Fachdienst Versorgung
Unsere Aufgaben
Der Fachdienst Versorgung trifft Entscheidungen nach dem SGB IX (Schwerbehindertenrecht) und gewährt Leistungen im Rahmen des Sozialen Entschädigungsrechts (Kriegsopferversorgung, Zivildienst-, Opferentschädigungs- Infektionsschutz-, Häftlingshilfegesetz, verwaltungsrechtliches Rehabilitationsgesetz).
Organisation
Die Aufgaben des Fachdienstes Versorgung werden gemäß § 13a Abs. 2 LVG in einer gemeinsamen Dienststelle mit dem Alb-Donau-Kreis beim Landratsamt Alb-Donau-Kreis in Ulm wahrgenommen.
Beim Landratsamt Göppingen ist eine Anlaufstelle beim Kreissozialamt, Sekretariat der Amtsleitung, 1. Stock, Zimmer 182, Lorcher Straße 6, eingerichtet.
Zu erreichen unter:
Tel. +49 7161 202-4101
Fax +49 7161 202-4191
E-Mail: kreissozialamt@lkgp.de
Sprechstunden
Aktueller Hinweis: Der Bereich Schwerbehindertenrecht des Fachbereichs Versorgung ist vom 27. November 2023 bis Jahresende telefonisch nicht erreichbar.
Weitere Informationen in der Pressemitteilung des Alb-Donau-Kreises
Aufgaben und Themen
Anerkennung von Assistenzhunden
Das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) trifft in Abschnitt 2b Regelungen über Assistenzhunde. Durch die Assistenzhundeverordnung (AHundV) werden die Regelungen des BGG konkretisiert. Unter anderem sieht die AHundV eine einheitliche Kennzeichnung anerkannter Assistenzhunde sowie das Erstellen eines entsprechenden Lichtbildausweises für den Menschen mit Behinderungen vor. Durch die eindeutige Kennzeichnung und Nachweisbarkeit, dass es sich um einen zertifizierten Assistenzhund handelt, werden bestehende Rechtsunsicherheiten in Bezug auf das Zutrittsrecht von Menschen mit Behinderungen zu öffentlichen und privaten Anlagen und Einrichtungen in Begleitung ihrer Assistenzhunde beseitigt.
In Baden-Württemberg wurde die Zuständigkeit für die Anerkennung eines Assistenzhundes sowie die Aushändigung eines Ausweises und Abzeichens den Versorgungsämtern übertragen.
Anträge zur Anerkennung von Assistenzhunden
(Die Formulare in der nachfolgenden Liste sind barrierefrei.)
- Antrag auf Anerkennung eines Assistenzhundes, der seine Ausbildung erfolgreich vor dem 1. Juli 2024 abgeschlossen hat (§ 21 AHundV) (923,9 KB)
- Ausfüll-Hilfe zum Antrag § 21 AHundV (260,3 KB)
- Antrag auf Anerkennung eines Assistenzhundes, der im Ausland anerkannt wurde (§ 22 Absatz 1 AHundV) (896,6 KB)
- Ausfüll-Hilfe zum Antrag § 22 Absatz 1 AHundV (271,3 KB)
- Antrag auf Anerkennung eines Assistenzhundes, der bereits von einem anderen Träger anerkannt wurde (Antrag § 22 Absatz 2 AHundV) (914,3 KB)
- Ausfüll-Hilfe zum Antrag § 22 Absatz 2 AHundV (248,1 KB)
- Antrag auf Anerkennung eines Assistenzhundes, der als Hilfsmittel im Sinne des § 33 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch gewährt wurde (§ 23 AHundV) (914,2 KB)
- Ausfüll-Hilfe zum Antrag § 23 AHundV (239,2 KB)
Weitere Informationen
Bundesversorgungsgesetz (BVG)
Häftlingshilfegesetz (HHG)
Infektionsschutzgesetz (IfSG)
Opferentschädigungsgesetz (OEG)
Schwerbehindertenrecht - SGB IX
Soldatenversorgungsgesetz (SVG)
Verwaltungsrechtliches Rehabilitationsgesetz
Zivildienstgesetz (ZDG)
Formulare
Hinweis: Die Formulare und Merkblätter sind barrierefrei.
- Erstantrag nach §152 Sozialgesetzbuch -Neuntes Buch - (SGB IX) (315,6 KB)
- Änderungen nach §152 Sozialgesetzbuch -Neuntes Buch - (SGB IX) (344,7 KB)
- Hinweise zum Datenschutz (268,2 KB)
- Ausfüllhilfe und Merkblatt zum Erstantrag nach dem SGB IX (250,9 KB)
- Übersicht über die Nachteilsausgleiche für schwerbehinderte Menschen (264,4 KB)