Sinkende Wasserstände in unseren Gewässern

Wasser ist ein kostbares Gut – Helfen Sie mit, das ökologische Gleichgewicht in den Gewässern zu erhalten!

Pressemitteilung, 27.06.2023 - Ob Fils, Lauter oder Krumm: Überall im Landkreis Göppingen sind sinkende Wasserstände in Flüssen und Bächen zu verzeichnen.

Heubach bei Niedrigwasser

Obwohl dieses Frühjahr noch sehr niederschlagsreich war, führen die Gewässer im Landkreis immer weniger Wasser. Wenn die derzeit vorherrschende sommerliche Wetterlage weiter anhält und keine nennenswerten Niederschläge fallen, werden die Pegelstände an den Gewässern weiter bis in den Niedrigwasserbereich absinken oder die Gewässer können sogar ganz trocken fallen. Lokale Gewitterereignisse oder kurze Regengüsse helfen kaum den Wasserstand zu stabilisieren.
Nicht nur Flüsse und Bäche leiden unter der Trockenheit der letzten Wochen und den hohen Temperaturen. Auch Hausgärten oder landwirtschaftliche Flächen sind betroffen.

Aber: Die Entnahme von Wasser aus Bächen und Flüssen, etwa zur Bewässerung dieser Flächen, kann die schon jetzt angespannte Situation weiter verschärfen. Das Zusammentreffen von niedrigen Wasserständen, erhöhten Wassertemperaturen und steigenden Schadstoff-Konzentrationen beeinträchtigt die gesamte Gewässerökologie - besonders Fische und andere Wasserbewohner sind gefährdet.

Das Landratsamt Göppingen appelliert deshalb an das Verantwortungsbewusstsein der Kreisbewohner: „Bitte beschränken Sie sich bei der Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern eigenverantwortlich auf das Allernotwendigste.“

Nach dem Wassergesetz kann Wasser im Rahmen des sogenannten Gemeingebrauchs bei normalen Wasserständen mittels Schöpfgerät etwa mit Eimern oder Gießkannen erlaubnisfrei aus einem Fließgewässer entnommen werden. Dies gilt jedoch nur, solange noch genügend Restwassermenge im Gewässer verbleibt. Die Verwendung von Pumpen ist hingegen in der Regel erlaubnispflichtig. Das Landratsamt weist darauf hin, dass die Überschreitung dieses sog. Gemeingebrauchs eine Ordnungswidrigkeit darstellt, die mit entsprechenden Bußgeldern geahndet werden kann.

Momentan ist es noch nicht notwendig, dass das Landratsamt die Wasserentnahme aus den Gewässern untersagt. Sollte jedoch durch die Trockenheit der Wasserstand noch weiter sinken, wird die Einschränkung der Wasserentnahme im Rahmen des Gemeingebrauches aber nicht ausgeschlossen.

Ansprechpartnerin

Umweltschutzamt
Nina Tanczer
Telefon: 07161 202-2200
Fax: 07161 202-2290
E-Mail: umweltschutzamt@lkgp.de

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