Bauamt

Das Landratsamt Göppingen ist untere Baurechtsbehörde sowie zuständige Behörde in den Bereichen Bauleitplanung, Denkmalschutz, Schornsteinfegerwesen und Wohnraumförderung.

Hinweis: Die Städte Göppingen, Geislingen, Ebersbach und Donzdorf, sowie der Gemeindeverwaltungsverband Eislingen-Ottenbach-Salach haben jeweils eine eigene Baurechtszuständigkeit. Hier ist das Landratsamt nicht zuständig! Telefon-Durchwahlen: Göppingen: 07161 650-0, Geislingen: 07331 24-0, Ebersbach: 07163 161-0, Donzdorf: 07162 922-0, Eislingen - Ottenbach - Salach: 07161 804-0

Virtuelles Bauamt - Digitale Antragstellung

Seit dem 01.01.2025 sind Anträge in digitaler Form über das virtuelle Bauamt einzureichen. Anträge und Unterlagen per E-Mail werden nicht angenommen.

Virtuelles Bauamt

Allgemeines zur digitalen Antragstellung

  • Die Kommunikation während des Verfahrens erfolgt ausschließlich über die Antragsplattform Virtuelles Bauamt Baden-Württemberg (ViBa-BW), mit der einreichenden Person.
  • Jede zeichnerische Bauvorlage muss neben einem numerischen Maßstab auch eine grafische Maßstabsleiste beinhalten.
  • Es sind sprechende / selbsterklärende Dateinamen zu verwenden, die den Inhalt leicht erkennen lassen. Das Erstelldatum des Eingabeplans ist im Dateinamen voranzustellen. (Beispiel: Jahr-Monat-Tag_Dateiname).
    Eine ausführlichere Erklärung erhalten Sie im Abschnitt Dateistruktur.
  • Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen von Bauvorschriften z.B. vom Bebauungsplan sind, außer bei verfahrensfreien Vorhaben, innerhalb der Antragsstrecke ausdrücklich zu stellen.
  • Eine Vorlage für die Entwurfsverfasserin / den Entwurfsverfasser finden Sie unten im Abschnitt: Formulare, Downloads. Hierbei handelt es sich um einen Mustervorschlag. Es steht Ihnen frei die Vollmacht in eigenen Worten zu formulieren.

Dateistruktur für die digitale Antragstellung

  • Die Bauvorlagen müssen als archivfähiges Portable Document Format (PDF/A-1a) eingereicht werden.
  • Bearbeitungsrechte der Pläne dürfen nicht eingeschränkt sein, damit die Baurechtsbehörde z.B. Roteinträge, Genehmigungsvermerke, etc. vornehmen kann. Innerhalb der PDF Dateien dürfen keine Kommentare oder Notizen enthalten sein. 
  • Es dürfen keine ZIP-Dateien geschickt werden.
  • Es sind sprechende / selbsterklärende Dateinamen zu verwenden, die den Inhalt leicht erkennen lassen. Das Erstelldatum des Eingabeplans ist im Dateinamen voranzustellen (Beispiel: Jahr-Monat-Tag_Dateiname).
  • Deckblätter oder Tekturen müssen ein neues Datum erhalten.
  • Der Dateiname darf keine Leerzeichen enthalten. Diese sind durch Bindestriche (-) oder Unterstriche (_) zu ersetzen.
  • Die Dateien sind jeweils einzeln hochzuladen. Es dürfen z.B. nicht mehrere Grundrisse in einer Datei zusammengefasst sein.
    Vorgegebene mehrseitige Formulare, wie z.B. die Baubeschreibung sind als eine mehrseitige Datei abzuspeichern.
  • Beispiele für Dateinamen:
    • 2025-01-01_Lageplan_zeichnerischer_Teil
    • 2025-01-01_Abstandsflächenplan
    • 2025-01-01_Erdgeschoss
    • 2025-01-01_Schnitt_A-A
    • 2025-01-01_Nordansicht
    • 2025-01-01_Datenblatt_Waermepumpe

Unsere Aufgaben

Formulare, Downloads

Gebühren

Weiterführende Links

Datenschutz

Information zur EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) (PDF,206 KB)

Amtsleiterin / Kontakt

Sarah Hiller, Amtsleiterin Bauamt
Sarah Hiller
Amtsleiterin Bauamt
Fax +49 7161 202-2190

Auskunft, Vorzimmer
Fax +49 7161 202-2190

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Landratsamt Göppingen
Lorcher Str. 6
73033 Göppingen
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