Landratsamt Göppingen lässt im Rahmen einer Ersatzvornahme eine ungenehmigte Einfriedung entfernen

Pressemitteilung, 14.11.2023 – Am vergangenen Freitagvormittag führte das Landratsamt Göppingen eine Ersatzvornahme in einem Wohngebiet in Albershausen durch.

Der Grundstückseigentümer hatte ohne Genehmigung sein komplettes Grundstück mit einem baurechtlich nicht zulässigen Zaun “verbarrikadiert“. Hierzu hatte ihm das Landratsamt eine baurechtliche Beseitigungsverfügung unter Fristsetzung und der sofortigen Vollziehung der Maßnahme angeordnet.  Im Falle der Nichtbeachtung der baurechtlichen Anordnung wurde dem Grundstückseigentümer angedroht, dass im Rahmen der Ersatzvornahme der baurechtlich nicht zulässige Zaun durch einen beauftragten Fachmann entfernt wird – auf Kosten des Grundstückseigentümers. Nachdem der Grundstückseigentümer die ihm gesetzte Frist verstreichen ließ, beauftragte das Landratsamt ein Fachunternehmen mit der Umsetzung der rechtskräftigen Beseitigunganordnung.   Da ein ungehindertes und gefahrloses Betreten des betroffenen Grundstücks nicht möglich war, wurde die Polizei im Rahmen der Amtshilfe gebeten, die Maßnahme des Landratsamtes zu begleiten.Parallel zu der Ersatzvornahme des Landratamtes wurden noch weitere Maßnahmen von anderen Behörden umgesetzt.  Alle Maßnahmen konnten wie geplant und ohne Einschränkungen vollzogen werden und waren zur Mittagszeit beendet..............................................................................................

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