Außerbetriebsetzung eines Fahrzeuges

Erläuterungen

Mit der Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs wird das Kennzeichen entstempelt und es erlischt die Steuer- und Versicherungspflicht. Das Fahrzeug darf nicht mehr am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen und daher auch nicht auf öffentlichen Flächen abgestellt werden.

Für eine eventuelle Wiederzulassung des Fahrzeugs auf den selben Fahrzeughalter bleibt die Kennzeichenkombination für die Dauer von 12 Monaten reserviert.

Die Außerbetriebssetzung kann auch durch Dritte erfolgen, hierfür ist keine Vollmacht erforderlich.

Rückfahrten von der Zulassungsstelle dürfen nach Entstempelung mit dem seither zugeteilten Kennzeichen bis zum Ablauf des Tages der Außerbetriebsetzung durchgeführt werden.

Voraussetzungen hierfür sind:

  • Die Rückfahrten sind von der KFZ-Haftpflichtversicherung erfasst
  • Die Kennzeichen werden nicht direkt für die Zulassung eines anderen Fahrzeugs verwendet.
  • Bitte beachten Sie: Nur wenn sich das abzumeldende Fahrzeug bereits an seinem endgültigen Standort befindet, können die Kennzeichen unmittelbar nach der Außerbetriebsetzung für die Zulassung an einem anderen Fahrzeug genutzt werden.

Mitzubringende Unterlagen

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Kennzeichen
  • Die Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) ist nicht erforderlich.