Einschulungsuntersuchungen (ESU)
Die Einschulungsuntersuchung für die Kinder wird in der Regel im Kindergarten in zwei Schritten durchgeführt. Aus Präventionsgründen findet Schritt 1 der Einschulungsuntersuchung bereits eineinhalb bis zwei Jahre vor der Einschulung statt.
Aktuelles
Elternratgeber aktualisiert
Im neuen Elternratgeber 2025/2026 finden Sie Informationen zu: Einschulungsuntersuchung, Wortschatz, Sprachverständnis, Mehrsprachigkeit, Fein- und Schreibmotorik, Zahlen- und Mengenverständnis, Ernährung, gesunde Zähne, Mediennutzung, Impfen und vielem mehr. Außerdem geben wir Erziehungstipps und Hinweise zu Beratungsstellen und wichtigen Telefonnummern. Über QR-Codes gelangen Sie zu Informationen in anderen Sprachen.
Teilnahme an der ESU gesetzlich verpflichtend
Unter dem Motto "Zeit gewinnen für eine optimale Förderung" steht die Einschulungsuntersuchung Schritt 1 (ESU), an der alle Kinder laut Schulgesetz (§ 91 Abs. 1 Schulgesetz BW und § 2 Abs. 3, Schuluntersuchungsverordnung BW) verpflichtend teilnehmen müssen. Die Untersuchung wird daher bereits im vorletzten Kindergartenjahr durchgeführt, damit Kinder mit Förderbedarf frühzeitig erkannt werden und Sie als Eltern optimal über die Fördermöglichkeiten informiert werden können. Bei diesem Termin wird noch nicht die Frage der „Schulreife/Schulart“ geklärt. Eine Entscheidung darüber wird erst im letzten Kindergartenjahr getroffen.
Einige wenige Kinder bekommen dazu nochmals eine weitere Untersuchung durch eine Ärztin des Gesundheitsamtes (ESU Schritt 2).
Welche Entwicklungsbereiche werden bei der ESU überprüft?
- Seh- und Hörvermögen
- Sprachentwicklung
- Merkfähigkeit
- Bewegungsentwicklung
- Malentwicklung
- Zahlen-/Mengenverständnis
- Größe und Gewicht
Welche Unterlagen werden benötigt?
- das Früherkennungsheft für Kinder/ die Teilnahmekarte (Vorlage verpflichtend)
- das Impfbuch oder eine schriftliche Erklärung, dass Ihr Kind nicht geimpft ist (Vorlage verpflichtend)
- die ausgefüllte und unterschriebene Einwilligungserklärung (PDF,101 KB)
- den ausgefüllten Fragebogen für sorgeberechtigte Personen (Elternfragebogen):
- wichtige Arztberichte zu Erkrankungen Ihres Kindes (falls vorhanden)
- bei Brillenträgern: Brille nicht vergessen