Ausländerbehörde
Geänderte Öffnungszeiten
Aufgrund Personalmangels gelten bei der Ausländerbehörde des Landratsamts Göppingen ab dem 08.05.2023 im Bereich Asyl/Ukraineflüchtlinge neue Öffnungszeiten. Geöffnet ist künftig am Montag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und am Dienstag von 07.30 Uhr bis 12.00 Uhr. Die übrigen Öffnungszeiten bleiben unverändert.
Unsere Aufgaben
Die Ausländerbehörde ist insbesondere für die Erteilung von Aufenthaltstiteln der im Landkreis (ohne die Großen Kreisstädte Göppingen und Geislingen) lebenden Ausländer zuständig.
Aufenthaltsrechtliche Regelungen
Das Aufenthaltsgesetz unterscheidet zwischen der (befristeten) Aufenthaltserlaubnis und der (unbefristeten) Niederlassungserlaubnis.
Aufenthaltserlaubnisse werden insbesondere für vier Arten von Aufenthaltszwecken erteilt:
Außerdem gibt es noch spezielle aufenthaltsrechtliche Regelungen für Staatsangehörige der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union.
Daneben werden von der Ausländerbehörde Verpflichtungserklärungen für Besuchsaufenthalte ausgestellt.
Einen weiteren Aufgabenschwerpunkt bildet die Mitwirkung in Visaverfahren im Rahmen des Familiennachzuges oder im Falle von Arbeits- und Studienaufenthalten.
Zudem stellt die Ausländerbehörde für die dem Landkreis zugewiesenen Asylbewerber u.a. Aufenthaltsgestattungen bzw. Duldungen aus.
Durch das zum 01.01.2005 in Kraft getretene Zuwanderungsgesetz obliegt der Ausländerbehörde zudem die Entscheidung über die Zulassung von Erwerbstätigkeiten von Ausländern sowie die Entscheidung über die Verpflichtung zur Teilnahme an Integrationskursen.
Weitere Informationen
Familiennachzug für syrische Schutzberechtigte in Deutschland
Familiennachzug für syrische Schutzberechtigte in Deutschland
Anerkannte Flüchtlinge oder Asylberechtigte können als Schutzberechtigte Ihre Familie (Ehegatten und minderjährige, ledige Kinder oder bei minderjährigen und ledigen Kindern deren Eltern) nach Deutschland nachkommen lassen.
Informationen über das Verfahren für den Familiennachzug und die Antragstellung erhalten Sie über ein eigens für den Familiennachzug eingerichtetes Webportal:
www.familyreunion-syria.diplo.de
Brexit
Brexit
- Brexit - Informationen für britische Staatsangehörige auf der Internetseite des britischen Generalkonsulates in München
- Brexit - Broschüre des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (Deutsch)
- Brexit - Broschüre des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (Englisch)
- Brexit - Informationen für Arbeitgeber: Beschäftigung britischer Staatsangehöriger und ihrer Familienangehörigen (129,2 KB)
Formulare
- Anzeige des Aufenthalts von britischen Staatsangehörigen und deren Familienangehörigen (71,6 KB)
- Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis (285,6 KB)
- Antrag auf Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis (224,5 KB)
- Antrag auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis (218,7 KB)
- Bescheinigung über ein Arbeitsverhältnis (168,2 KB)
- Antrag für eine Verpflichtungserklärung zur Erlangung eines Besuchervisums nach § 68 Aufenthaltsgesetz (429,6 KB)
- Vollmacht Abholung elektronischen Aufenthaltstitel/elektronischen Reiseausweis (179 KB)
- Wohnraumbescheinigung (185,6 KB)