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Ersatzausstellung Zulassungsbescheinigung Teil I

Wichtige Hinweise zu Ihrem Besuch bei der Kfz-Zulassungsstelle

Donnerstags können in der Zeit zwischen 11.00 Uhr und 12.00 Uhr sowie zwischen 16.30 Uhr und 17.30 Uhr keine weiteren Aufrufnummern mehr gezogen werden. Alle bereits gezogenen Nummern werden selbstverständlich noch bearbeitet.

Erläuterungen

Ist eine Zulassungsbescheinigung Teil I ("Fahrzeugschein") unleserlich geworden (z. B. versehentlich mitgewaschen), kann ein neuer Ersatzschein beantragt werden.

Mitzubringende Unterlagen

  • alte unbrauchbare Zulassungsbescheinigung Teil I
  • HU-Bericht oder hinteres amtliches Kennzeichen mit gültiger HU
  • gültiger Personalausweis / Reisepass / Aufenthaltstitel
  • Sicherheitsprüfungsbericht bei Kraftfahrzeugen über 7,5 t, Anhängern über 10 t, landwirtschaftlichen Zugmaschinen / landwirtschaftlichen Anhängern ab 50 km/h, Bussen und selbstfahrenden Arbeitsmaschinen über 7,5 t

Leitung / Kontakt Göppingen

Daniela Malki
Leiterin Kfz-Zulassungsbehörde Göppingen

Auskunft
Fax +49 7161 202-5292

Kfz-Zulassungsbehörde Göppingen
Landratsamt Göppingen
Lorcher Straße 6
73033 Göppingen
E-Mail

Leitung / Kontakt Geislingen

Petra Steger
Leiterin Kfz-Zulassungsbehörde Geislingen

Auskunft
Fax +49 7331 304-309

Kfz-Zulassungsbehörde Geislingen
Landratsamt Göppingen
In der MAG
Schillerstraße 2
73312 Geislingen
E-Mail

Öffnungszeiten

Bitte beachten Sie die abweichenden Öffnungszeiten der Kfz-Zulassungsbehörde:

Mo. 08.00 – 15.30 Uhr
Di. 07.30 – 12.00 Uhr
13.30 – 15.30 Uhr 
Mi. 07.30 – 12.00 Uhr
Do. 08.00 – 12.00 Uhr
13.30 – 17.30 Uhr
Fr. 07.30 – 12.00 Uhr

Hinweis: Donnerstags von 11.00 - 12.00 Uhr und von 16.30 - 17.30 Uhr ist keine Ticketausgabe möglich.