Amt für Vermessung und Flurneuordnung

Unsere Aufgaben

Das Amt für Vermessung und Flurneuordnung ist Ihr Ansprechpartner rund um das Flurstück.
Die Führung des Liegenschaftskatasters, die Durchführung von Liegenschaftsvermessungen einschließlich der Abmarkung von Flurstücksgrenzen sowie die Bearbeitung von Flurneuordnungsverfahren bilden dabei die Schwerpunkte. Darüber hinaus sind wir im Landratsamt die zentrale Stelle für Geoinformationssysteme (GIS).

Als untere Vermessungsbehörde ist das Amt für Vermessung und Flurneuordnung zuständig für die Gemeinden und Städte im Landkreis Göppingen außer der Stadt Göppingen.
Als untere Flurbereinigungsbehörde ist das Amt für Vermessung und Flurneuordnung zuständig für die Landkreise Göppingen und Esslingen.

Themenbereiche

Liegenschaftskataster

Das Liegenschaftskataster ist das einzige flächendeckende amtliche Verzeichnis aller Flurstücke im Land. Zusammen mit dem Grundbuch dient es der Sicherung des Grundeigentums. Darüber hinaus ist es Grundlage für zahlreiche raumbezogene Informationssysteme. Die Daten des Liegenschaftskatasters werden für alle öffentlichen und privaten Planungen und Investitionen benötigt, die mit Grund und Boden zusammenhängen.

Jedes Flurstück wird im Liegenschaftskataster mit seiner Lage, seinen Grenzen, den Gebäuden, seiner Nutzung und mit Angaben zu den Eigentumsverhältnissen geführt. Durch Flurstücksteilungen, Eigentumswechsel, die Errichtung von Gebäuden sowie durch Infrastrukturmaßnahmen wie die Erschließung von Baugebieten oder den Bau von Straßen unterliegt das Liegenschaftskataster ständigen Veränderungen. Die Veränderungen sind durch Liegenschaftsvermessungen zu erfassen und im Liegenschaftskataster fortzuführen. Mit den Daten und Unterlagen des Liegenschaftskatasters ist es jederzeit möglich, die Übereinstimmung zwischen der örtlichen Lage der Grenzpunkte und ihrer Festlegung im Liegenschaftskataster zu überprüfen und fehlende Grenzzeichen wieder herzustellen.

In seinem Dienstbezirk ist das Amt für Vermessung und Flurneuordnung für den Nachweis von rund 153.000 Flurstücken in 60 Gemarkungen zuständig. Seit April 2013 werden die Daten des Liegenschaftskatasters im Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem ALKIS geführt.

Auskünfte und Auszüge aus dem Liegenschaftskataster erhalten Sie unter Angabe des Verwendungszwecks bei unserer Servicestelle.

Servicestelle

Liegenschaftsvermessungen

Die rechtliche Grundlage für die Durchführung von Liegenschaftsvermessungen ist das Vermessungsgesetz für Baden Württemberg (VermG).

Liegenschaftsvermessungen sind Vermessungen zur

  • Festlegung neuer Flurstücksgrenzen (z.B. Flurstückszerlegungen, Straßen- oder Gewässervermessungen, Bodenordnungsverfahren nach dem Baugesetzbuch)
  • Flurstücksverschmelzung
  • Aufnahme neuer und veränderter Gebäude
  • Überprüfung von örtlich vorhandenen Grenzzeichen oder zur Wiederherstellung von fehlenden Grenzzeichen (Grenzfeststellung)


Die Durchführung von Liegenschaftsvermessungen einschließlich der Abmarkung von Flurstücksgrenzen ist Aufgabe des amtlichen Vermessungswesens und darf ausschließlich von den unteren Vermessungsbehörden (Vermessungsämter) und von den in Baden-Württemberg zugelassenen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren erledigt werden. In Bodenordnungsverfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz dürfen auch die Flurneuordnungsbehörden Liegenschaftsvermessungen durchführen.

Liegenschaftsvermessungen werden im Allgemeinen auf Antrag durchgeführt. Gebäudeaufnahmen und Grenzfeststellungen können jedoch auch ohne Antrag (von Amts wegen) durchgeführt werden. Nach § 5 Absatz 2 des Vermessungsgesetzes sind neue oder veränderte Gebäude durch eine Liegenschaftsvermessung aufzunehmen und in das Liegenschaftskataster zu übernehmen.

Die Abmarkung von Flurstücksgrenzen erfolgt nur noch auf Antrag. Hierzu ist der Antrag eines Eigentümers oder Erbbauberechtigten von einem der angrenzenden Flurstücke ausreichend.

Anträge auf Zerlegung von Flurstücken dürfen ab 2014 nur noch von den Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren bearbeitet werden. Abweichend davon können die unteren Vermessungsbehörden noch für die eigene Gebietskörperschaft Flurstückszerlegungen durchführen.

Liegenschaftsvermessungen sind öffentliche Vermessungsleistungen und grundsätzlich gebührenpflichtig. Die Verschmelzung von Flurstücken ist gebührenfrei.

Vermessungsgesetz
Gebietsaufteilung Vermessungssachgebiete 1 und 2
Gebietsaufteilung Vermessungssachgebiete Karte (286 KB)

Flurneuordnung

Die Flurneuordnung ist ein wichtiges Instrument für die Strukturentwicklung des ländlichen Raums. Neben der Verbesserung der Agrarstruktur und der Neuordnung des ländlichen Grundbesitzes steht auch die Umsetzung von ökologischen Maßnahmen mit im Vordergrund.

Bei Großbaumaßnahmen für Straßen, Bahntrassen oder Hochwasserschutzmaßnahmen mit einem großen Flächenbedarf wird der Landverlust für die einzelnen Eigentümer durch ein Unternehmensflurneuordnungsverfahren möglichst erträglich gehalten. Dabei werden auch Nachteile für die Kulturlandschaft wie Durchschneidungsschäden ausgeglichen.

Eine gute Möglichkeit zum Tausch oder zur Arrondierung von einzelnen Grundstücken bieten der freiwillige Landtausch oder eine beschleunigte Zusammenlegung.

Die Flurneuordnungsverfahren werden von den unteren Flurbereinigungsbehörden geleitet und moderiert, welche die Planungen abstimmen und die Interessen ausgleichen. Zur Wahrnehmung ihrer Angelegenheiten wählen die beteiligten Grundstückseigentümer einen Vorstand.

Gesetzliche Grundlage für die Arbeit der Flurneuordnungsbehörden ist das Flurbereinigungsgesetz.
 
Informationen und Wissenswertes zur Flurneuordnung finden Sie auf der Website des Landesamts für Geoinformation und Landentwicklung (LGL).

Ausbildung

Ausbildung zum/zur Vermessungstechniker/in


Wenn Sie einen abwechslungsreichen Beruf mit Tätigkeiten im Freien und im Büro suchen, gerne mit Zahlen umgehen und Verständnis für Technik mitbringen, ist der Beruf Vermessungstechniker/in für Sie interessant. Als Schulabschluss ist die mittlere Reife vorteilhaft.

Nächster Einstellungstermin: 1. September 2023

Die Ausbildung dauert 3 Jahre.

Zur Berufsorientierung bieten wir interessierten Schülerinnen und Schülern ein einwöchiges Praktikum an.

Weitere Informationen zum Ausbildungsberuf Vermessungstechniker/in finden Sie im Online-Stellenportal des Landratsamts Göppingen:

Studium Vermessungsingenieur/in


Sie wollen studieren und interessieren sich für den Studiengang Vermessung/Geoinformatik. Umfassende Informationen finden Sie unter http://www.geodaesie.uni-stuttgart.de/

Vorbereitungsdienst für den gehobenen vermessungstechnischen Verwaltungsdienst


Sie haben einen Bachelor-Abschluss im Studiengang Vermessung/Geoinformatik und möchten noch als Zusatzqualifikation den Vorbereitungsdienst für den gehobenen vermessungstechnischen Verwaltungsdienst absolvieren.

Dann können wir ihnen einen Ausbildungsplatz anbieten.

Die Ausbildung dauert 18 Monate und beginnt jährlich am 1. April.

Der Abschluss mit der Staatsprüfung berechtigt zu einer Übernahme in das Beamtenverhältnis bei Vermessungs- und Flurneuordnungsbehörden und ist zudem eine Voraussetzung für die Bestellung zum/zur Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur/in.

Weitere Informationen zum Vorbereitungsdienst für den gehobenen vermessungstechnischen Verwaltungsdienst finden Sie auf der zentralen Ausbildungsseite des Landratsamts Göppingen:

Ausbildungsangebote

Informationen und Links