Trinkwasser-Abkochgebot in der Gemeinde Heiningen

Pressemitteilung, 16.11.2023 - Aufgrund einer bakteriellen Verunreinigung, die im Trinkwasser der Gemeinde Heiningen nachgewiesen wurde, hat das Gesundheitsamt in der Gemeinde vorsorglich ein Abkochgebot ausgesprochen.

Symbolbild Wasserhahn
Symbolbild Wasserhahn

Die bakterielle Belastung des Trinkwassers kann Durchfälle oder andere Erkrankungen hervorrufen. Es werden alle notwendigen Maßnahmen ergriffen, um die Bevölkerung zu schützen.
 
Es ist nicht auszuschließen, dass die Verunreinigungen des Trinkwassers durch die starken Regenfälle der vergangenen Woche entstanden sind. Durch eine Chlorung wird das Trinkwasser und das Leitungsnetz desinfiziert.
Es werden Nachbeprobungen des Trinkwassers durchgeführt. Sollten alle Nachproben unauffällig sein, kann das Abkochgebot aufgehoben werden. Die Ergebnisse der Beprobungen werden frühestens am Montag erwartet.
Da die Überschreitung der nachgewiesenen Bakterien gering ist und keine weiteren Verunreinigungen nachgewiesen werden konnten, wird davon ausgegangen, dass die Nachproben unauffällig ausfallen.

Das Gesundheitsamt informiert erneut, wenn das Abkochgebot aufgehoben werden kann.
 
Das Gesundheitsamt gibt folgende ergänzende Hinweise zum Abkochgebot:

A)  Für welche Nutzungszwecke ist ein Abkochen unbedingt erforderlich?
Abgekocht werden muss alles Wasser, welches Sie zum Trinken, Waschen und Zubereiten von Obst, Gemüse, Getränken oder anderen ungekochten Nahrungsmitteln verwenden. Ebenso das Wasser, welches zur Herstellung von Eiswürfeln oder zum Zähneputzen verwendet wird.
Achtung, Verbrühungsgefahr bei heißem Wasser! Insbesondere Kinder und alte und kranke Menschen nehmen häufig die hohe Temperatur nicht wahr.
Zur Körperpflege sollte zumindest bei Kleinkindern sowie Kranken oder immungeschwächten Personen ebenfalls abgekochtes und dann abgekühltes Wasser verwendet werden.
Für Kranke oder Menschen mit eingeschränkter Immunabwehr gelten ggf. über diese Empfehlung hinaus weitere Regeln, die Sie bitte bei Ihrem behandelnden Arzt erfragen.

B)  Was muss ich tun, um Wasser ausreichend abzukochen?
Das Abkochen des Wassers verfolgt den Zweck, die ggf. darin enthaltenden Krankheitskeime weitgehend abzutöten.
Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd Aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
Für die meisten Anwendungszwecke sollten Sie dann noch solange weiter warten bis das Wasser nur noch handwarm ist, um Verbrühungen zu vermeiden.

C)  Für welche Nutzungszwecke kann ich auf das Abkochen notfalls verzichten, wenn die Nutzer darüber ausreichend informiert sind?
Für andere Zwecke kann im Ausnahmefall – aus Gründen der praktischen Handhabung – für einen kurzen Zeitraum auf ein Abkochen verzichtet werden, wenngleich dies grundsätzlich mit einem leicht erhöhten Infektionsrisiko verbunden sein kann:

  • Geschirrspülen in Spülmaschinen, wenn die Temperatur auf ≥ 60 °C einstellbar ist und/oder bei Geräten mit Hitzetrocknung.
  • Wäschewaschen in Waschmaschinen bei mindestens 40 °C.
  • Körperpflege sowie sonstige Reinigungszwecke; offene Wunden sollten durch wasserundurchlässige Pflaster abgedeckt sein.
  • Eine ausreichende Händehygiene ist durch intensive Anwendung von Seife zu erreichen.

Ansprechpartnerin

Gesundheitsamt
Dr. med. Nadja Mürter
Telefon: 07161 202-5300E-Mail: gesundheitsamt@lkgp.de

Weitere Informationen

Gesundheitsamt