Amt für Ausbildungsförderung

Beim Amt für Ausbildungsförderung werden Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) und dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) gewährt.

Förderungsleistungen nach BAföG und AFBG

Sollten Sie Förderungsleistungen in Anspruch nehmen möchten, ist es wichtig, dass Sie sich möglichst frühzeitig informieren und den Antrag rechtzeitig stellen. Förderungsleistungen können immer erst ab Antragsmonat gewährt werden. Sollten noch einzelne Unterlagen fehlen, reicht zur Fristwahrung auch ein formloser, aber schriftlicher Antrag aus.
 
Gerne beraten die Sachbearbeiterinnen während der nachfolgend aufgeführten Sprechzeiten auch persönlich über die Anspruchsvoraussetzungen nach dem BAföG. Wir informieren Sie auch gerne über die Möglichkeit des Aufstiegs-BAföG´s.

Unsere Leistungen

Aufstiegsfortbildungsförderung (Aufstiegs-BAföG)

Aufstiegsfortbildungsförderung (Aufstiegs-BAföG)

Das AFBG verfolgt das Ziel, Teilnehmer/innen an Maßnahmen der beruflichen Fortbildung durch finanzielle Unterstützung abzusichern. Gefördert werden berufliche Fortbildungen in nahezu allen Berufsbereichen, unabhängig davon, in welcher Form sie durchgeführt wird (Vollzeit, Teilzeit, schulisch, außerschulisch).

Förderungsfähig sind Maßnahmen, die auf öffentlich-rechtliche Fortbildungsprüfungen vorbereiten.

Für die Entscheidung über die Förderungsleistungen ist das Amt für Ausbildungsförderung zuständig, in dem der Teilnehmer oder die Teilnehmerin seinen oder ihren ständigen Wohnsitz hat.

Formulare

Die Formulare stehen auch auf der Webseite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zur Verfügung
Antragsformulare für die Aufstiegsförderung gemäß AFBG

Weitere Formulare:

Weitere Informationen

Informationen über Förderkonditionen, Antragsvordrucke und dem Online-Antrag finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Bildungs und Forschung
Bitte beachten Sie die Ausführung zu DE-Mail unter BAföG

BaföG

BaföG

Ziel des BAföG ist es, jedem jungen Menschen die Möglichkeit zu geben, unabhängig von seiner sozialen und wirtschaftlichen Situation eine Ausbildung zu absolvieren, die seinen Fähigkeiten und Interessen entspricht:

  • Schule
    Das Amt für Ausbildungsförderung ist zuständig für Ausbildungen im schulischen Bereich, d. h. zum Beispiel für die allgemeinbildenden weiterführenden Schulen ab Klasse 10, Berufsfachschulen, Fach- und Fachoberschulklassen, Berufsaufbauschulen usw. Gefördert werden über das Landratsamt schulische Erst- und Zweitausbildungen und zwar weiterführende allgemeinbildende und berufsbildende Ausbildungen.
    Die Zuständigkeit richtet sich im Regelfall nach dem Wohnsitz der Eltern. Die Förderung erfolgt für Schüler vollständig durch Zuschuss, die Leistungen müssen daher nicht zurückgezahlt werden.
  • Studium
    Für alle immatrikulierten Studenten sind die Studierendenwerke am jeweiligen Studienort zuständig. Weitere Angaben finden Sie auf der Seite für Studierendeninformation Baden Württemberg.
    Ein Darlehen für Studiengebühren kann beim Ministerium für Wissenschaft, Sport und Kunst oder die KfW-Förderbank beantragt werden.

Fördervoraussetzungen

Ob die von Ihnen angestrebte Ausbildung nach dem BAföG gefördert werden kann, hängt im wesentlichen davon ab, ob Ihre Ausbildung förderungsfähig ist, ob Sie die persönlichen Förderungsvoraussetzungen erfüllen und ob der  Ausbildungsbedarf nicht durch Ihr eigenes Einkommen und Vermögen sowie das Ihres Ehegatten und Ihrer Eltern gedeckt werden kann.

Förderhöhe

Als monatlicher Bedarf sind im BAföG Pauschalbeträge vorgesehen, deren Höhe abhängig von der Art der Ausbildungsstätte (z. B. Gymnasium, Fachschule) und der Unterbringung (bei den Eltern oder auswärts wohnend) ist.

Antragstellung

Der Antrag kann auf folgenden Wegen gestellt werden:

  • Schriftlich (Formular)Antragsvordrucke erhalten Sie in Papierform beim Amt für Ausbildungsförderung Landkreis Göppingen oder beim Bundesministerium für Bildung und Forschung als Download.Wenn Sie Ihren Antrag per Post an uns senden oder persönlich abgeben möchten, unterschreiben Sie diesen und fügen Sie alle geforderten Nachweise bei.
  • OnlinePortal „BAföG-eAntrag“
    Im Online-Portal können Auszubildende einen Antrag auf Ausbildungsförderung online ausfüllen. Eltern, Ehegatten oder Lebenspartner können die Erklärung zum Antrag ebenfalls über dieses Portal ausfüllen.
    Sie werden durch die notwendigen Schritte geleitet. Am Ende des Vorgangs können Sie den Antrag entweder ausdrucken und unterschrieben per Post oder komplett elektronisch an das Amt für Ausbildungsförderung senden.
    Zum eAntrag
  • De-Mail
    De-Mail können Sie nur nutzen, wenn Sie über einen De-Mail-Account verfügen.
    Sie können entweder über das Onlineportal (siehe eAntrag) oder direkt über Ihren De-Mail-Account eine De-Mail an das Amt für Ausbildungsförderung senden. Unsere De-Mail-Adresse lautet:
    lra@landkreis-goeppingen.de-mail.de

Fristwahrend muss zumindest das Formblatt 1 vorliegen.

Hinweis: Falls Sie an einer Hochschule o. ä. studieren, liegt die Zuständigkeit beim jeweiligen Studierendenwerk. Bitte reichen Sie den Antrag dort ein.

Hinweise zum Versand per De-Mail

Damit Sie uns Ihren Antrag elektronisch zusenden können, benötigen Sie einen persönlichen De-Mail-Account. Der Antrag muss in diesem Fall ausgefüllt und als PDF-Datei abgespeichert werden. Den Antrag können Sie anschließend per De-Mail mit Absenderbestätigung (Authentifizierungsniveau „hoch“ und/oder "vertraulich/persönlich") an das BAföG-Amt versenden. Die geforderten Nachweise fügen Sie eingescannt der De-Mail bei. Beim Versand per De-Mail ist keine handschriftliche Unterschrift erforderlich.
Antragsunterlagen, die Sie uns mit einer „normalen“ E-Mail senden, haben keine Rechtsgültigkeit!

Wo bekomme ich ein De-Mail-Postfach?
Eine Liste akkreditierter (beglaubigter) De-Mail-Anbieter finden Sie auf auf der Seite Akkreditierte De-Mail Diensteanbieter oder auf dem Infoportal "De-Mail.jetzt".

Bitte beachten Sie: Der eAntrag über De-Mail ist nur gültig, wenn dieser von Ihrem eigenen De-Mail-Account versendet wurde. Ein eAntrag vom De-Mail-Account einer anderen Person (z. B. Eltern,  Ehegatte, Lebenspartner) ist kein gültiger eAntrag. Die Größe der De-Mail darf 10 MB nicht überschreiten.

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