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Zulassung eines neuen Fahrzeugs aus der EU

Erläuterungen

Bevor eine Zulassungsbescheinigung erstellt wird, ist die Vorführung des Fahrzeugs zur Identifizierung oder eine Fahrzeugidentnummerüberprüfung eines Sachverständigen erforderlich.

Mitzubringende Unterlagen

  • Zulassungsbescheinigung des EU-Mitgliedsstaates und EG-Übereinstimmungsbescheinigung oder Fahrzeugdatenermittlung
  • Umsatzsteueranzeige an das Finanzamt (nur bei Fahrzeugen aus den Mitgliedsstaaten)
  • Originalrechnung oder Kaufvertrag
  • Versicherungsbestätigung
  • Einzugsermächtigung für die KFZ-Steuer
  • gültiger Personalausweis / Reisepass / Aufenthaltstitel
  • Vorführung des Fahrzeuges oder Fahrzeugidentnummerüberprüfung eines Sachverständigen (maximal 6 Monate alt)
  • bei Firmen: Gewerbeanmeldung/Handelsregister
  • bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister
  • bei Vertretung: Vollmacht (Link) + Ausweis des Bevollmächtigten

Formulare

Leitung / Kontakt Göppingen

Letizia Camastra
Leiterin Kfz-Zulassungsbehörde Göppingen

Auskunft
Fax +49 7161 202-5292

Kfz-Zulassungsbehörde Göppingen
Landratsamt Göppingen
Lorcher Straße 6
73033 Göppingen
eMail

Leitung / Kontakt Geislingen

Petra Steger
Leiterin Kfz-Zulassungsbehörde Geislingen

Auskunft
Fax +49 7331 304-309

Kfz-Zulassungsbehörde Geislingen
Landratsamt Göppingen
In der MAG
Schillerstraße 2
73312 Geislingen
eMail

Öffnungszeiten

Bitte beachten Sie die abweichenden Öffnungszeiten der Kfz-Zulassungsbehörde:

Mo. 08.00 – 15.30 Uhr
Di. 07.30 – 12.00 Uhr
13.30 – 15.30 Uhr 
Mi. 07.30 – 12.00 Uhr
Do. 08.00 – 12.00 Uhr
13.30 – 17.30 Uhr
Fr. 07.30 – 12.00 Uhr

Hinweis: Donnerstags von 11.00 - 12.00 Uhr und von 16.30 - 17.30 Uhr ist keine Ticketausgabe möglich.