Kreisjugendamt
Unsere Aufgaben
Nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz ist es Aufgabe des Kreisjugendamtes, junge Menschen in ihrer Entwicklung zu fördern und ihnen sowie ihren Eltern dabei Hilfe anzubieten. Ein breit gefächertes Angebot soll die Umsetzung dieser Aufgaben gewährleisten.
Koordinierung, Planung
Koordinationsstelle Frühe Hilfen
Die Koordinationsstelle Frühe Hilfen hat das Anliegen, die Entwicklungsmöglichkeiten von Kindern und Eltern in Familie und Gesellschaft frühzeitig und nachhaltig zu verbessern. Frühe Hilfen tragen in der Arbeit mit den Familien dazu bei, dass Risiken für das Wohl und die Entwicklung des Kindes frühzeitig wahrgenommen und reduziert werden.
Neben alltagspraktischer Unterstützung wollen die Frühe Hilfen, insbesondere einen Beitrag zur Förderung der Beziehungs- und Erziehungskompetenz von (werdenden) Müttern und Vätern leisten.
Im Landkreis Göppingen gibt es vielfältige Angebote für schwangere Frauen und Familien mit Säuglingen und Kleinkindern. Durch die Vernetzung der bestehenden Angebote sollen diese für Familien, aber auch für Fachkräfte leichter zugänglich und abrufbar gemacht werden.
Weitere Informationen und Angebote finden Sie auf unserer Homepage Frühe Hilfen sowie im Familienhandbuch
Standort
Nebengebäude, Eberhardstraße 20/5
73033 Göppingen
Anfahrtskizze (357,5 KB)
Unterhalt, Vormundschaft
Bitte vereinbaren Sie vorher telefonisch mit uns einen Termin: Kontaktpersonen
- Beistandschaften
Für die Feststellung der Vaterschaft und/oder die Geltendmachung der Unterhaltsansprüche der Kinder können Sie die Hilfe des Jugendamtes im Rahmen einer Beistandschaft in Anspruch nehmen. - Pflegschaften
Eine Pflegschaft wird durch das zuständige Familiengericht angeordnet, wenn die Eltern oder der allein sorgeberechtigte Elternteil in bestimmten Angelegenheiten an der gesetzlichen Vertretung ihres minderjährigen Kindes gehindert sind. - Vormundschaften
Besteht für ein minderjähriges Kind keine gesetzliche Vertretung, ordnet das zuständige Familiengericht eine Vormundschaft an. - Beurkundungen
Die Sachbearbeiter/innen der Abteilung sind als bestellte Urkundsbeamte berechtigt verschiedene Beurkundungen vorzunehmen.
Wer für Sie zuständig ist, hängt ab von Ihrem Wohnort bzw. dem Wohnort des Kindes, wenn es im Landkreis Göppingen wohnt.
Informationsblätter zum Datenschutz:
- Informationsblatt Datenschutz Beistandschaft unterhaltsverpflichtete Eltern (177,7 KB)
- Informationsblatt Datenschutz Beistandschaft mögliche Väter (175,2 KB)
- Informationsblatt Datenschutz Beratung unterhaltsverpflichtete Eltern (178,4 KB)
- Informationsblatt Datenschutz Amtsvormundschaft Amtspflegschaft für Eltern (39,8 KB)
Unterhaltsvorschuss
Aufgaben der Unterhaltsvorschusskasse
Die Unterhaltsvorschusskasse ist zuständig für Zahlungen von Unterhaltsvorschussleistungen sowie Geltendmachung von Ersatzansprüchen.
Leistungen
Alleinerziehende können Unterhaltsvorschussleistungen erhalten.
Unterhaltsvorschuss kann Ihr Kind erhalten, wenn es das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, in Deutschland seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat, bei einem seiner nicht (wieder-)verheirateten Elternteile lebt, nicht mit dem anderen (barunterhaltspflichtigen) Elternteil in einem Haushalt lebt und von dem anderen Elternteil nicht oder nur teilweise oder nicht regelmäßig Unterhalt erhält. Wenn Ihr Kind 12 Jahre oder älter ist und Leistungen vom Jobcenter erhält, hat Ihr Kind ggf. Anspruch auf Unterhaltsvorschuss, wenn durch die Unterhaltsleistung die Hilfebedürftigkeit Ihres Kindes nach § 9 SGB II vermieden werden kann oder wenn Sie als alleinerziehender Elternteil über ein monatliches Bruttoeinkommen von mindestens 600 Euro verfügen.
Der Unterhaltsvorschuss beträgt (nach Abzug des Erstkindergeldes) monatlich für Kinder unter 6 Jahren 187 Euro, für Kinder von 6 bis unter 12 Jahren 252 Euro und für Kinder von 12 bis unter 18 Jahren 338 Euro. Hiervon werden abgezogen: Eingehende Unterhaltszahlungen des anderen Elternteils oder die Waisenbezüge, die das Kind nach dem Tod des anderen Elternteils oder des Stiefelternteils erhält, sowie Einkünfte des Kindes aus Arbeit und Vermögen, wenn das Kind keine allgemeinbildende Schule mehr besucht.
Den Antrag auf Unterhaltsvorschuss mit den weiteren notwendigen Unterlagen senden Sie bitte an das Landratsamt Göppingen, Unterhaltsvorschusskasse, Postfach 809, 73008 Göppingen.
Auch ist es möglich ab 01.01.2023 unter bestimmten Voraussetzungen Unterhaltsvorschuss Online zu beantragen. Es wird auf den unten angegebenen Link des Serviceportal Baden-Württemberg verwiesen. Bitte beachten Sie die weiteren Informationen, die sich im Serviceportal Baden-Württemberg befinden.
Antrag stellen
- Unterhaltsvorschuss beantragen (Online-Antrag)
- Antrag auf Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) (440,2 KB)
Weitere Informationen
Datenschutz
Soziale Dienste
Wir bieten allgemeine Unterstützung in Erziehungsfragen, Beratung in Fragen des Sorge- und Umgangsrechts, Hilfe zur Erziehung, Schutz von Kindern und Jugendlichen in akuten Krisen- und Gefährdungssituationen und Mitwirkung in gerichtlichen Verfahren und vieles mehr.
Nähere Informationen zum Sozialen Dienst
Pflegekinderdienst
Die Betreuung von Kindern in Pflegefamilien hat es in unterschiedlichen Ausprägungen schon immer gegeben. Auch heute gehört es zu den klassischen Hilfsangeboten der Jugendhilfe. Sie unterscheidet sich von anderen Erziehungshilfen darin, dass die Hilfe nicht von ausgebildeten Fachkräften, sondern engagierten Familien und Einzelpersonen in ihrem privaten Umfeld erbracht wird.
Sind Sie interessiert, Pflegefamilie zu werden?
Pflegekinderdienst - Pflegeeltern gesucht
Adoptionen
Wir bieten Beratung in allen Adoptionsangelegenheiten an:
Wenn Sie ein Kind zur Adoption freigeben wollen, ein Kind aus dem Inland oder Ausland adoptieren möchten oder ein Kind aus einer früheren Beziehung adoptieren wollen. Jugendliche und erwachsene Adoptierte, die Fragen zu ihrer Herkunft haben, können sich bei uns informieren.
Informationen über Adoptionen im service-bw-Portal
Standort
Nebengebäude, Eberhardstraße 20/2
73033 Göppingen
Telefon +49 7161 202-4344 und -4345
Jugendhilfe im Strafverfahren
Wir sind Ansprechpartner für straffällig gewordene Jugendliche (14 bis 17 Jahre) und Heranwachsende (18 bis 20 Jahre) sowie deren Familien. Die Sozialarbeiter/innen beraten und begleiten die jungen Menschen während des gesamten Strafverfahrens und bieten bei Problemlagen Hilfe und Vermittlung an. In gerichtlichen Strafverfahren tragen die Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter dazu bei, dass die persönliche Situation des jungen Menschen zur Sprache kommt und bei der Strafzumessung berücksichtigt werden kann. Die Jugendhilfe im Strafverfahren überwacht die staatsanwaltlichen und richterlichen Auflagen und vermittelt sozialpädagogische Hilfen, wie z.B. Soziale Trainingskurse, Täter-Opfer-Ausgleiche und Einzelbetreuungen. Die Jugendhilfe im Strafverfahren wird von der Polizei und der Staatsanwaltschaft über eine Straftat informiert und geht von sich aus auf die Betroffenen zu.
Standort
Nebengebäude, Eberhardstraße 20/2
73033 Göppingen
Telefon +49 7161 202-4361
Anfahrtskizze (3,097 MB)
Datenschutz
Wirtschaftliche Jugendhilfe
Die wirtschaftliche Jugendhilfe ist für die finanzielle Abwicklung der Leistungen der Jugendhilfe zuständig. Dazu gehören z. B. Pflegegelder (Vollzeit- und Tagespflege), Kosten für teil- und vollstationäre Jugendhilfemaßnahmen, Kindergarten-, Kindertagheim-, Kinderkrippen- und Schülerhortbeiträge, intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung, Inobhutnahmen u. a. m.
Nähere Informationen zur wirtschaftliche Jugendhilfe
Psychologisches Beratungszentrum
Das Psychologische Beratungszentrum besteht aus folgenden zwei Beratungsstellen:
- Beratungsstelle für Eltern, Kinder u. Jugendliche (EKJ)
- Beratungsstelle für Ehe, Familien- u. Lebensfragen (EFL)
Standort
Wilhelm-Busch-Weg 5
73033 Göppingen
Telefon +49 7161 202-4371/4372
Anfahrtskizze (3,097 MB)
Info-Broschüren der einzelnen Abteilungen
- Koordinierung, Planung (136,7 KB)
- Beistandschaften, Amtspflegschaften, Amtsvormundschaften (68,4 KB)
- Unterhaltsvorschusskasse (182,4 KB)
- Soziale Dienste (82,8 KB)
- Pflegekinderdienst (167,6 KB)
- Koordinationsstelle Frühe Hilfen (169,6 KB)
- Koordinationsstelle Frühe Hilfen - Landesprogramm STÄRKE (1,285 MB)
- Jugendhilfe im Strafverfahren (76,1 KB)
- Adoptionen (74,4 KB)
- Wirtschaftliche Jugendhilfe (67,7 KB)
- Psychologisches Beratungszentrum (155,9 KB)