Hygieneüberwachung

Das Gesundheitsamt überwacht durch regelmäßige Begehungen die Hygiene in Krankenhäusern, ambulant operierenden Arztpraxen und Arztpraxen allgemein, sowie Hallen- und Freibäder, Friseurbetriebe, Kosmetik- und Nagelstudios, Tattoostudios, medizinische und nicht medizinische Fußpflege und Einrichtungen der ambulanten und stationären Pflege.

Weitere Informationen

Datenschutz

Informationsblatt zum Datenschutz - Aufgaben im Rahmen der hygienischen Überwachung von Einrichtungen (92,8 KB)