Ausländische Führerscheine

EU-Staaten

Führerscheininhaber aus EU- oder EWR-Staaten, die in Deutschland leben, können mit ihrer ausländischen Fahrerlaubnis in der Bundesrepublik grundsätzlich zeitlich unbefristet fahren. Die Umschreibung der Fahrerlaubnis in eine deutsche Fahrerlaubnis ist nicht erforderlich. Voraussetzung ist natürlich, dass die Fahrerlaubnis im Heimatland rechtmäßig erworben wurde und gültig ist.

Die Fahrerlaubnis wird jedoch eingeschränkt, wenn der Betroffene einen Führerschein der Klassen C, C1, CE, C1E (Lastwagen) oder einen Busführerschein der Klassen D besitzt. In diesen Fällen finden ausschließlich die Vorschriften über die Geltungsdauer einer deutschen Fahrerlaubnis Anwendung.

Nicht-EU-Staaten

Fahrerlaubnisinhaber aus Nicht-EU-Staaten sind sechs Monate lang nach der Begründung eines ordentlichen Wohnsitzes in Deutschland berechtigt, Fahrzeuge mit ihrem ausländischen Führerschein zu führen, sofern diese Fahrerlaubnis rechtmäßig erworben wurde und gültig ist. Danach ist die ausländische Fahrerlaubnis in eine deutsche Fahrerlaubnis umzuschreiben. Wer dies veranlasst, kann je nach Herkunftsland seine Fahrerlaubnis mit oder ohne Ablegung einer Prüfung umschreiben lassen. Es empfiehlt sich, sich frühzeitg bei der Führerscheinstelle über die genauen Modalitäten des Führerscheinumtauschs zu informieren.