Gesundheitsamt

Von AIDS-Beratung bis Zahngesundheit: Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Gesundheitsamtes beraten Sie gerne! Prävention und Aufklärung zählen zu unseren Hauptaufgaben, ebenso Umwelthygiene und Gesundheitsförderung. Ein wichtiges Aufgabengebiet ist das Verhüten und Bekämpfen übertragbarer Krankheiten.

Hygienekonzept für Belehrungen nach §43 IfSG

Hygienekonzept (71,8 KB)

Aktuelles

Merk- und Informationsblätter von A - Z

Das Gesundheitsamt hat zu den verschiedenen Gesundheitsthemen und Infektionskrankheiten spezielle Merkblätter für Sie entwickelt. Die einzelnen Merk- und Informationsblätter stehen Ihnen zum Download unter folgendem Link zur Verfügung:Merk- und Informationsblätter A - Z

Unsere Aufgaben

AIDS/HIV und andere sexuell übertragbare Krankheiten

AIDS/HIV und andere sexuell übertragbare Krankheiten

Sie werden über die HIV-Infektion und die Immunschwächekrankheit AIDS sowie über andere sexuell übertragbare Krankheiten (STI) beraten und informiert. Sie haben die Möglichkeit, einen anonymen und kostenlosen HIV-Test machen zu lassen. Da die meisten Tests eine Blutabnahme erfordern, sollten Sie vorab ausreichend Flüssigkeit zu sich genommen haben.

HIV-Test und Beratungszeiten:
Nach Terminvereinbarung

Dienstag: 07:30 - 09:00 Uhr und 13:30 - 15:00 Uhr

Terminvereinbarung telefonisch oder per E-Mail:
Telefon: 07161 202-5312E-Mail: gesundheitsamt@lkgp.de

Amtsärztliche Gutachten und Zeugnisse

Amtsärztliche Gutachten und Zeugnisse

Einstellungsuntersuchungen für Beamte/Beamtenanwärter seit 01.07.2016

Das Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGDG) vom 15.12.2015 sieht vor, dass ab 01.07.2016 die Durchführung ärztlicher Untersuchungen und die Erstellung ärztlicher Zeugnisse über die gesundheitliche Einigung im Sinne des Beamtenrechts (Einstellungsuntersuchungen/Übernahme in das Beamtenverhältnis) grundsätzlich durch geeignete niedergelassene oder andere approbierte Ärztinnen und Ärzte erfolgen soll. Für die Gesundheitsämter ist dies keine Dienstaufgabe mehr.
Für die Beamtenanwärterinnen und -anwärter hält das Landesgesundheitsamt Informationen zur Durchführung der Untersuchungen und eine aktuelle Liste der in Frage kommenden begutachtenden Ärztinnen/Ärzte bereit.

Weiterführender Link:

Für Personen mit Hauptwohnsitz im Landkreis Göppingen stellt das Gesundheitsamt amtliche Bescheinigungen und Zeugnisse aus und erstellt Gutachten zu verschiedenen Fragestellungen aufgrund bundes- oder landesrechtlicher Vorschriften. Auftraggeber sind Behörden von Bund, Ländern und Gemeinden, Gerichten und anderen öffentlichen-rechtlichen Institutionen.

Mitzubringende Unterlagen bei Untersuchungen/Begutachtungen:

  • Ausweispapiere
  • Brille, falls vorhanden
  • ärztliche Befunde, falls vorhanden
  • Schreiben/Untersuchungsauftrag vom Dienstherrn
  • Anamnesebogen (88,2 KB), kann zur Untersuchung ausgefüllt mitgebracht werden

Datenschutz:

Belehrungen nach dem Infektionsschutzgesetz

Belehrungen nach dem Infektionsschutzgesetz

Wer bei seiner Arbeit mit Lebensmitteln in Berührung kommt (z. B. Lebensmittel herstellt, behandelt oder in Verkehr bringt) oder Lebensmittelbedarfsgegenstände (z. B. Geschirr) reinigt, benötigt eine Bescheinigung des Gesundheitsamtes über die Teilnahme an einer Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz (Erstbelehrung).
Die Schulungen finden im Moment im Landratsamt Göppingen nur nach telefonischer Terminvereinbarung Telefon 07161 202-5370 statt.
Bitte beachten Sie die Hinweise für den Zutritt und den Aufenthalt im Landratsamt Göppingen auf der Homepage des Landratsamtes.


Gebühr: 35,00 Euro

Merkblätter:

Datenschutz:

Beratungsstelle für Schwangere

Beratungsstelle für Schwangere

Wir beraten Schwangere, werdende Väter, Omas, Opas ... in allen Fragen rund um Schwangerschaft und Kleinkindzeit, z. B. zu finanziellen Leistungen, Elternzeit, Kinderbetreuung, persönlichen und familiären Problemen und vielem mehr.
Schwangerenberatung 

Manche Schwangerschaften sind erwünscht und herbeigesehnt, andere sind ungeplant und bringen große Zweifel mit sich. Wir beraten Sie gerne!
Schwangerschaftskonfliktberatung

Einschulungsuntersuchungen

Einschulungsuntersuchungen

Die Einschulungsuntersuchung wird in der Regel im vorletzten Jahr des Besuchs einer Kindertageseinrichtung durchgeführt. Damit bleibt genug Zeit das Kind zu fördern und auf einen guten Schulstart vorzubereiten.

Das Gesundheitsamt untersucht die Kinder in der Regel im Kindergarten und prüft dabei Hören, Sehen und schulrelevante Fähigkeiten wie zum Beispiel die Fein- und Schreibmotorik. Ein besonderes Augenmerk wird auf die Sprache gelegt. Gegebenenfalls wird eine gezielte Förderung empfohlen. Einzelne Kinder werden bei Bedarf nochmals direkt vor der Einschulung untersucht.

Die Teilnahme an der Einschulungsuntersuchung wird durch das Schulgesetz und die Schuluntersuchungsverordnung des Landes geregelt und ist eine Pflichtuntersuchung.

Formulare, Merkblätter:

Datenschutz:

Hygieneüberwachungen

Hygieneüberwachung

Das Gesundheitsamt überwacht durch regelmäßige Begehungen die Hygiene in Krankenhäusern, ambulant operierenden Arztpraxen und Arztpraxen allgemein, sowie Hallen- und Freibäder, Friseurbetriebe, Kosmetik- und Nagelstudios, Tattoostudios, medizinische und nicht medizinische Fußpflege und Einrichtungen der ambulanten und stationären Pflege

Gesetze und Verordnungen:

Datenschutz:

Impfberatung

Impfberatung

Die Durchführung von empfohlenen Impfungen ist ein wichtiger Bestandteil der Gesundheit von Kindern und Erwachsenen. Schwere und teils tödlich verlaufende Erkrankungen können so wirksam verhindert werden.

Das Gesundheitsamt überprüft im Rahmen der Einschulungsuntersuchung die Impfbücher und berät die Sorgeberechtigten über erforderliche Impfungen.
Kreisweit wurden in allen 5. Klassen einmal jährlich ebenfalls eine Impfberatung durchgeführt.

Leider können wir 2019 aufgrund von personellen Engpässen die Impfberatung in den 5. Klassen des Landkreises nicht durchführen.

Bürgerinnen und Bürger können sich auch telefonisch zum Thema Impfen/Reiseimpfungen beim Gesundheitsamt beraten lassen.

Weiterführende Links:

Kinder- und Jugendgesundheit

Kinder- und Jugendgesundheit

Das Gesundheitsamt berät Kindergärten und Schulen zu Fragen der Hygiene und der Verhütung von Infektionskrankheiten. Grundlage hierfür ist das Infektionsschutzgesetz.
Bestimmte meldepflichtige Krankheiten müssen dem Gesundheitsamt gemeldet werden.

Formulare, Merkblätter:

Kommunale Gesundheitskonferenz

Kommunale Gesundheitskonferenz

Der Landkreis Göppingen entwickelt eine kommunale Gesundheitsstrategie

Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels und der damit verbundenen Zunahme chronischer Erkrankungen gewinnen Gesundheitsförderung und Prävention immer mehr an Bedeutung. Dabei ist es wichtig, die Bürgerinnen und Bürger dort zu erreichen, wo sie leben, wohnen und arbeiten. Ziel ist es, für die Menschen im Landkreis die Lebensqualität und die Gesundheit auf hohem Niveau zu erhalten.

Die Gesundheitskonferenz ist als Kommunikations- und Kooperationsplattform für die lokalen Akteure zu aktuellen gesundheitlichen Themen in Hinblick auf die Lage vor Ort gedacht.

Die Teilnehmer der Gesundheitskonferenz sind Vertreter des Gesundheitswesen, aus Bildung, Politik und Wirtschaft.

Den Vorsitz hat Herr Landrat Edgar Wolff, die Geschäftsstelle ist im Gesundheitsamt Göppingen angesiedelt.

Seit Gründung im Jahr 2011 wurden bei den bisherigen Konferenzen folgende Themen bearbeitet:

  • Entlassmanagement
  • Neustrukturierung und Prävention des Diabetes mellitus Typ 2 im Setting Kommune
  • Mobilität und Gesundheit
  • Prästationäres Screening von multiresistenten Erregern
  • Gesunde Schulverpflegung
  • Multiresistente Erreger
  • Gesund aufwachsen im Landkreis Göppingen
  • Was motiviert die Menschen im Landkreis Göppingen für ihre Gesundheit aktiv zu werden?
  • Was erhält die Menschen im Landkreis Göppingen gesund?
  • Gesund Altern
  • Ärztliche Versorgung im Landkreis Göppingen

Meldepflichtige Infektionskrankheiten

Meldepflichtige Infektionskrankheiten

Um eine Weiterverbreitung von Infektionskrankheiten zu verhindern, sind im Infektionsschutzgesetz §§ 6, 7 und 34 Ärzte und Einrichtungen wie Labore, Schulen und Kindertagesstätten zur Meldung der Infektionskrankheiten, Erreger und Parasiten verpflichtet.

Im Lebensmittelbereich gilt beim Ausscheiden von Krankheitserregern oder bestimmten Krankheitssymptomen ein Tätigkeitsverbot nach § 42 Infektionsschutzgesetz.

Meldepflichtige Erkrankungen können Sie uns auch außerhalb unserer Dienstzeiten unter der
Faxnummer 07161 202-5392 mitteilen.

Informationen, Formulare, Merkblätter:

Datenschutz:

MRE-Netzwerk (Multi-Resistente Erreger)

MRE-Netzwerk (Multi-Resistente Erreger)

Ziel des MRE-Netzwerks ist die Bekämpfung der Weiterverbreitung multiresistenter Erreger (MRE). Die Weiterverbreitung soll durch eine enge Zusammenarbeit aller in der gesundheitlichen Versorgung tätigen Einrichtungen und Berufsgruppen verhindert werden.
Mitglieder sind Kliniken, niedergelassene Ärzte, Pflegeheime, Rettungsdienste und Gesundheitsamt.
MRE-Netzwerk

Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG)

Informationen zum Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG)

Zum 1.7.2017 ist das Prostituiertenschutzgesetz in Kraft getreten. Personen, die als Prostituierte/ als Prostituierter arbeiten oder arbeiten möchten, müssen folgendes beachten.

1. Schritt: Die Gesundheitliche Beratung nach § 10 ProstSchG erfolgt im Gesundheitsamt. Dazu ist zwingend eine vorherige persönliche Terminvereinbarung im Gesundheitsamt unter Vorlage des Ausweises donnerstags zwischen 11.00 und 12.00 Uhr erforderlich.
Weitere Auskünfte:
Tel. 07161 202-5311 oder -5312
 
2. Schritt: Nach der Gesundheitlichen Beratung ist eine Anmeldung mit einem Informations- und Beratungsgespräch nach § 7 ProstSchG beim
Rechts- und Ordnungsamt im Landratsamt erforderlich. Auch hierfür ist eine vorherige persönliche oder telefonische Terminvereinbarung erforderlich.
Weitere Auskünfte: Rechts- und Ordnungsamt

Datenschutz:

Trinkwasser

Tuberkulosefürsorge

Tuberkulosefürsorge

Das Gesundheitsamt kontrolliert, bekämpft und informiert über Tuberkuloseerkrankungen. Ziel ist, die Ansteckungsquelle herauszufinden und die Ausbreitung durch eine gezielte Umgebungsuntersuchung zu verhindern.

TBC-Sprechstunde:

Montag: 08.00 - 15.30 Uhr
Donnerstag: 14.00 - 17.00 Uhr

Merkblätter, Fomulare:

Datenschutz:

Zahngesundheit

Zahngesundheit

Die Landesarbeitsgemeinschaft für Zahngesundheit Baden-Württemberg e. V. Regionale Arbeitsgemeinschaft Zahngesundheit Landkreis Göppingen ist eine Kooperationsgemeinschaft der im Landkreis vertretenen gesetzlichen Krankenkassen, der Kreisärzteschaft, der Schulbehörde und des Gesundheitsamtes, wo auch die Geschäftsstelle angesiedelt ist.

Mit dem Ziel einer nachhaltigen Verbesserung der Zahngesundheit der Kinder und Jugendlichen des Landkreises Göppingen bieten wir ein vielfältiges Programm zur intensiven Kariesprophylaxe in Kindergärten und Schulen an.

 Informationen, Formulare:

Datenschutz: