Wirtschaftliche Jugendhilfe

Als wirtschaftliche Jugendhilfe wird die Gesamtheit der Leistungen, die Jugendlichen zur Erziehung, Bildung und Entwicklung gewährt werden, bezeichnet.

Unsere Aufgaben

Wir sind zuständig für die finanzielle Abwicklung folgender Leistungen der Jugendhilfe:

  • Pflegegelder (Vollzeit- und Tagespflege)
  • Kosten für teil- und vollstationäre Jugendhilfemaßnahmen
  • Kindergarten-, Kindertagheim-, Kinderkrippen- und Schülerhortbeiträge
  • Versorgung in Notsituationen
  • Kosten für sozialpädagogische Familienhilfe
  • Gemeinsame Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder
  • Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung
  • Eingliederungshilfe für seelisch Behinderte (ambulant, teil- und vollstationär)
  • Hilfe für junge Volljährige
  • Inobhutnahmen (Schutz von Kindern und Jugendlichen)

Kostenersatz

  • Einkommens- und Vermögensprüfung
  • Festsetzung der öffentlich-rechtlichen Kostenbeiträge
  • Überleitung von Ansprüchen
  • Einzug von Kostenersätzen

Bedarfsermittlung

Die Ermittlung des erzieherischen u. sozialpädagogischen Bedarfs erfolgt durch folgende Stellen:

Formulare

Hinweis: Sie können die Formulare am Bildschirm ausfüllen und für Archivierungszwecke mit Inhalt abspeichern. Die Formulare müssen dennoch ausgedruckt und handschriftlich unterschrieben werden.