Wohngeldbehörde

Wohngeld beantragen

Wohngeld dient der wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens. Es ist ein Zuschuss zu den Kosten für selbst genutzten Wohnraum und soll einkommensschwachen Menschen helfen, ihre Wohnkosten zu tragen.

Wohngeld wird für selbst genutzten Wohnraum bei Mietern als Mietzuschuss, bei Eigentümern als Lastenzuschuss gewährt.

Zuständigkeit

Die Wohngeldbehörde des Landratsamtes Göppingen ist zuständig für die Bearbeitung der Wohngeld-Anträge der kreisangehörigen Städte und Gemeinden, außer den Städten Eislingen, Geislingen und Göppingen.

Antragstellung

Wohngeld wird auf Antrag geleistet.
Den Antrag können Sie direkt bei uns stellen.

Formulare und Checklisten

Weiterführende Informationen