Streuobstunterricht

Hinweis
Der „Streuobstunterricht“ ist ein freiwilliges Zusatzangebot für die Schülerinnen und Schüler dritter Klassen im Streuobstparadies und damit auch im Landkreis Göppingen. Ausgebildete Streuobstpädagogenfachkräfte bringen den Kindern Themen rund um das Streuobst nahe. Die dabei für die Schulen anfallenden Honorarkosten der Streuobstpädagogenfachkräfte können anteilig von uns bezuschusst werden. Allerdings kann es aber aufgrund der mittlerweile begrenzten zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel zu Einschränkungen bei der Förderung kommen. Weitere Informationen dazu erhalten Sie im Folgetext sowie im Begleitschreiben zur jährlichen Ausschreibung.
Gegen Ende der Sommerferien werden immer alle Schulen mit Dritten Klassen von uns angeschrieben und auf die Ausschreibung des Streuobstunterrichts aufmerksam gemacht. Sollte Ihre Schule den Hinweis zur Ausschreibung nicht erhalten haben, nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf:
Thomas EspositoTelefon: +49 7161 202-2556E-Mail: t.esposito@lkgp.de
Für wen ist dieser „Unterricht“?
- Vorrangig für Kinder dritter Klassen an Schulen mit Primarstufen / Grundschulklassen.
- Geeignet auch für Kinder in sonderpädagogischen Bildungseinrichtungen.
Wer vermittelt Wissen und Praxis?
Ausgebildete Streuobstpädagoginnen und Streuobstpädagogen.
Was wird vermittelt?
Rund um die Streuobstwiese: Einführung; Pflege, Verwertung, Pflanzen und Tiere.
Wo wird unterrichtet?
Hauptsächlich direkt auf einer der Schule nahegelegenen Streuobstwiese, im Klassenzimmer und auf dem Schulhof.
Wie findet der Unterricht statt?
Praxisbezogen, anschaulich und kindgerecht – die Schüler dürfen und können sich aktiv, spielerisch und erlebnisreich einbringen.
Anmeldung und Teilnahme:
- Wir bitten um verbindliche Anmeldung nach Ausschreibung bis zum 15.10. jeden Jahres beim Landratsamt Göppingen mit dem erforderlichen Anmeldeformular (auch separat auf Anforderung erhältlich). Auf diesem können Sie den gewünschten Unterrichtsumfang auswählen.
- Bei Bedarf erfolgt die Vermittlung einer Streuobstpädagogenfachkraft.
- Vertragsabschluss mit Streuobstpädagogenfachkraft
Durchführungszeitraum
Der Beginn des Streuobstunterrichts und die Unterrichtsgestaltung erfolgen in enger individueller Absprache zwischen Schulklasse/Lehrkraft und der Streuobstpädagogenfachkraft. Begonnen werden kann beispielsweise direkt nach Vertragsabschluss im selben Herbst/Winter. Das Projekt sollte möglichst bis zum Ende des der Ausschreibung folgenden Jahres (Ende 1. Halbjahr 4. Klasse) abgeschlossen sein.
Kosten und Durchführung
- Buchung der gewünschten Varianten und Module bei den Streuobstpädagogenfachkräften, Honorarkosten 40 Euro pro Unterrichtseinheit (UE)
- Variante: Apfelbäumchen
5 Pflichtmodule = Grundvariante
12 Unterrichtseinheiten (UE)
Kosten: 480 Euro - Variante: Apfelbaum
Grundvariante + Wahlmodule im Umfang von 4 UE
16 Unterrichtseinheiten
Kosten: 640 Euro - Variante: Streuobstwiese
Grundvariante + Wahlmodule im Umfang von 10 UE
22 Unterrichtseinheiten
Kosten: 880 Euro
- Variante: Apfelbäumchen
- Durchführung des Projekts
Abschluss des Projekts, Abrechnung und Anforderung des Zuschusses
- Bezahlung der Streuobstpädagogenfachkraft in Vorleistung grundsätzlich nach Abschluss des gesamten Projekts, Teilabrechnungen sind möglich.
- Anschließende Einreichung des Auszahlungsantrags beim Landratsamt mit den notwendigen Nachweisen über die Durchführung des Unterrichts und die erfolgte Bezahlung der Streuobstpädagogenfachkraft möglichst bis zum 15.12. jeden Jahres.
- Die Honorarkosten der Streuobstpädagogenfachkraft sind zuschussfähig, etwaige anfallende Materialkosten, Anfahrtspauschalen etc. können nicht erstattet werden.
Aufgrund der begrenzten Fördermittel gelten folgende weitere Voraussetzungen:
- Vor Vertragsabschluss und Beginn des Unterrichts ist unbedingt eine Anmeldung bei uns mit dem entsprechenden Formular erforderlich.
- Die Anzahl der teilnehmenden Schulklassen ist begrenzt. Gibt es mehr teilnahmewillige Klassen als verfügbare Plätze erfolgt, eine Priorisierung. Schulen, die nicht zum Zuge kommen, werden im Folgejahr bevorzugt.
- Die Zusage zum geförderten Streuobst-Unterricht erfolgt nach Eingang. Anschließend kann der Vertrag mit der Streuobstpädagogenfachkraft abgeschlossen werden.
- Gebucht werden können weiterhin alle möglichen drei Varianten, allerdings sind nur noch die ersten 12 UE (5 Pflichtmodule, entsprechen der Variante „Apfelbäumchen“) jeweils zu 50 % förderfähig. Der maximale Zuschuss kann daher 240 Euro betragen.
Wo findet man die Ausschreibung und die Anmeldeunterlagen?
Die Ausschreibung und die Anmeldeunterlagen sowie weiterführende Informationen finden Sie auf den Seiten des Vereins „Schwäbisches Streuobstparadies e. V.“ unter den Kategorien „Entdecken“ → „Fort- und Weiterbildung“ → „Streuobstunterricht“.
Fördermittelgeber
Der Landkreis Göppingen und die Kreissparkasse Göppingen und die Stiftung Naturraum unterstützen den Streuobstunterricht.

