschreitungen) selbst zuständig. Dies ist mit Einschränkungen auch für die Städte Donzdorf und Uhingen gültig. Nähere Auskünfte hierzu erteilen wir Ihnen gerne telefonisch.
  • Durchführung von Geschwindigkeitsmessungen
    Die Überwachung des fließenden Verkehrs ist auch im Landkreis Göppingen wichtig und notwendig. Hierbei steht nicht das "Abkassieren" im Vordergrund, sondern die Verkehrssicherheit.
  • Ahndung der allgemeinen Ordnungswidrigkeiten
    Darunter fallen beispielsweise unerlaubte Müllablagerungen, ungenehmigtes Bauen, unentschuldigte Schulversäumnisse, Verstöße gegen lebensmittelrechtliche Bestimmungen und vieles mehr.
  • Überwachung der Sozialvorschriften im Straßenverkehr (Fahrpersonalrecht)
    Hierzu gehören vor allem die Überwachung der Lenk- und Ruhezeiten, die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten, die im Rahmen der Straßenkontrollen durch das Bundesamt für Güterverkehr oder die Polizei festgestellt werden sowie die Ahndung von Verstößen, die bei Betriebsprüfungen durch uns selbst entdeckt werden.
  • Organisation und Durchführung von Jugendschutz- und Preisangabenkontrollen

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