Kfz-Wunschkennzeichen

So reservieren Sie Ihr Kfz-Wunschkennzeichen

Kennzeichenwünsche werden von der Zulassungsbehörde im Landratsamt gerne erfüllt, sofern die gewünschten Kombinationen zur Verfügung stehen. Für ein Wunschkennzeichen fällt eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 10,20 € sowie eine Reservierungsgebühr in Höhe 2,60 € an. Die Gebühr ist mit der Zulassung Ihres Fahrzeugs zu entrichten.

Ein Wunschkennzeichen können Sie ...

  • direkt bei der Zulassung erfragen.
  • telefonisch oder persönlich reservieren.
  • direkt online auswählen und reservieren:
    zur Online-Reservierung

Nach der Reservierung können Sie die Schilder bei einem zertifizierten Kennzeichenhersteller Ihrer Wahl anfertigen lassen. 

Hinweis: Nach einer Rechtsänderung der Fahrzeugzulassungsverordnung werden seit 1. Januar 2015 im Landkreis Göppingen keine Feststoffplaketten mehr eingesetzt. Da ab diesem Datum ausschließlich Klebeplaketten Verwendung finden, dürfen Kennzeichenschilder ab 2015 nicht mehr mit den seither erforderlichen Halterringen versehen werden.

Bitte beachten Sie, dass im Falle eines H-/E-Kennzeichens oder eines Saisonkennzeichens lediglich die „Stammkennzeichenkombination“ reserviert werden kann. Die Zusätze H / E oder der Saisonzeitraum werden von der Zulassungsstelle geprüft und vergeben.
Kombinationen mit 2 Buchstaben und 4 Zahlen (nach dem GP) sind somit nicht geeignet für H-/E-Kennzeichen und Saisonkennzeichen.