Fachdienst Versorgung

Unsere Aufgaben

Der Fachdienst Versorgung trifft Entscheidungen nach dem SGB IX (Schwerbehindertenrecht) und gewährt Leistungen im Rahmen des Sozialen Entschädigungsrechts (Kriegsopferversorgung, Zivildienst-, Opferentschädigungs- Infektionsschutz-, Häftlingshilfegesetz, verwaltungsrechtliches Rehabilitationsgesetz).

Organisation

Die Aufgaben des Fachdienstes Versorgung werden gemäß § 13a Abs. 2 LVG in einer gemeinsamen Dienststelle mit dem Alb-Donau-Kreis beim Landratsamt Alb-Donau-Kreis in Ulm wahrgenommen.

Beim Landratsamt Göppingen ist eine Anlaufstelle beim Kreissozialamt, Sekretariat der Amtsleitung, 1. Stock, Zimmer 182, Lorcher Straße 6, eingerichtet.

Zu erreichen unter:
Tel. +49 7161 202-4101
Fax +49 7161 202-4191
E-Mail: kreissozialamt@lkgp.de

Sprechstunden

Aktueller Hinweis: Der Bereich Schwerbehindertenrecht des Fachbereichs Versorgung ist weiterhin bis 31. Januar 2024 telefonisch nicht erreichbar.   
Weitere Informationen in der Pressemitteilung des Alb-Donau-Kreises

Aufgaben und Themen

Anerkennung von Assistenzhunden

Das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) trifft in Abschnitt 2b Regelungen über Assistenzhunde. Durch die Assistenzhundeverordnung (AHundV) werden die Regelungen des BGG konkretisiert. Unter anderem sieht die AHundV eine einheitliche Kennzeichnung anerkannter Assistenzhunde sowie das Erstellen eines entsprechenden Lichtbildausweises für den Menschen mit Behinderungen vor. Durch die eindeutige Kennzeichnung und Nachweisbarkeit, dass es sich um einen zertifizierten Assistenzhund handelt, werden bestehende Rechtsunsicherheiten in Bezug auf das Zutrittsrecht von Menschen mit Behinderungen zu öffentlichen und privaten Anlagen und Einrichtungen in Begleitung ihrer Assistenzhunde beseitigt.
In Baden-Württemberg wurde die Zuständigkeit für die Anerkennung eines Assistenzhundes sowie die Aushändigung eines Ausweises und Abzeichens den Versorgungsämtern übertragen.

Anträge zur Anerkennung von Assistenzhunden

(Die Formulare in der nachfolgenden Liste sind barrierefrei.)

Weitere Informationen

Bundesversorgungsgesetz (BVG)

Bundesversorgungsgesetz (BVG)

Entschädigungsleistungen für Opfer des 2. Weltkrieges und deren Hinterbliebene

Häftlingshilfegesetz (HHG)

Entschädigung für Personen, die in der ehemaligen DDR aus politischen Gründen rechtsstaatswidrig individuelles Unrecht erleiden mussten

Infektionsschutzgesetz (IfSG)

Entschädigung der gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen einer öffentlich empfohlenen Schutzimpfung

Opferentschädigungsgesetz (OEG)

Entschädigung der gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen für Opfer einer Gewalttat

Schwerbehindertenrecht - SGB IX

  • Feststellung über das Vorliegen von Behinderungen
  • Feststellung über den Grad der Behinderung (GdB)
  • Feststellung von Merkzeichen zur Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen

Soldatenversorgungsgesetz (SVG)

Die Versorgung nach dem Soldatenversorgungsgesetz (SVG) wird durch Bundeswehrverwaltung wahrgenommen.
Die Anschrift lautet:
Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
- Soziales Entschädigungsrecht -
Wilhelm-Raabe-Str. 46
40470 Düsseldorf

Hotline-Nummer der Bundeswehr: 0800 7241428

Verwaltungsrechtliches Rehabilitationsgesetz

(VWRehaG)

Entschädigung für Folgeansprüche nach Aufhebung rechtsstaatswidriger Verwaltungsentscheidung im Gebiet der ehemaligen DDR

Zivildienstgesetz (ZDG)

Entschädigung der gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen einer Zivildienstbeschädigung für Zivildienstleistende nach Beendigung des Dienstverhältnisses

Formulare

Hinweis: Die Formulare und Merkblätter sind barrierefrei.