Hygieneüberwachung

Das Gesundheitsamt überwacht durch regelmäßige Begehungen die Hygiene in Krankenhäusern, ambulant operierenden Arztpraxen und Arztpraxen allgemein, sowie in Asyl- und Obdachlosenunterkünften, Friseurbetrieben, Hallen- und Freibädern, Kindertageseinrichtungen, Kosmetik- und Nagelstudios, medizinischen und nicht medizinischen Fußpflegestudios, Tattoostudios, Schulen und Einrichtungen der ambulanten und stationären Pflege. 

Weitere Informationen

Datenschutz

Informationsblatt zum Datenschutz - Aufgaben im Rahmen der hygienischen Überwachung von Einrichtungen (94,3 KB)