Änderung der Anschrift in den Fahrzeugpapieren
Wichtige Hinweise zu Ihrem Besuch bei der Kfz-Zulassungsstelle
Donnerstags können in der Zeit zwischen 11.00 Uhr und 12.00 Uhr sowie zwischen 16.30 Uhr und 17.30 Uhr keine weiteren Aufrufnummern mehr gezogen werden. Alle bereits gezogenen Nummern werden selbstverständlich noch bearbeitet.
Erläuterungen
Wenn sich Ihre Wohnadresse oder die Anschrift einer Firma ändert, muss dies unverzüglich in den Fahrzeugpapieren geändert werden.
Sie sind aus einem Landkreis zugezogen?
Weitere Informationen finden Sie hier:
Umschreibung von außerhalb des Landkreises ohne Halterwechsel
Mitzubringende Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- Personalausweis oder Aufenthaltstitel oder Reisepass mit neuen Anschrift und/oder die Anmeldebescheinigung vom Einwohnermeldeamt, sofern die neue Anschrift nicht in den Ausweispapieren eingetragen ist
- bei Firmen aktuelle Gewerbeanmeldung bzw. Handelsregisterauszug
- Sicherheitsprüfungsbericht bei Kraftfahrzeugen über 7,5 t, Anhängern über 10t, landwirtschaftlichen Zugmaschinen / landwirtschaftlichen Anhängern ab 50 km/h, Bussen und selbstfahrenden Arbeitsmaschinen über 7,5 t
- Fahrzeugpapiere ausgestellt vor dem 01.Oktober 2005: Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein müssen vorgelegt werden


