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Rote Kennzeichen für Händler

Aktueller Hinweis der Führerschein- und KFZ-Zulassungsstelle für den 15. Mai 2026 (Brückentag)

An diesem Tag finden im Landratsamt ab 13:00 Uhr IT-Wartungsarbeiten statt. Dies hat insbesondere Auswirkungen auf Ihren Besuch bei der Führerschein- und KFZ-Zulassungsstelle. Da an Brückentagen erfahrungsgemäß besonders viel los ist, entstehen hier besonders lange Wartezeiten. Generell werden Anliegen auch nach Ende der Öffnungszeiten abgearbeitet. Dies kann am Freitag, den 15. Mai 2026 nicht gewährleistet werden, da ab 13:00 Uhr keine technische Bearbeitung mehr möglich ist. Wir bemühen uns, alle Tickets, die vor 12.00 Uhr gezogen werden, noch abzuarbeiten.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Tipp: Wenn Ihr Anliegen nicht dringend ist, dann wählen Sie für Ihren Besuch bei uns einen anderen Tag.

Weitere Hinweise zu Ihrem Besuch bei der Kfz-Zulassungsstelle

Donnerstags können in der Zeit zwischen 11.00 Uhr und 12.00 Uhr sowie zwischen 16.30 Uhr und 17.30 Uhr keine weiteren Aufrufnummern mehr gezogen werden. Alle bereits gezogenen Nummern werden selbstverständlich noch bearbeitet.

Erläuterungen

Das rote Händler-Kennzeichen ist für Probe-, Prüfungs- und Überführungsfahrten von ansonsten nicht zugelassenen Fahrzeugen bestimmt. Die Nummer des Kennzeichens beginnt stets mit "06" und wird keinem Fahrzeug fest zugeteilt.

Als Händler gelten unter anderem Kfz- und Teilehersteller, Kfz-Händler sowie Werkstätten. Ein rotes Kennzeichenschild darf nur für den eigenen Betrieb genutzt werden.
Die Zulassungsbehörde kann an zuverlässige Kraftfahrzeughersteller, -handwerker oder -händler, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen, solche Kennzeichen ausgeben.

Mitzubringende Unterlagen

  • Gewerbeanmeldung/Handelsregisterauszug
  • Versicherungsbestätigung für rote Kennzeichen
  • Einzugsermächtigung für die KFZ-Steuer
  • schriftlicher Antrag (Formular siehe unten)
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (anzufordern bei der für Sie zuständigen Gemeindeverwaltung)
  • Auskunft aus dem Fahreignungsregister
  • gültiger Personalausweis / Reisepass / Aufenthaltstitel
  • Nachweis über mindestens fünf Stellplätze (Mietvertrag, Lichtbild)

Formulare

Leitung / Kontakt Göppingen

Daniela Malki
Leiterin Kfz-Zulassungsbehörde Göppingen

Auskunft
Fax +49 7161 202-5292

Kfz-Zulassungsbehörde Göppingen
Landratsamt Göppingen
Lorcher Straße 6
73033 Göppingen
E-Mail

Leitung / Kontakt Geislingen

Petra Steger
Leiterin Kfz-Zulassungsbehörde Geislingen

Auskunft
Fax +49 7331 304-309

Kfz-Zulassungsbehörde Geislingen
Landratsamt Göppingen
In der MAG
Schillerstraße 2
73312 Geislingen
E-Mail

Öffnungszeiten

Bitte beachten Sie die abweichenden Öffnungszeiten der Kfz-Zulassungsbehörde:

Mo. 08.00 – 15.30 Uhr
Di. 07.30 – 12.00 Uhr
13.30 – 15.30 Uhr 
Mi. 07.30 – 12.00 Uhr
Do. 08.00 – 12.00 Uhr
13.30 – 17.30 Uhr
Fr. 07.30 – 12.00 Uhr

Hinweis: Donnerstags von 11.00 - 12.00 Uhr und von 16.30 - 17.30 Uhr ist keine Ticketausgabe möglich.