Meldung von Hornissenfällen im Landkreis Göppingen

Hornissen und Wespen sind im Allgemeinen sehr nützliche Tiere. Wenn sich das Nest von Hornissen oder Wespen an oder in einem Gebäude befindet, können jedoch Probleme auftreten. Mit diesem Melde-Formular wollen wir Ihnen helfen, geeignete Maßnahmen zu treffen.

Rechtslage

Grundsätzlich ist es nach Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) verboten, heimische Wespenarten und Hornissen zu töten, zu verletzen oder Ihre Nester zu zerstören. Sollten Sie feststellen, dass ein Dulden der Tiere nur schwer oder gar nicht möglich ist, ist zunächst die Tierart zu bestimmen. 

  • Besonders geschützt sind z. B. Knopfhornwespe, Kreiselwespe oder Europäische Hornisse.
  • Bei nicht besonders geschützten Arten (z. B. Deutsche Wespe) können Sie privat auf eigene Kosten einen Schädlingsbekämpfer beauftragen.

Hornissen-Meldung

Handelt es sich in Ihrem Fall um die Europäische Hornisse oder eine besonders geschützte Wespenart? Haben Sie Probleme durch die Anwesenheit der Tiere? Benötigen Sie Hilfe?Dann dürfen Sie gerne das nachfolgende Formular ausfüllen und absenden. Die untere Naturschutzbehörde oder ein ehrenamtlich tätiger Hornissenberater wird so bald wie möglich Kontakt mit Ihnen aufnehmen. Wir bitten um Verständnis, wenn sich die Kontaktaufnahme aufgrund einer Vielzahl von Anfragen verzögern kann!

Online-Formular

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Amtsleiter / Kontakt

 Jupp Jünger, Amtsleiter Umweltamt
Jupp Jünger
Amtsleiter Umweltamt

Auskunft, Vorzimmer
Fax +49 7161 202-2290
Umwelttelefon: +49 7161 202-2211

Adresse

Umweltamt
Landratsamt Göppingen
Lorcher Str. 6
73033 Göppingen
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