Gemeinsam gegen Mistelbefall

1. Runder Tisch Mistel im Landkreis Göppingen

Pressemitteilung, 26.01.2026 - Am 19.01.2026 fand im Landratsamt Göppingen ein erster Runder Tisch zur Mistel-Problematik im Landkreis statt.

Von vielen Misteln befallener älterer Apfelbaum im Winter
Von vielen Misteln befallener älterer Apfelbaum im Winter – Phänomen der wintergrünen Obstbäume
(Foto: Landratsamt Göppingen)

Eingeladen hierzu hatten das Landwirtschaftsamt, das Umweltschutzamt und der Landschaftserhaltungsverband (LEV). Mehr als 20 in der Streuobstpflege engagierte Vertreterinnen und Vertreter von Vereinen, Kommunen und weiterer Institutionen aus dem Landkreis sowie darüber hinaus waren der Einladung gefolgt.

Im Landkreis Göppingen weisen viele Streuobstbestände sowie andere Gehölze entlang von Straßen und Gewässern einen unterschiedlich starken Mistelbefall auf. Dies gefährdet die Bäume und Gehölze enorm, was zum Anlass für diese Veranstaltung genommen wurde.

Von den Teilnehmenden des Runden Tisches gab es viele positive und auch pragmatische Anregungen, um der Mistel-Problematik vor allem im Streuobstbereich einigermaßen wirkungsvoll entgegen zu treten.
 
Zu den erforderlichen Maßnahmenpaketen gehören Pflegemaßnahmen wie Schnitt inklusive Entfernung der Misteln und eine angepasste Düngung der Obstbäume. Vor allem aber ist eine Verjüngung durch geeignete Nachpflanzungen erforderlich. Denn nur standortangepasste, gesunde, fachgerecht erzogene und gepflegte Bäume können widrigen Umweltbedingungen, Schädlingen, Krankheiten und damit auch der Mistel etwas entgegensetzen. Auf diese Weise können die mittlerweile überalterten und teilweise kurz vor dem Zusammenbruch stehenden Streuobstwiesen langfristig und nachhaltig gesichert werden.

Junge Misteltriebe auf einem Leitast eines Apfelbaumes
Viele junge Misteltriebe auf einem Leitast eines Apfelbaumes
(Foto: LEV Göppingen)

Allerdings gibt es auch Lichtblicke: Im gesamten Vereinsgebiet des Schwäbischen Streuobstparadies e. V., zu dem der Landkreis Göppingen auch gehört, gibt es vielversprechende bereits durchgeführte Entmistelungsmaßnahmen. So gibt es beispielsweise einen Verein, der jährlich Mistel-Aktionen durchführt. Es werden Prämien für entnommene und anschließend vermarktete Misteln an die Mitglieder ausbezahlt. Im Oberen Filstal gibt es in zwei Gemeinden konkrete Bestrebungen, Aktionstage unter Beteiligung der Bevölkerung noch in diesem Jahr durchzuführen. Diese sind vorrangig aus bürgerschaftlichem Engagement heraus durch die örtlichen Obst- und Gartenbauvereine angestoßen und werden durch weitere Interessierte sowie die jeweiligen Gemeindeverwaltungen und das Landratsamt unterstützt.
 
Nach intensiven Gesprächen vereinbarten die Teilnehmenden des Runden Tisches, einen weiteren Termin im Juli anzuberaumen, um weiter zu beraten, wie im Rahmen der bereits angestoßenen Projekte der Ausbreitung der Mistel im Landkreis effektiv und nachhaltig entgegengewirkt werden kann. Darüber hinaus soll durch verstärkte Öffentlichkeitsarbeit eindringlicher auf das Problem aufmerksam gemacht werden.
 
Die Organisatoren danken allen Beteiligten für den konstruktiven und fruchtbaren Austausch auf Augenhöhe.

Von Misteln stark befallener Apfelbaum auf einer Obstwiese
Stark befallener Apfelbaum auf einer Obstwiese
(Foto: Landratsamt Göppingen)

Hintergrundinformation:

Im Gegensatz zu anderen Pflanzen wurzelt die Mistel nicht im Erdboden, sondern sitzt auf Gehölzen aller Art auf. Sie entnimmt aber durch ihre parasitische Lebensweise ihrer Wirtspflanze durch wurzelähnliche Organe das ganze Jahr hindurch Wasser und Nährstoffe und schadet ihr dadurch. Je mehr Misteln sich auf einem Baum befinden, desto mehr schädigen sie ihn durch ihren Entzug und sorgen daher dafür, dass die betroffenen Gehölze früher absterben.
 
Die zunehmende Durchmistelung der Landschaft führt dazu, dass der Druck auf potentielle Wirtsgehölze insgesamt in der Region stark zunimmt. Schon einzelne Misteln stellen also aufgrund der festgestellten erhöhten Ausbreitung eine Gefahr für die bereits genannten wertvollen Bestände dar. Durch die fortschreitende Klimaveränderung wird die Mistel insgesamt gefördert und Wirtsbäume zusätzlich geschwächt.
 
Hartnäckig hält sich der Glaube, die Mistel stünde unter Naturschutz, was jedoch nicht stimmt. Im Gegenteil: Die Mistel ist partout nicht geschützt und kann bedenkenlos das ganze Jahr über entfernt werden. Die Misteln sollten im Fruchtholzbereich am besten bis zu 30 cm unterhalb ihrer Austriebstelle mitsamt dem befallenen Ast- oder Zweigteil des Wirtsbaumes abgeschnitten werden, um einen Neuaustrieb wirksam zu verhindern. Es empfiehlt sich ein Ableiten auf geeignete Äste und Zweige. Am Stamm und an den Leitästen sollte nur die Mistel selbst abgeschnitten werden. Hier ist zwangsläufig mit Neuaustrieben zu rechnen, die in einem Rhythmus von ca. 3 Jahren regelmäßig zu entfernen sind.
 
Sämtliche Pflegeschnitte an Streuobstbäumen sind ganzjährig möglich, Einschränkungen gelten während der Gehölzschonfrist. So weisen der LEV und das Umweltschutzamt darauf hin, dass bei starken Rückschnitten oder der gänzlichen Entfernung befallener Bäume die Gehölzschonfrist zwischen 1. März und 30. September zu beachten ist. Entfernte abgängige Obstbäume müssen unter bestimmten Bedingungen durch Nachpflanzungen ersetzt werden. Bei größeren Eingriffen in Streuobstbestände oder bei vollständiger Entfernung mehrerer Obstbäume ist vorab das Umweltschutzamt des Landkreises hinzuzuziehen. Eine generelle Absprache mit den Verantwortlichen ist ratsam, denn oft gelten weitere gesetzlichen Vorgaben, insbesondere in Schutzgebieten. Streuobstwiesen ab 1.500 m² stehen übrigens unter besonderem Schutz, ihr Erhalt ist zu gewährleisten.
 
Die mittlerweile auch für Obstgehölze aller Art in Streuobstwiesen ungünstiger werdenden Umweltbedingungen, die zu einer stärkeren Besiedlung mit dem Parasiten Mistel führen, werden durch weitere Faktoren verstärkt: Eine generelle Überalterung der Bäume durch in der Vergangenheit ausgebliebene Nachpflanzungen; verworrene Eigentumsverhältnisse, Desinteresse oder eine aus anderen Gründen ausbleibende, ordnungsgemäße Bewirtschaftung. Dadurch erhöht sich auch der Druck auf andere umliegende potentielle Wirtspflanzen. Zu einer ordnungsgemäßen Bewirtschaftung gehören die regelmäßige Mahd sowie die Pflege der Obstbäume – vor allem Schnitt, Düngung und Bewässerung nach Maß.

Mehrere stark mit Misteln befallene Apfelbäume nahe der B 466
Mehrere stark befallene Apfelbäume nahe der B 466
(Foto: Landratsamt Göppingen)

Die heutige Kulturlandschaft Streuobstwiese ist aus einer landwirtschaftlichen Nutzung heraus entstanden. Bis in die 1950er Jahre wurden die Obstbäume intensiv genutzt, gedüngt und sogar Pflanzenschutz betrieben. Vor allem arbeitswirtschaftliche und ökonomische Gründe führten dazu, dass der professionelle Obstbau auf kleinere Baumformen umstieg. Die Politik förderte weiterhin diesen Trend durch finanzielle Anreize wie Rodungsprämien, denen schließlich viele hochstämmige Bäume zum Opfer fielen. Die übriggebliebenen Obstwiesen wurden größtenteils vernachlässigt und nicht mehr gepflegt. Heutzutage lohnt sich eine Bewirtschaftung kaum mehr, denn die ausbezahlten Saftpreise sind zu niedrig und Tafelobst gibt es ganzjährig zu erschwinglichen Preisen. In der Mistel-Runde besteht Einigkeit darüber, dass nur eine Inwertsetzung der Streuobstwiesen durch die Erzeugung rentabler und den eigentlichen Wert widerspiegelnden Produkte den weiteren Niedergang aufhalten könnte. Ein generelles Umdenken und eine Anhebung der Wertschätzung wären insofern notwendig, denn die Streuobstwiesen dienen nicht nur als Habitat für zahlreiche Tier- und weitere Pflanzenarten, sondern bilden unsere erhaltenswerte Kulturlandschaft sowie Erholungsraum für die Bevölkerung.
 
Gefährdet durch die Mistel sind jedoch nicht nur Streuobstwiesen, sondern auch straßen- und gewässerbegleitende Gehölzsäume mit Ahorn, Linde und Pappel. Des Weiteren sind auch wertvolle Kultur- und Naturdenkmäler wie einzelstehende Linden oder Lindenalleen in Gefahr. Diese Lebensräume besitzen eine hohe Bedeutung für den Erhalt der Biodiversität, da sie eine Vielzahl an Tier- und Pflanzenarten beherbergen. Deshalb ist es das Ziel, diese schützenswerten Strukturen und Biotope langfristig und zukünftig zu erhalten.

Ansprechpartner

Landwirtschaftsamt
Kreisfachberater für Obst- und Gartenbau
Thomas Esposito
Telefon: 07161 202-2556
Telefax: 07161 202-2590
E-Mail:  landwirtschaftsamt@lkgp.de

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