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Lastenausgleich

Angelegenheiten nach dem Lastenausgleichsgesetz

Der klassische Lastenausgleich wurde zwischenzeitlich fast gänzlich abgewickelt. Übrig geblieben ist die Aufgabe der Rückforderung von ehemals gezahlten Entschädigungen für restituierte Vermögenswerte in den früheren Ostvertreibungsgebieten. Hierfür liegt die Zuständigkeit zwischenzeitlich beim Bundesausgleichsamt in Bad Homburg v. d. Höhe.

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Abteilungsleiterin Asyl- und Flüchtlingswesen

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