Zulassung eines Fahrzeugs aus einem Drittland (Nicht-EU)
Wichtige Hinweise zu Ihrem Besuch bei der Kfz-Zulassungsstelle
Donnerstags können in der Zeit zwischen 11.00 Uhr und 12.00 Uhr sowie zwischen 16.30 Uhr und 17.30 Uhr keine weiteren Aufrufnummern mehr gezogen werden. Alle bereits gezogenen Nummern werden selbstverständlich noch bearbeitet.
Erläuterungen
Bevor eine Zulassungsbescheinigung erstellt wird, muss das Fahrzeug beim Zoll angemeldet werden, eine Zollunbedenklichkeitsbescheinigung ausgestellt und das Fahrzeug bei einem amtlichen Sachverständigen zur Erstellung eines Vollgutachtens (§ 21 StVZO) und Überprüfung der Fahrgestellnummer vorgeführt werden.
Da für Fahrzeuge im Ausland jeweils unterschiedliche Unterlagen existieren, ist die unten genannte Liste als allgemeine Auskunft zu verstehen.
Die Unterlagen müssen immer individuell vor Ort geprüft werden, um eine Zulassung zu gewährleisten.
Mitzubringende Unterlagen
- Ausländische Zulassungsbescheinigung(en) im Original
- Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
- Gutachten nach § 21 StVZO (Betriebserlaubnis) inklusive Überprüfung der Fahrgestellnummer
- gültiger Hauptuntersuchungsbericht
- Originalrechnung oder Kaufvertrag
- Versicherungsbestätigung (eVB-Code)
- Einzugsermächtigung für die KFZ-Steuer
- gültiger Personalausweis / Reisepass / Aufenthaltstitel
- bei Firmen: Gewerbeanmeldung/Handelsregister
- bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister
- bei Vertretung: Vollmacht (Link) + Ausweis des Bevollmächtigten
- bei Fahrzeugen aus den USA: es muss vorab eine CARFAX-Abfrage gemacht und vorgelegt werden
Hinweis: Bei Personenkraftwagen mit einer Kennzeichenlänge weniger als 40 cm muss das Fahrzeug vor der endgültigen Zulassung bei der Zulassungsstelle vorgefahren werden.
