Bürgermeisterwahl

Die Bürgermeisterin bzw. der Bürgermeister ist Vorsitzende(r) des Gemeinderates und Leiter(in) der Gemeindeverwaltung. Sie bzw. er vertritt die Gemeinde, bereitet die Sitzungen des Gemeinderates und gegebenenfalls der Ausschüsse vor und vollzieht die Beschlüsse.

Allgemeine Informationen

Die Bürgermeisterin bzw. der Bürgermeister wird von den Bürgerinnen und Bürgern auf die Dauer von acht Jahren gewählt. Für die Durchführung der Bürgermeisterwahl ist das jeweilige Bürgermeisteramt verantwortlich.

Dem Landratsamt - Kommunalamt - obliegt die Wahlprüfung (mit Ausnahme der Oberbürgermeisterwahlen in den Großen Kreisstädten Göppingen, Geislingen/Steige und Eislingen/Fils).

Zuständiges Amt

Kommunalamt

Weiterführende Informationen