Rechtsbehelfe

Zugangseröffnung für die formgebundene elektronische Kommunikation


Ein Widerspruch kann schriftlich, in elektronischer Form oder zur Niederschrift beim Landratsamt Göppingen erhoben werden.

Das Landratsamt Göppingen stellt für die elektronische Einlegung des Widerspruches folgende Übermittlungswege zur Verfügung und eröffnet den Zugang:

De-Mail

Um eine De-Mail an das Landratsamt Göppingen senden zu können, benötigen Sie ein persönliches De-Mail-Konto, welches Sie bei einem akkreditierten De-Mail-Anbieter erhalten:
Liste der akkreditierten De-Mail-Diensteanbieter

Zentrale De-Mail-Adresse des Landratsamtes Göppingen: info@landkreis-goeppingen.de-mail.de

Voraussetzungen für die Übermittlung einer formgebundenen und rechtsverbindlichen De-Mail:

  • Anmeldung mit Authentisierungsniveau „hoch“, d. h. eine „sichere“ Anmeldung nach § 4 Abs. 1 Satz 2 De-Mail-Gesetz
  • Versandart „Absenderbestätigt“ nach § 5 Abs. 5 De-Mail-Gesetz
  • Formwirksam und schriftformersetzend ist nur die Übermittlung „elektronischer Dokumente“. Eine Eingabe im Nachrichtenfeld stellt kein elektronisches Dokument dar. Fügen Sie daher Ihren Rechtsbehelf als Anhang der Nachricht bei.
  • Aufgrund gesetzlicher Aufbewahrungsfristen sowie einer möglichen Verwertbarkeit der Dokumente durch Gerichte empfehlen wir grundsätzlich, Ihren Rechtsbehelf im durchsuchbaren PDF-Format einzureichen. Durchsuchbar ist eine PDF-Datei, wenn sie z. B. aus einem Officeprogramm erstellt worden ist. Eingescannte Dokumente sind grundsätzlich nicht durchsuchbar.
  • Bitte versehen Sie Ihren Rechtsbehelf am Ende des Dokuments mit Ihrem Vor- und Nachnamen.

Wenn Sie einen Rechtsbehelf mit De-Mail einlegen wollen, nutzen Sie bitte die zentrale De-Mail-Adresse des Landratsamtes Göppingen:
info@landkreis-goeppingen.de-mail.de

Weiterführende Informationen zu De-Mail finden Sie auf den Seiten www.de-mail.de und www.de-mail.info

Virtuelle Poststelle (VPS)

Die VPS ermöglicht es Ihnen, ein Dokument mit einer "qualifizierten elektronischen Signatur" auf einem verschlüsselten Weg an das Landratsamt Göppingen zu senden.

Voraussetzungen für die Übermittlung eines rechtsverbindlichen Dokuments über die VPS:

  • Elektronische Signaturkarte eines qualifizierten Vertrauensdiensteanbieters
    Liste der Vertrauensdiensteanbieter
    Für den Bereich der qualifizierten elektronischen Signatur achten Sie bitte bei den Anbietern auf den Hinweis „QCert for ESig“ (qualifiziertes Zertifikate für eine qualifizierte elektronische Signatur).
  • Signierung des elektronischen Dokuments mit einer qualifizierten elektronischen Signatur
  • Formwirksam und schriftformersetzend ist nur die Übermittlung elektronischer Dokumente. Eine Eingabe im Nachrichtenfeld stellt kein elektronisches Dokument dar. Fügen Sie daher Ihren Rechtsbehelf als Anhang der Nachricht bei.
  • Aufgrund gesetzlicher Aufbewahrungsfristen sowie einer möglichen Verwertbarkeit der Dokumente durch Gerichte empfehlen wir grundsätzlich, rechtsverbindliche Dokumente im durchsuchbaren PDF-Format einzureichen. Durchsuchbar ist eine PDF-Datei, wenn Sie z. B. aus einem Officeprogramm erstellt worden ist. Eingescannte Dokumente sind grundsätzlich nicht durchsuchbar.
  • Bitte versehen Sie Ihren Rechtsbehelf am Ende des Dokuments mit Ihrem Vor- und Nachnamen.

Wenn Sie einen Rechtsbehelf über die VPS einlegen wollen, nutzen Sie bitte das zentrale VPS-Postfach des Landratsamtes Göppingen unter der Adresse https://vps.landkreis-goeppingen.de.

Nähere Informationen zur VPS des Landaratsamtes Göppingen finden Sie auf unserer Seite Virtuelle Poststelle.

Informationen zur qualifizierten elektronischen Signatur finden Sie auf der Seite Elektronische Vertrauensdienste der Bundesnetzagentur.