Personenstandswesen

Das Personenstandswesen umfasst den Aufgabenbereich von Behörden, die sich mit der Erfassung und Verwaltung der Personenstandsdaten beschäftigen.

Standesamtsaufsicht

Die Standesamtsaufsicht führt die Fachaufsicht über die Standesämter im Landkreis Göppingen. Sie nimmt in erster Linie eine Beratungs- und Informationsfunktion für die im Landkreis bestehenden Standesämter ein.

Namensänderungen

Das Landratsamt Göppingen ist zuständig für Anträge auf Namensänderung von Personen, die im Landkreis Göppingen wohnhaft sind. Die Großen Kreisstädte Eislingen/Fils, Göppingen und Geislingen/Steige haben hier eine eigene Zuständigkeit.

Anträge können von Deutschen, Staatenlosen, ausländischen Flüchtlingen, heimatlosen Ausländern oder Asylberechtigten gestellt werden.

Für beschränkt geschäftsfähige und geschäftsunfähige Personen muss vom gesetzlichen Vertreter der entsprechende Antrag gestellt werden. Ein Vormund, Pfleger oder Betreuer bedarf hierfür der Genehmigung des Vormundschaftsgerichtes.

Entsprechende Anträge zur Namensänderung erhalten Sie bei der für Namensänderungen zuständigen Stelle im Landratsamt Göppingen und beim Bürgermeisteramt Ihres Wohnortes. Dem Antrag auf Namensänderung bzw. -feststellung sind Unterlagen beizulegen. Eine Übersicht der vorzulegenden Unterlagen erhalten Sie auf dem dem Merkblatt "Namensänderung - Benötigte Unterlagen". Bitte beachten Sie dabei, dass alle Unterlagen grundsätzlich bei den Akten der Behörde verbleiben. Es wird gebeten, möglichst keine Originalunterlagen, sondern beglaubigte Abschriften oder Ablichtungen einzureichen. In Zweifelsfällen kann die Vorlage eines Originalnachweises jederzeit verlangt werden.
 
Weitere Auskünfte erhalten Sie unter der Rubrik Kontaktdaten der Abteilung Ordnung und besonderes Polizeirecht.

Formulare, Merkblätter