Digitaler Führerscheinantrag

Durchstarten statt Behördengang

Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen, die Sie für die digitale Antragstellung eines Führerscheins benötigen.

Symbolbild für den digitalen Führerscheinantrag mit folgendem Text: Durchstarten statt Behördengang

Seit dem 08.08.2023 besteht die Möglichkeit den Führerschein für PKW, Motorrad und Traktor bequem online zu beantragen. Derzeit allerdings geht dies nur, wenn Sie bisher noch keinen Führerschein hatten und jetzt das erste Mal einen Führerschein beantragen. Ein Antrag für begleitetes Fahren ab 17 ist aktuell noch nicht auf dem digitalen Weg möglich. Mit einer Umstellung ist hier erst in den nächsten Monaten zu rechnen. Voraussetzung für den digitalen Erstantrag ist die digitale Identifikation durch den elektronischen Personalausweis.
 
Der Landkreis Göppingen hat sich in Baden-Württemberg als Pilotanwender für den digitalen Führerscheinantrag zur Verfügung gestellt. Damit kann die Digitalisierung sowie die Kundenfreundlichkeit in diesem Bereich weiter ausgebaut werden. Für die Bürgerinnen und Bürger entfällt dadurch der Gang auf das Rathaus. Weitere Landkreise in Baden-Württemberg werden in naher Zukunft folgen.

Zum digitalen Führerscheinantrag

Informationen über den digitalen Führerscheinantrag

Was ist der digitale Führerscheinantrag?

Ab sofort kann der Führerscheinantrag komplett online gestellt werden. Bürgerinnen und Bürger können sich den Antrag in englischer oder deutscher Sprache anzeigen lassen. Zudem können das biometrische Lichtbild, die Unterschrift und alle Nachweise bequem online hochgeladen werden. Die Authentifizierung der Antragstellenden erfolgt bequem und sicher über die aktivierte Online-Ausweisfunktion des Personalausweises.

Was wird für den Online-Antrag benötigt?

Für eine erfolgreiche digitale Antragstellung wird folgendes benötigt:

  • Online-Ausweis oder Registrierung im Servicekonto Baden-Württemberg:
    Hierfür benötigen Sie:  
  • Für die Identifizierung über das Servicekonto Baden-Württemberg wird zusätzlich noch eine Registrierung benötigt.
  • Bilddatei oder Smartphone: Sie können Ihr aktuelles biometrisches Foto als Bilddatei hochladen.
  • Angabe zur Fahrschule: Name der Fahrschule
  • Erste-Hilfe-Nachweis: Damit die Fahrerlaubnis erteilt werden kann, müssen Sie an einer Erste-Hilfe-Schulung bei einer amtlich anerkannten Stelle oder einem Träger der öffentlichen Verwaltung teilnehmen.
    Weitere Informationen finden Sie in § 19 der Fahrerlaubnisverordnung.
  • Nachweis des Sehvermögens: Für die Fahrerlaubnis der Klassen AM, A1, A2, B, BE, L oder T müssen Sie einen Sehtest bei einer amtlich anerkannten Sehteststelle machen. Ein augenärztliches Zeugnis oder Gutachten ist auch zulässig. Der Nachweis darf bei Antragstellung nicht älter als zwei Jahre sein. Weitere Informationen finden Sie in § 12 der Fahrerlaubnisverordnung.

Wer kann alles einen Führerschein Antrag online stellen?

Der Online-Antrag kann erst ab dem Mindestalter von 16 Jahren gestellt werden, da der Besitz eines elektronischen Personalausweises oder eines elektronischen Aufenthaltstitels Voraussetzung für die digitale Authentifizierung ist. Um einen Antrag zu stellen, müssen alle Unterlagen vorhanden sein. Aktuell können nur die Fahrerlaubnisklassen AM, A1, A2, A, B, BE, L, T und Kombinationen aus diesen online beantragt werden. Es kann aktuell noch kein Begleitetes Fahren ab 17 online beantragt werden.

Die Schritte zum Online-Antrag

  • Schritt 1: Identitätsnachweis durch Online-Ausweis oder Servicekonto Baden-Württemberg
  • Schritt 2: Angaben von Informationen, z.B. zu Ihrer Person und Ihrer gewünschten Fahrerlaubnisklasse
  • Schritt 3: Hochladen von Anlagen, wie z.B. Foto und Erste-Hilfe-Nachweis
  • Schritt 4: Bezahlung des Online-Antrags (per Giropay oder mit Kreditkarte)