Personalrat

Der Personalrat ist ein Gremium mit dreizehn Personen, gewählt durch die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, sowie die Beamtinnen und Beamten der Landkreisverwaltung. Wir repräsentieren die Gesamtheit der Mitarbeiterbelegschaft und vertreten deren Interessen gegenüber der Dienststellenleitung.

Aufgaben, Rechte und Pflichten

Die Aufgaben des Personalrats ergeben sich aus dem Landespersonalvertretungsgesetz Baden-Württemberg.

Aufgaben im Detail

  • Grundsatz der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit der Dienststelle
  • Überwachen, dass die zu Gunsten der Beschäftigten geltenden Gesetze, Verordnungen, Tarifverträge, Dienstvereinbarungen, Unfallverhütungsvorschriften und sonstige Vorschriften durchgeführt und eingehalten werden.
  • Einsatz für Gleichbehandlung aller Angehörigen der Dienststelle.
  • Initiativrecht zur Beantragung von Maßnahmen,die den innerdienstlichen, sozialen oder persönlichen Belangen der Beschäftigten der Dienststelle dienen.
  • Entgegennahme von Anregungen und Beschwerden von Beschäftigten, sowie Verhandlung hierüber mit der Dienststellenleitung.
  • Förderung der Eingliederung und der beruflichen Entwicklung Schwerbehinderter und sonstiger Schutzbedürftiger in  Zusammenarbeit mit Schwerbehindertenvertretung und Jugend- und Auszubildendenvertretung.
  • Beantragung von Maßnahmen zur Gleichberechtigung von Frauen und Männern und Eingliederung ausländischer Beschäftigter.
  • Abschluss von Dienstvereinbarungen mit der Dienststellenleitung.

Die weitestgehende Möglichkeit der Durchsetzung von Beschäftigteninteressen besteht dort, wo das Gesetz die Mitbestimmung vorsieht. Mitbestimmung heißt, dass die Dienststelle eine Maßnahme erst dann rechtswirksam durchführen kann, wenn der Personalrat seine Zustimmung erteilt hat. Weitere Beteiligungsrechte des Personalrats sind die Mitwirkung und die Anhörung.

Der Personalrat im Landratsamt Göppingen – Zahlen und Fakten

  • Dreizehn Mitglieder: neun aus der Arbeitnehmergruppe, vier aus der Beamtengruppe
  • Personalratsvorstand: Vorsitzender, Stellvertreter und zwei weitere Mitglieder
  • Amtszeit: fünf Jahre (bis Sommer 2024)
  • Sitzungsintervall: 14-tägig