Unterbringung psychisch Kranker

Personen, die aufgrund einer psychischen Störung krank oder behindert sind, können gegen Ihren Willen in einer anerkannten Einrichtung untergebracht werden, wenn sie unterbringungsbedürftig sind.

Zuständig für die Unterbringung nach dem Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz (PsychKHG) sind die Großen Kreisstädte Eislingen/Fils, Geislingen/Steige und Göppingen. Für alle weiteren kreisangehörigen Städte und Gemeinden ist das Landratsamt Göppingen zuständige Behörde.