Umschreibung eines Fahrzeugs in unseren Landkreis mit gleichzeitigem Halterwechsel
Wichtige Hinweise zu Ihrem Besuch bei der Kfz-Zulassungsstelle
Donnerstags können in der Zeit zwischen 11.00 Uhr und 12.00 Uhr sowie zwischen 16.30 Uhr und 17.30 Uhr keine weiteren Aufrufnummern mehr gezogen werden. Alle bereits gezogenen Nummern werden selbstverständlich noch bearbeitet.
Erläuterungen
Wenn Sie von außerhalb des Landkreises Göppingen ein Fahrzeug erworben haben, muss dieses in unseren Landkreis umgeschrieben werden. Hierbei erhalten Sie die amtlichen Kennzeichen, beginnend mit GP.
Mitzubringende Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil I und II
- bei Leichtkraftrollern/-rädern: Betriebserlaubnis
- bei angemeldeten Fahrzeugen: bisherige Kennzeichen
- Versicherungsbestätigung (eVB-Code)
- Einzugsermächtigung für die KFZ-Steuer
- gültiger Hauptuntersuchungsbericht
- gültiger Personalausweis / Reisepass / Aufenthaltstitel
- ggf. Vollmacht
- bei Firmen Gewerbeanmeldung / Handelsregisterauszug und Vollmacht
- bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister
- bei Minderjährigen Fahrzeughaltern: schriftliche Einwilligungserklärung und Personalausweis / Reisepass der Erziehungsberechtigten und Personalausweis / Kinderausweis des Minderjährigen
Ein Fahrzeug darf auf Minderjährige ohne eine Behinderung nur dann zugelassen werden, wenn die minderjährige Person für dieses Fahrzeug eine entsprechende Fahrerlaubnis besitzt. - Sicherheitsprüfungsbericht bei Kraftfahrzeugen über 7,5 t, Anhängern über 10 t, landwirtschaftlichen Zugmaschinen / landwirtschaftlichen Anhängern ab 50 km/h, Bussen und selbstfahrenden Arbeitsmaschinen über 7, 5t
Formulare
- Vollmacht (509,6 KB)
- Elternerklärung für die Kfz-Zulassung auf Minderjährige (31,6 KB)
- Einzugsermächtigung KFZ-Steuer (SEPA-Mandat) (276,5 KB)
- Einverständniserklärung zur Zulassung auf GbR (136,9 KB)


