Fachdienst Versorgung
Unsere Aufgaben
Der Fachdienst Versorgung trifft Entscheidungen nach dem SGB IX (Schwerbehindertenrecht) und gewährt Leistungen im Rahmen des Sozialen Entschädigungsrechts (Kriegsopferversorgung, Zivildienst-, Opferentschädigungs- Infektionsschutz-, Häftlingshilfegesetz, verwaltungsrechtliches Rehabilitationsgesetz).
Organisation
Die Aufgaben des Fachdienstes Versorgung werden gemäß § 13a Abs. 2 LVG in einer gemeinsamen Dienststelle mit dem Alb-Donau-Kreis beim Landratsamt Alb-Donau-Kreis in Ulm wahrgenommen.
Beim Landratsamt Göppingen ist eine Anlaufstelle bei der Abteilung Asyl- und Flüchtingswesen im Kreissozialamt eingerichtet.
Ihre Ansprechpartnerin ist:
Frau Christine Seitz
Tel. +49 7161 202-4075
Fax +49 7161 202-4092
E-Mail
Aktuelles
Der Fachdienst Versorgung hält alle zwei Monate im Landratsamt Göppingen eine Sprechstunde zum Schwerbehindertenrecht ab.
Sprechstunden 2018 (117,1 KB)
Ab 01.12.2013 besteht die Möglichkeit, einen Schwerbehindertenausweis im Scheckkartenformat zu erhalten. Hierfür benötigen wir ein farbiges Passbild und Ihre Einverständniserklärung, das Lichtbild auf unserer Datenbank für einen Zeitraum von bis zu sechs Jahren zu speichern. Die Ausgabe des neuen Schwerbehindertenausweises erfolgt gegen Rückgabe des bisherigen Ausweises. Der bisherige Schwerbehindertenausweis in Papierform bleibt weiterhin gültig.
Themenbereiche
Schwerbehindertenrecht - SGB IX
Bundesversorgungsgesetz (BVG)
Soldatenversorgungsgesetz (SVG)
Ab dem 1. Januar 2015 wird die Versorgung nach dem Soldatenversorgungsgesetz (SVG) durch die Bundeswehrverwaltung übernommen.
Die Anschrift lautet:
Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
- Soziales Entschädigungsrecht -
Wilhelm-Raabe-Str. 46
40470 Düsseldorf
Hotline-Nummer der Bundeswehr: 0800 7241428
Zivildienstgesetz (ZDG)
Opferentschädigungsgesetz (OEG)
Infektionsschutzgesetz (IfSG)
Häftlingshilfegesetz (HHG)
Verwaltungsrechtliches Rehabilitationsgesetz
Formulare
Hinweis: Sie können die Formulare des Fachdienstes Versorgung am Bildschirm ausfüllen und für Archivierungszwecke mit Inhalt abspeichern. Die Formulare müssen dennoch ausgedruckt und handschriftlich unterschrieben werden.