Rechts- und Ordnungsamt
Das Rechts- und Ordnungsamt ist zuständig für die Rechts- und Ordnungsverwaltung, z. B. Ausländerrecht, Einbürgerungen, Ordnungswidrigkeiten, oder Heimaufsicht. Außerdem sind wir Ansprechpartner in Sicherheitsfragen wie Katastrophenschutz und Feuerwehrwesen. Ferner sind wir für Ordnungsangelegenheiten wie z. B. das Waffen- und Sprengstoffrecht sowie als Kreispolizeibehörde für das Versammlungsrecht in den Städten und Gemeinden im Landkreis - mit Ausnahme der großen Kreisstädte Eislingen, Geislingen und Göppingen - zuständig.
Unsere Aufgaben
Ordnungswidrigkeiten (Bußgeldstelle)
Die Bußgeldstelle ist für die Geschwindigkeitsüberwachung und die Ahndung von Verkehrsverstößen zuständig. Eine weitere Aufgabe ist die Überwachung der Sozialvorschriften im Straßenverkehr (Fahrpersonalrecht), insbesondere die Lenk- und Ruhezeiten.
Bußgeldstelle
Katastrophenschutz, Feuerwehrwesen, Notfallseelsorge
Die Abteilung Katastrophenschutz gehört seit 01.03.2026 zum Amt für Feuerwehrwesen und Bevölkerungsschutz. Weitere Informationen erhalten Sie direkt bei diesem Amt.
Recht
Die Abteilung Recht unterstützt die übrigen Bereiche der internen Ordnungsverwaltung sowie weitere Ämter bei der Einordnung komplexer Rechtsfragen und übernimmt bei Bedarf die Vertretung des Landratsamtes vor Gericht.
Ordnung und besonderes Polizeirecht
Aufgaben im Bereich Ordnung und besonderes Polizeirecht:
Ausländerbehörde
Die Ausländerbehörde ist für die Erteilung Aufenthaltstiteln der im Landkreis lebenden Ausländer zuständig.
Ausländerbehörde
Gebühren
- Rechtsverordnung des Landratsamts Göppingen über die Erhebung von Gebühren für die Wahrnehmung von Aufgaben als untere Verwaltungsbehörde und als untere Baurechtsbehörde (Gebührenverordnung) (PDF,83 KB)
- 1. Verordnung zur Änderung der Rechtsverordnung des Landratsamts Göppingen über die Erhebung von Gebühren für die Wahrnehmung von Aufgaben als untere Verwaltungsbehörde und als untere Baurechtsbehörde (Gebührenverordnung) vom 01.03.2025 (PDF,195 KB)
- 2. Verordnung zur Änderung der Gebührenverordnung vom 01.03.2025, letztmals geändert durch die 1. Änderungsverordnung vom 01.05.2025 (PDF,85 KB)
- Anlage zur Gebührenverordnung (PDF,1.2 MB)


