Entzug und Neuerteilung der Fahrerlaubnis

Wichtige Hinweise zu Ihrem Besuch bei der Führerscheinstelle

Donnerstags können in der Zeit zwischen 11.00 Uhr und 12.00 Uhr sowie zwischen 16.30 Uhr und 17.30 Uhr keine weiteren Aufrufnummern mehr gezogen werden. Alle bereits gezogenen Nummern werden selbstverständlich noch bearbeitet.

Ihnen wurde der Führerschein durch ein Gerichtsurteil oder durch die Führerscheinstelle entzogen? Sie möchten wieder ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr führen? Dann müssen Sie die Neuerteilung (Wiedererteilung) der Fahrerlaubnis beantragen.

Antrag stellen

Der Antrag auf Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis muss über das zuständige Bürgermeisteramt bzw. Meldebehörde (wo Sie wohnhaft sind) eingereicht werden.
Den Antrag können Sie sechs Monate vor Ablauf der gerichtlich verfügten Sperrfrist stellen.
Gleichzeitig kann dort das erforderliche Führungszeugnis (Belegart 0, Verwendungszweck: Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis) beantragen werden.

Mitzubringende Unterlagen

Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:

  • Kopie vom Personalausweis oder Reisepass
  • 1 biometrisches Lichtbild (in Papierform)

Gebühren

Beim Bürgermeisteramt ist zunächst eine Gebühr in Höhe von 18,10 EUR zu entrichten.

Antrag zum Download

Antrag auf Neuerteilung einer Fahrerlaubnis (188,1 KB)

Nach Eingang des Antrags auf Neuerteilung bei der Führerscheinstelle erhalten Sie eine schriftlich Nachricht über den weiteren Ablauf.