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Eintragungspflichtige technische Änderungen an Kraftfahrzeugen

Aktueller Hinweis der Führerschein- und KFZ-Zulassungsstelle für den 15. Mai 2026 (Brückentag)

An diesem Tag finden im Landratsamt ab 13:00 Uhr IT-Wartungsarbeiten statt. Dies hat insbesondere Auswirkungen auf Ihren Besuch bei der Führerschein- und KFZ-Zulassungsstelle. Da an Brückentagen erfahrungsgemäß besonders viel los ist, entstehen hier besonders lange Wartezeiten. Generell werden Anliegen auch nach Ende der Öffnungszeiten abgearbeitet. Dies kann am Freitag, den 15. Mai 2026 nicht gewährleistet werden, da ab 13:00 Uhr keine technische Bearbeitung mehr möglich ist. Wir bemühen uns, alle Tickets, die vor 12.00 Uhr gezogen werden, noch abzuarbeiten.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Tipp: Wenn Ihr Anliegen nicht dringend ist, dann wählen Sie für Ihren Besuch bei uns einen anderen Tag.

Weitere Hinweise zu Ihrem Besuch bei der Kfz-Zulassungsstelle

Donnerstags können in der Zeit zwischen 11.00 Uhr und 12.00 Uhr sowie zwischen 16.30 Uhr und 17.30 Uhr keine weiteren Aufrufnummern mehr gezogen werden. Alle bereits gezogenen Nummern werden selbstverständlich noch bearbeitet.

Erläuterungen

Wenn eine technische Veränderung an Ihrem Fahrzeug durchgeführt wurde, müssen Sie diese von einem amtlich anerkannten Sachverständigen abnehmen lassen. Hierüber erhalten Sie ein technisches Gutachten.

Beachten Sie die Hinweise in Ihrem technischen Gutachten, ob eine Änderung der Fahrzeugpapiere erforderlich ist und lassen Sie die Änderung ggf. unverzüglich eintragen. Eine Nichteintragung kann zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen.

Mitzubringende Unterlagen

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Gutachten des amtlich anerkannten Sachverständigen
  • Sicherheitsprüfungsbericht bei Kraftfahrzeugen über 7,5 t, Anhängern über 10 t, landwirtschaftlichen Zugmaschinen / landwirtschaftlichen Anhängern ab 50 km/h, Bussen und selbstfahrenden Arbeitsmaschinen über 7,5 t
  • eVB-Code bei Änderung der Fahrzeugart

Weiterführende Links

Leitung / Kontakt Göppingen

Daniela Malki
Leiterin Kfz-Zulassungsbehörde Göppingen

Auskunft
Fax +49 7161 202-5292

Kfz-Zulassungsbehörde Göppingen
Landratsamt Göppingen
Lorcher Straße 6
73033 Göppingen
E-Mail

Leitung / Kontakt Geislingen

Petra Steger
Leiterin Kfz-Zulassungsbehörde Geislingen

Auskunft
Fax +49 7331 304-309

Kfz-Zulassungsbehörde Geislingen
Landratsamt Göppingen
In der MAG
Schillerstraße 2
73312 Geislingen
E-Mail

Öffnungszeiten

Bitte beachten Sie die abweichenden Öffnungszeiten der Kfz-Zulassungsbehörde:

Mo. 08.00 – 15.30 Uhr
Di. 07.30 – 12.00 Uhr
13.30 – 15.30 Uhr 
Mi. 07.30 – 12.00 Uhr
Do. 08.00 – 12.00 Uhr
13.30 – 17.30 Uhr
Fr. 07.30 – 12.00 Uhr

Hinweis: Donnerstags von 11.00 - 12.00 Uhr und von 16.30 - 17.30 Uhr ist keine Ticketausgabe möglich.