Wohngeldbehörde
Wohngeld beantragen
Wohngeld dient der wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens. Es ist ein Zuschuss zu den Kosten für selbst genutzten Wohnraum und soll einkommensschwachen Menschen helfen, ihre Wohnkosten zu tragen.
Wohngeld wird für selbst genutzten Wohnraum bei Mietern als Mietzuschuss, bei Eigentümern als Lastenzuschuss gewährt.
Zuständigkeit
Die Wohngeldbehörde des Landratsamtes Göppingen ist zuständig für die Bearbeitung der Wohngeld-Anträge der kreisangehörigen Städte und Gemeinden, außer den Städten Eislingen, Geislingen und Göppingen.
Antragstellung
Wohngeld wird auf Antrag geleistet.
Den Antrag können Sie direkt bei uns stellen.
Formulare und Checklisten
- Wohngeld beantragen (service-bw)
- Formloser Antrag auf Leistungen nach dem Wohngeldgesetz (515,8 KB)
- Hinweise zum Wohngeldantrag (128,7 KB)
- Wohngeldantrag für den Mietzuschuss (4,495 MB)
- Hinweise zum Wohngeldantrag für den Mietzuschuss (1,667 MB)
- Checkliste Mietzuschuss (75,6 KB)
- Wohngeldantrag für den Lastenzuschuss (5,887 MB)
- Hinweise zum Wohngeldantrag für den Lastenzuschuss (1,634 MB)
- Checkliste Lastenzuschuss (80,5 KB)