Zulassung eines Fahrzeugs aus einem Drittland (Nicht-EU)

Wichtige Hinweise zu Ihrem Besuch bei der Kfz-Zulassungsstelle

Donnerstags können in der Zeit zwischen 11.00 Uhr und 12.00 Uhr sowie zwischen 16.30 Uhr und 17.30 Uhr keine weiteren Aufrufnummern mehr gezogen werden. Alle bereits gezogenen Nummern werden selbstverständlich noch bearbeitet.

Erläuterungen

Bevor eine Zulassungsbescheinigung erstellt wird, muss das Fahrzeug beim Zoll angemeldet werden, eine Zollunbedenklichkeitsbescheinigung ausgestellt und das Fahrzeug bei einem amtlichen Sachverständigen zur Erstellung eines Vollgutachtens (§ 21 StVZO) und Überprüfung der Fahrgestellnummer vorgeführt werden.

Da für Fahrzeuge im Ausland jeweils unterschiedliche Unterlagen existieren, ist die unten genannte Liste als allgemeine Auskunft zu verstehen.
Die Unterlagen müssen immer individuell vor Ort geprüft werden, um eine Zulassung zu gewährleisten.

Mitzubringende Unterlagen

  • Ausländische Zulassungsbescheinigung(en) im Original  
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
  • Gutachten nach § 21 StVZO (Betriebserlaubnis) inklusive Überprüfung der Fahrgestellnummer
  • gültiger Hauptuntersuchungsbericht
  • Originalrechnung oder Kaufvertrag
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Code)
  • Einzugsermächtigung für die KFZ-Steuer
  • gültiger Personalausweis / Reisepass / Aufenthaltstitel
  • bei Firmen: Gewerbeanmeldung/Handelsregister
  • bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister
  • bei Vertretung: Vollmacht (Link) + Ausweis des Bevollmächtigten
  • bei Fahrzeugen aus den USA: es muss vorab eine CARFAX-Abfrage gemacht und vorgelegt werden

Hinweis: Bei Personenkraftwagen mit einer Kennzeichenlänge weniger als 40 cm muss das Fahrzeug vor der endgültigen Zulassung bei der Zulassungsstelle vorgefahren werden. 

Formulare

Leitung / Kontakt Göppingen

Daniela Malki
Leiterin Kfz-Zulassungsbehörde Göppingen

Auskunft
Fax +49 7161 202-5292

Kfz-Zulassungsbehörde Göppingen
Landratsamt Göppingen
Lorcher Straße 6
73033 Göppingen
E-Mail

Leitung / Kontakt Geislingen

Petra Steger
Leiterin Kfz-Zulassungsbehörde Geislingen

Auskunft
Fax +49 7331 304-309

Kfz-Zulassungsbehörde Geislingen
Landratsamt Göppingen
In der MAG
Schillerstraße 2
73312 Geislingen
E-Mail

Öffnungszeiten

Bitte beachten Sie die abweichenden Öffnungszeiten der Kfz-Zulassungsbehörde:

Mo. 08.00 – 15.30 Uhr
Di. 07.30 – 12.00 Uhr
13.30 – 15.30 Uhr 
Mi. 07.30 – 12.00 Uhr
Do. 08.00 – 12.00 Uhr
13.30 – 17.30 Uhr
Fr. 07.30 – 12.00 Uhr

Hinweis: Donnerstags von 11.00 - 12.00 Uhr und von 16.30 - 17.30 Uhr ist keine Ticketausgabe möglich.