Aktion "Gelbe Karte"

Plakat Gelbe Karte

Hintergrund

Die Zunahme von Gewaltdelikten (z. B. gefährliche und schwere Körperverletzungen auf öffentlichen Wegen und Plätzen, Gewalt im Zusammenhang mit sportlichen Veranstaltungen) sowie die besorgniserregende Entwicklung eines zunehmend exzessiven und sorglosen Alkohol- und Drogenkonsumverhaltens – insbesondere junger Menschen – wird die Behörden auch weiterhin vor eine große Herausforderung stellen. Jugendliche betrinken sich teilweise gezielt bis zur Bewusstlosigkeit. Phänomene wie "Warmtrinken" und "Komasaufen" sind Teil der jugendlichen Freizeitkultur. Darüber hinaus spielt Alkoholkonsum und -missbrauch als Gewaltkatalysator bei allen Altersgruppen eine signifikante Rolle.

Solche Verhaltensweise begründen auch Zweifel an der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr. Wenn die Eingriffsschwelle für solche Maßnahmen aufgrund der hohen Voraussetzungen oder unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit noch nicht erreicht ist, bleiben die entsprechenden Verhaltensweisen oftmals ohne konkrete fahrerlaubnisrechtliche Maßnahmen.

An diesem Punkt setzt die Aktion "Gelbe Karte" an. Wie beim Fußball wird auf eine Regelüberschreitung mit einem klaren Signal reagiert, das zunächst ohne unmittelbare Konsequenzen bleibt, im Wiederholungsfall aber fahrerlaubnisrechtliche Maßnahmen auslösen kann.

Ziele

Die Aktion "Gelbe Karte" ist durch ihren Präventions- und Beratungsgedanken geprägt: Eine zeitnahe Konfrontation mit dem festgestellten Fehlverhalten ermöglicht einem eine Selbstreflexion und dadurch eine Verhaltensänderung, noch bevor verwaltungs- und/oder strafrechtliche Konsequenzen durchgesetzt werden müssen. Gleichzeitig werden auch ergänzende Hilfs- und Beratungsangebote (z. B. Anti-Aggressivitäts-Training, Suchtberatung) auf freiwilliger Basis an diejenigen vermittelt, die ihr Verhalten gerne ändern würden, dies aus eigener Kraft aber nicht können.

Verfahren

Bei einem Verstoß kommt Post von der Führerscheinstelle. In dem Schreiben werden die betroffenen Jugendlichen und junge Erwachsene mit der "Gelben Karte" verwarnt und darauf hingewiesen, dass im Wiederholungsfall die "Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen" eingehend geprüft werden muss. Konkret bedeutet dies: Bei einem weiteren Fehlverhalten ist die Fahrerlaubnis ernsthaft in Gefahr oder deren Erlangung rückt in weite Ferne. Bei Jugendlichen unter 18 Jahren erhalten die Eltern parallel eine Benachrichtigung.

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