Einschulungsuntersuchungen (ESU)

Die Einschulungsuntersuchung für die Kinder wird in der Regel im Kindergarten in zwei Schritten durchgeführt. Aus Präventionsgründen findet Schritt 1 der Einschulungsuntersuchung bereits eineinhalb bis zwei Jahre vor der Einschulung statt.

Aktuelles

Elternratgeber aktualisiert

Im neuen Elternratgeber 2025/2026 finden Sie Informationen zu: Einschulungsuntersuchung, Wortschatz, Sprachverständnis, Mehrsprachigkeit, Fein- und Schreibmotorik, Zahlen- und Mengenverständnis, Ernährung, gesunde Zähne, Mediennutzung, Impfen und vielem mehr. Außerdem geben wir Erziehungstipps und Hinweise zu Beratungsstellen und wichtigen Telefonnummern. Über QR-Codes gelangen Sie zu Informationen in anderen Sprachen.

Teilnahme an der ESU gesetzlich verpflichtend

Unter dem Motto "Zeit gewinnen für eine optimale Förderung" steht die Einschulungsuntersuchung Schritt 1 (ESU), an der alle Kinder laut Schulgesetz (§ 91 Abs. 1 Schulgesetz BW und § 2 Abs. 3, Schuluntersuchungsverordnung BW) verpflichtend teilnehmen müssen. Die Untersuchung wird daher bereits im vorletzten Kindergartenjahr durchgeführt, damit Kinder mit Förderbedarf frühzeitig erkannt werden und Sie als Eltern optimal über die Fördermöglichkeiten informiert werden können. Bei diesem Termin wird noch nicht die Frage der „Schulreife/Schulart“ geklärt. Eine Entscheidung darüber wird erst im letzten Kindergartenjahr getroffen.

Einige wenige Kinder bekommen dazu nochmals eine weitere Untersuchung durch eine Ärztin des Gesundheitsamtes (ESU Schritt 2).

Welche Entwicklungsbereiche werden bei der ESU überprüft?

  • Seh- und Hörvermögen
  • Sprachentwicklung
  • Merkfähigkeit
  • Bewegungsentwicklung
  • Malentwicklung
  • Zahlen-/Mengenverständnis
  • Größe und Gewicht

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • das Früherkennungsheft für Kinder/ die Teilnahmekarte (Vorlage verpflichtend)
Quelle: Gemeinsamer Bundesausschuss und bvkj
  • das Impfbuch oder eine schriftliche Erklärung, dass Ihr Kind nicht geimpft ist (Vorlage verpflichtend)
Quelle: Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V.

Informationen zur Einschulungsuntersuchung in verschiedenen Sprachen

Deutsch

Merkblätter (deutsch)

Erklärvideo (deutsch)

Albanisch

Merkblätter (Albanisch)

Arabisch

Merkblätter (Arabisch)

Erklärvideo zur Einschulungsuntersuchung in Arabisch

Bulgarisch

Merkblätter (Bulgarisch)

Englisch/English

Merkblätter (Englisch)

Erklärvideo zur Einschulungsuntersuchung in Englisch

Farsi

Merkblätter (Farsi)

Französisch

Merkblätter (Französisch)

Erklärvideo zur Einschulungsuntersuchung in Französisch

Griechisch

Merkblätter (Griechisch)

Italienisch

Merkblätter (Italienisch)

Erklärvideo zur Einschulungsuntersuchung in Italienisch

Kroatisch

Merkblätter (Kroatisch)

Polnisch

Merkblätter (Polnisch)

nicht verfügbar

Erklärvideo zur Einschulungsuntersuchung in Polnisch

Rumänisch

Merkblätter (Rumänisch)

Erklärvideo zur Einschulungsuntersuchung in Rumänisch

Russisch

Merkblätter (Russisch)

Erklärvideo zur Einschulungsuntersuchung in Russisch

Spanisch

Merkblätter (Spanisch)

Türkisch

Merkblätter (Türkisch)

Erklärvideo zur Einschulungsuntersuchung in Türkisch

Ukrainisch

Merkblätter (Ukrainisch)

Weitere Broschüren und Flyer

Mehrsprachig aufwachsen

Elternbrief: Wie lernt mein Kind 2 Sprachen, Deutsch und die Familiensprache?
Sprachentwicklung und Sprachförderung in der Familie in 25 Sprachen

Mehrsprachig aufwachsen: Flyer in mehreren Sprachen

Fördertipps

Weitere Broschüren und Flyer zur Förderung Ihres Kindes auf der Seite Kinder- und Jugendgesundheit.

Erklärvideo für pädagogisches Fachpersonal (deutsch)

Kontakt

Wir sind für Sie da!

Kinder- und Jugendgesundheitsdienst Gesundheitsamt Göppingen
Telefon 07161 202-5350

Amtsleiterin

Dr. Nadja Mürter, Amtsleiterin Gesundheitsamt
Frau Dr.
Nadja Mürter, Amtsleiterin
Gesundheitsamt Göppingen
73035 Göppingen
Telefon 07161 202-5300

Vorzimmer Amtsleitung
Fax +49 7161 202-5390

Auskunft, Terminvereinbarung
E-Mail

Adresse

Gesundheitsamt
Landratsamt Göppingen
Wilhelm-Busch-Weg 1
73033 Göppingen
E-Mail

Kontaktpersonen