Ausländerbehörde

Geänderte Öffnungszeiten 

Aufgrund Personalmangels gelten bei der Ausländerbehörde des Landratsamts Göppingen ab dem 08.05.2023 im Bereich Asyl/Ukraineflüchtlinge neue Öffnungszeiten. Geöffnet ist künftig am Montag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und am Dienstag von 07.30 Uhr bis 12.00 Uhr. Die übrigen Öffnungszeiten bleiben unverändert. 

Unsere Aufgaben

Die Ausländerbehörde ist insbesondere für die Erteilung von Aufenthaltstiteln der im Landkreis (ohne die Großen Kreisstädte Göppingen und Geislingen) lebenden Ausländer zuständig.

Aufenthaltsrechtliche Regelungen

Das Aufenthaltsgesetz unterscheidet zwischen der (befristeten) Aufenthaltserlaubnis und der (unbefristeten) Niederlassungserlaubnis.

Aufenthaltserlaubnisse werden insbesondere für vier Arten von Aufenthaltszwecken erteilt:

Außerdem gibt es noch spezielle aufenthaltsrechtliche Regelungen für Staatsangehörige der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union.

Daneben werden von der Ausländerbehörde Verpflichtungserklärungen für Besuchsaufenthalte ausgestellt.

Einen weiteren Aufgabenschwerpunkt bildet die Mitwirkung in Visaverfahren im Rahmen des Familiennachzuges oder im Falle von Arbeits- und Studienaufenthalten.

Zudem stellt die Ausländerbehörde für die dem Landkreis zugewiesenen Asylbewerber u.a. Aufenthaltsgestattungen bzw. Duldungen aus.

Durch das zum 01.01.2005 in Kraft getretene Zuwanderungsgesetz obliegt der Ausländerbehörde zudem die Entscheidung über die Zulassung von Erwerbstätigkeiten von Ausländern sowie die Entscheidung über die Verpflichtung zur Teilnahme an Integrationskursen.

Weitere Informationen

Familiennachzug für syrische Schutzberechtigte in Deutschland

Familiennachzug für syrische Schutzberechtigte in Deutschland

Anerkannte Flüchtlinge oder Asylberechtigte können als Schutzberechtigte Ihre Familie (Ehegatten und minderjährige, ledige Kinder oder bei minderjährigen und ledigen Kindern deren Eltern) nach Deutschland nachkommen lassen.
Informationen über das Verfahren für den Familiennachzug und die Antragstellung erhalten Sie über ein eigens für den Familiennachzug eingerichtetes Webportal:
www.familyreunion-syria.diplo.de

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