Bauamt
Das Landratsamt Göppingen ist untere Baurechtsbehörde sowie zuständige Behörde in den Bereichen Bauleitplanung, Denkmalschutz, Schornsteinfegerwesen und Wohnraumförderung.
Hinweis: Die Städte Göppingen, Geislingen, Ebersbach und Donzdorf, sowie der Gemeindeverwaltungsverband Eislingen-Ottenbach-Salach haben jeweils eine eigene Baurechtszuständigkeit. Hier ist das Landratsamt nicht zuständig! Telefon-Durchwahlen: Göppingen: 07161 650-0, Geislingen: 07331 24-0, Ebersbach: 07163 161-0, Donzdorf: 07162 922-0, Eislingen - Ottenbach - Salach: 07161 804-0
Virtuelles Bauamt - Digitale Antragstellung
Seit dem 01.01.2025 sind Anträge in digitaler Form über das virtuelle Bauamt einzureichen. Anträge und Unterlagen per E-Mail werden nicht angenommen.
Allgemeines zur digitalen Antragstellung
- Die Kommunikation während des Verfahrens erfolgt ausschließlich über die Antragsplattform Virtuelles Bauamt Baden-Württemberg (ViBa-BW), mit der einreichenden Person.
- Jede zeichnerische Bauvorlage muss neben einem numerischen Maßstab auch eine grafische Maßstabsleiste beinhalten.
- Es sind sprechende / selbsterklärende Dateinamen zu verwenden, die den Inhalt leicht erkennen lassen. Das Erstelldatum des Eingabeplans ist im Dateinamen voranzustellen. (Beispiel: Jahr-Monat-Tag_Dateiname).
Eine ausführlichere Erklärung erhalten Sie im Abschnitt Dateistruktur. - Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen von Bauvorschriften z.B. vom Bebauungsplan sind, außer bei verfahrensfreien Vorhaben, innerhalb der Antragsstrecke ausdrücklich zu stellen.
- Eine Vorlage für die Entwurfsverfasserin / den Entwurfsverfasser finden Sie unten im Abschnitt: Formulare, Downloads. Hierbei handelt es sich um einen Mustervorschlag. Es steht Ihnen frei die Vollmacht in eigenen Worten zu formulieren.
Dateistruktur für die digitale Antragstellung
- Die Bauvorlagen müssen als archivfähiges Portable Document Format (PDF/A-1a) eingereicht werden.
- Bearbeitungsrechte der Pläne dürfen nicht eingeschränkt sein, damit die Baurechtsbehörde z.B. Roteinträge, Genehmigungsvermerke, etc. vornehmen kann. Innerhalb der PDF Dateien dürfen keine Kommentare oder Notizen enthalten sein.
- Es dürfen keine ZIP-Dateien geschickt werden.
- Es sind sprechende / selbsterklärende Dateinamen zu verwenden, die den Inhalt leicht erkennen lassen. Das Erstelldatum des Eingabeplans ist im Dateinamen voranzustellen (Beispiel: Jahr-Monat-Tag_Dateiname).
- Deckblätter oder Tekturen müssen ein neues Datum erhalten.
- Der Dateiname darf keine Leerzeichen enthalten. Diese sind durch Bindestriche (-) oder Unterstriche (_) zu ersetzen.
- Die Dateien sind jeweils einzeln hochzuladen. Es dürfen z.B. nicht mehrere Grundrisse in einer Datei zusammengefasst sein.
Vorgegebene mehrseitige Formulare, wie z.B. die Baubeschreibung sind als eine mehrseitige Datei abzuspeichern. - Beispiele für Dateinamen:
- 2025-01-01_Lageplan_zeichnerischer_Teil
- 2025-01-01_Abstandsflächenplan
- 2025-01-01_Erdgeschoss
- 2025-01-01_Schnitt_A-A
- 2025-01-01_Nordansicht
- 2025-01-01_Datenblatt_Waermepumpe
Unsere Aufgaben
Formulare, Downloads
- Vollmacht für die einreichende Person (PDF,510 KB)
- Erfüllungserklärungen gemäß § 92 Absatz 1 und 2 Gebäudeenergiegesetz (GEG)
- Vordrucke zur Nachweisführung nach § 20 (§19) EWärmeG
- Abfallverwertungskonzept
- Vereinfachtes Abfallverwertungskonzept
- Bauleiterbestellung (PDF,510 KB)
- Bestätigung des Fachunternehmers für Abbrucharbeiten (PDF,200 KB)
Gebühren
- Rechtsverordnung des Landratsamts Göppingen über die Erhebung von Gebühren für die Wahrnehmung von Aufgaben als untere Verwaltungsbehörde und als untere Baurechtsbehörde (Gebührenverordnung) (PDF,83 KB)
- 1. Verordnung zur Änderung der Rechtsverordnung des Landratsamts Göppingen über die Erhebung von Gebühren für die Wahrnehmung von Aufgaben als untere Verwaltungsbehörde und als untere Baurechtsbehörde (Gebührenverordnung) vom 01.03.2025 (PDF,195 KB)
- Anlage zur Gebührenverordnung (PDF,1,2 MB)
Weiterführende Links
Datenschutz
Information zur EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) (PDF,206 KB)


