Rechtsbehelfe

Zugangseröffnung für die formgebundene elektronische Kommunikation

Ein Widerspruch kann schriftlich, in elektronischer Form oder zur Niederschrift beim Landratsamt Göppingen erhoben werden.

Das Landratsamt Göppingen stellt für die elektronische Einlegung des Widerspruches folgenden Übermittlungsweg zur Verfügung und eröffnet den Zugang:

De-Mail

Um eine De-Mail an das Landratsamt Göppingen senden zu können, benötigen Sie ein persönliches De-Mail-Konto, welches Sie bei einem akkreditierten De-Mail-Anbieter erhalten:
Liste der akkreditierten De-Mail-Diensteanbieter

Zentrale De-Mail-Adresse des Landratsamtes Göppingen: info@landkreis-goeppingen.de-mail.de

Voraussetzungen für die Übermittlung einer formgebundenen und rechtsverbindlichen De-Mail:

  • Anmeldung mit Authentisierungsniveau „hoch“, d. h. eine „sichere“ Anmeldung nach § 4 Abs. 1 Satz 2 De-Mail-Gesetz
  • Versandart „Absenderbestätigt“ nach § 5 Abs. 5 De-Mail-Gesetz
  • Formwirksam und schriftformersetzend ist nur die Übermittlung „elektronischer Dokumente“. Eine Eingabe im Nachrichtenfeld stellt kein elektronisches Dokument dar. Fügen Sie daher Ihren Rechtsbehelf als Anhang der Nachricht bei.
  • Aufgrund gesetzlicher Aufbewahrungsfristen sowie einer möglichen Verwertbarkeit der Dokumente durch Gerichte empfehlen wir grundsätzlich, Ihren Rechtsbehelf im durchsuchbaren PDF-Format einzureichen. Durchsuchbar ist eine PDF-Datei, wenn sie z. B. aus einem Officeprogramm erstellt worden ist. Eingescannte Dokumente sind grundsätzlich nicht durchsuchbar.
  • Bitte versehen Sie Ihren Rechtsbehelf am Ende des Dokuments mit Ihrem Vor- und Nachnamen.

Wenn Sie einen Rechtsbehelf mit De-Mail einlegen wollen, nutzen Sie bitte die zentrale De-Mail-Adresse des Landratsamtes Göppingen:
info@landkreis-goeppingen.de-mail.de

Weiterführende Informationen zu De-Mail finden Sie auf den Seiten www.de-mail.de und www.de-mail.info