Unsere Schulen und Schulkindergärten
Als Schulträger sind wir für sieben berufliche Schulen und fünf sonderpädagogische Einrichtungen mit unterschiedlichen Förderschwerpunkten im Landkreis zuständig. Unter den fünf sonderpädagogischen Einrichtungen befinden sich auch zwei Schulkindergärten. Der Landkreis übernimmt als Schulträger die Gebäudebewirtschaftung sowie die Ausstattung der Einrichtungen mit Lehr- und Lernmitteln. Diese Aufgaben teilen wir uns mit dem Amt für Hochbau, Gebäudemanagement und Straßen
Für den eigentlichen Schulbetrieb, dass bedeutet für die Auswahl und den Einsatz des pädagogischen Personals, die Unterrichtsgestaltung und -inhalte sowie Schülerinnen und Schüler sind die Schulen selbst oder direkt das Land Baden-Württemberg zuständig.