Tierschutz: Behördliche Fortnahme und anderweitige Unterbringung von erheblich vernachlässigten Rindern

Pressemitteilung, 19.12.2023 - Das Veterinäramt als Tierschutzbehörde und die Polizei haben am Vormittag des 18.12.2023 einem Tierhalter sieben vernachlässigte Rinder fortgenommen

Ein Rinderhalter aus dem Landkreis Göppingen hat seine Tiere auf fremden Flächen gehalten. Auf den Weideflächen befand sich kein ausreichender Witterungsschutz für die Tiere. Ebenso war die Versorgung mit Futter und Wasser mangelhaft. Zäune waren teils beschädigt bzw. unterbrochen oder fehlte die Stromversorgung für den Elektrozaun. Die Tiere waren oftmals ausgebrochen und bewegten sich dabei auch auf anliegenden öffentlichen Straßen. Der Tierhalter war nicht zur Behebung der Problematiken bereit.
Neben der heutigen Rinderfortnahme durch das Landratsamt mit Unterstützung von Kräften des Polizeipräsidiums Ulm ist zudem eine Haltungsuntersagung in Bearbeitung. Der Rinderhalter hat zudem mit einem Strafverfahren wegen der tierschutzrechtlichen Verstöße zu rechnen.

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