Verlängerung der eingeschränkten Erreichbarkeit im Bereich Schwerbehindertenrecht bis 31. Januar 2024.

Keine telefonische Erreichbarkeit oder persönliche Vorsprache. Anträge im Bereich Schwerbehindertenrecht können bis 31.01.2024 nur online oder per Post eingereicht werden

Pressemitteilung des Alb-Donau- Kreises Nr. 258 / 2023, 27.12.2023: Die eingeschränkte Erreichbarkeit im Bereich Schwerbehindertenrecht muss bis 31.Januar 2024 verlängert werden.

Der Bereich Schwerbehindertenrecht des Fachbereichs Versorgung ist aufgrund krankheitsbedingter Ausfälle und eines sehr hohen Antragsaufkommens weiterhin bis 31. Januar 2024 telefonisch nicht erreichbar. Auch eine persönliche Vorsprache ist in diesem Zeitraum nicht möglich. Sachstandsfragen werden nicht beantwortet

Die Antragsstellung ist auch weiterhin möglich. Anträge können auf der Homepage des Landratsamtes Alb-Donau-Kreis unter „Dienstleistungen Service > ADK Formulare A-Z > Buchstabe M > Menschen mit Behinderung“ heruntergeladen und per E-Mail an versorgung@alb-donau-kreis.de oder per Fax an 0731 185-4728 gesendet werden.
 
Alternativ können Anträge über www.service-bw.de online eingereicht werden. Der Link dafür kann unter „Dienstleistungen Service > Online-Dienstleistungen über Service BW > Schwerbehindertenausweis beantragen“ abgerufen werden.
 
Zur allgemeinen Verfahrensbeschleunigung kann beigetragen werden, wenn das Einreichen der Anträge online erfolgt und den Anträgen vorhandene aktuelle Arztbriefe und Untersuchungsunterlagen wie beispielsweise Facharztbriefe und Krankenhausberichte beigefügt werden.

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