Schutzgebiete im Landkreis Göppingen

Zur Erhaltung und Sicherung der Schönheit, Eigenart und Vielfalt der Natur werden Schutzgebiete verschiedener Kategorien ausgewiesen. Diese Seite gibt einen Überblick über die verschiedenen Arten von geschützten Gebieten und Landschaftselementen.

Schutzgebietskategorien

20 Naturschutzgebiete

Naturschutzgebiete werden zum Schutz von Natur und Landschaft ausgewiesen, wenn diese aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen, landeskundlichen, kulturellen oder ökologischen Gründe besonders schützenswert sind. Sie dienen dem Erhalt wertvoller Biotope sowie der Bewahrung seltener und landschaftlich schöner Gebiete. Insbesondere die gefährdeten Tier- und Pflanzenarten finden in Schutzgebieten Rückzugsräume für eine möglichst ungestörte Entwicklung. Die Zuständigkeit für die Ausweisung liegt bei den höheren Naturschutzbehörden (Referate 55 und 56 der Regierungspräsidien). Diese weisen Naturschutzgebiete per Rechtsverordnung aus.

Im Landkreis Göppingen wurden bisher insgesamt 20 Naturschutzgebiete mit einer Gesamtfläche von 2.887 ha ausgewiesen. Dies entspricht einem Anteil von 4,5 Prozent der Landkreisfläche. Im südlichen Teil des Landkreises, dem Oberen Filstal, befindet sich der größte Teil der Naturschutzgebiete. Ziel ist dort vor allem der Schutz wertvoller Wacholderheiden und Magerrasen sowie naturnaher Laubwälder. Das Naturschutzgebiet "Eybtal mit Teilen des Längen- und Rohrachtales" im Stadtgebiet Geislingen und Gemeindegebiet Böhmenkirch ist mit 1.331 ha das größte Naturschutzgebiet im Regierungsbezirk Stuttgart.

Weitere Informationen zu den Naturschutzgebieten im Regierungsbezirk Stuttgart können beim Regierungspräsidium Stuttgart abgerufen werden.

Die Lage der Naturschutzgebiete können Sie im Daten- und Kartendienst der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) einsehen. Dort können Sie mit einem Klick auf das jeweilige Schutzgebiet unter anderem die Rechtsverordnung abrufen.

35 Landschaftsschutzgebiete

Landschaftsschutzgebiete werden zur Erhaltung der natürlichen Vielfalt, Eigenart und Schönheit der Landschaft sowie zur Erhaltung oder Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts oder Nutzungsfähigkeit der Naturgüter ausgewiesen. Mit diesem Instrument können auch Gebiete besonderer Bedeutung für die Erholung gesichert sowie Pufferzonen zu Naturschutzgebieten festgelegt werden.

Für die Ausweisung von Landschaftsschutzgebieten per Rechtsverordnung sind die unteren Naturschutzbehörden, also die Landratsämter oder Stadtkreise, zuständig.

Im Landkreis Göppingen bestehen zurzeit 35 Landschaftsschutzgebiete mit einer Gesamtfläche von rund 15.700 ha, was knapp einem Viertel der Landkreisfläche entspricht. Neben großflächigen Landschaftsschutzgebieten im Oberen Filstal hat der Landkreis Anteil am landkreisübergreifenden Landschaftsschutzgebiet um die drei Kaiserberge. Am Albtrauf (Raum Bad Boll) und auf den Gemarkungen Ebersbach und Eislingen befinden sich Landschaftsschutzgebiete, welche vor allem zum Schutz von zusammenhängenden Streuobstflächen ausgewiesen wurden.

Die Lage der Landschaftsschutzgebiete können Sie im Daten- und Kartendienst der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) einsehen. Dort können Sie mit einem Klick auf das jeweilige Schutzgebiet unter anderem die Rechtsverordnung abrufen.

460 Landschaftsschutzgebiete

Als Naturdenkmal werden einzelne Naturschöpfungen ausgewiesen, die aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit des besonderen Schutzes bedürfen. Auch zur Sicherung von Lebensgemeinschaften oder Lebensstätten bestimmter Tiere und Pflanzen können Gebiete als Naturdenkmale erklärt werden.

Die untere Naturschutzbehörde kann per Rechtsverordnung bis zu 5 ha große flächenhafte Naturdenkmäler (z. B. Feuchtgebiete, Moore, Heiden) oder aber sogenannte Einzelbildungen (z. B. wertvolle Bäume, Felsen, Höhlen) ausweisen.
Die Zuständigkeit für Naturdenkmäler im Bereich der Großen Kreisstädte (Eislingen/Fils, Göppingen, Geislingen) liegt bei den jeweiligen Stadtverwaltungen als untere Verwaltungsbehörden.

Im Landkreis Göppingen stehen derzeit 247 flächenhafte Naturdenkmäler mit einer Gesamtfläche von 312 ha sowie 213 Einzelbildungen (insbesondere landschaftsprägende Einzelbäume und Baumgruppen) unter Schutz.

Die Lage der Naturdenkmäler können Sie im Daten- und Kartendienst der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg einsehen.

Gesetzlich geschützte Biotope

Besonders wertvolle und zumeist gefährdete Lebensräume sind als Biotope im Offenland gesetzlich geschützt. Diese Biotope, wie z.B. Feldhecken, Wacholderheiden, Nasswiesen, Felsen oder seltene naturnahe Waldgesellschaften bieten Lebensraum für viele Tier- und Pflanzenarten. Sie dürfen deshalb nicht erheblich beeinträchtigt werden.
 
Die genaue Lage der erfassten Biotope können Sie unter im Karten- und Datendienst der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) einsehen.

Bitte beachten Sie, dass die Darstellung der Biotope lediglich Ihrer Information dient, lediglich deklaratorischen Charakter und keinen Anspruch auf Vollständigkeit hat. Ein geschützter Biotop ist aufgrund seiner Eigenschaften Kraft des Gesetzes geschützt, nicht durch Eintrag in ein Kartenwerk.

11 Natura 2000 Gebiete

Das europäische ökologische Netz "Natura 2000" dient dem Schutz der Fauna-Flora-Habitat-Gebiete (FFH-Gebiete) und der europäischen Vogelschutzgebiete. Die Landratsämter sorgen für den Schutz der Gebiete vor erheblichen Beeinträchtigungen.
 
Im Kreis Göppingen gibt es derzeit acht FFH-Gebiete und drei Vogelschutz-Gebiete.
 
Nähere Informationen zur Natura 2000:

Für die Natura 2000-Gebiete werden in Federführung der höheren Naturschutzbehörden Managementpläne erstellt. Diese Pläne enthalten Maßnahmen, die der Erhaltung oder Entwicklung des jeweiligen Gebietes dienen.
Die fertig gestellten Pläne können Sie bei der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) einsehen.

Verzeichnisse, Statistiken

Die Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) führt Daten zu allen Schutzgebieten in Baden-Württemberg und erstellt landesweite Statistiken.
Eine Übersicht mit Informationen zu den einzelnen Schutzgebieten in Form von Steckbriefen finden sie unter Schutzgebietsstatistik der LUBW

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 Jupp Jünger, Amtsleiter Umweltamt
Jupp Jünger
Amtsleiter Umweltamt

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