Entzug und Neuerteilung der Fahrerlaubnis

Geänderte Öffnungsgzeiten bei der Führerscheinstelle

Wir wollen Ihre Anträge schneller bearbeiten. Daher gelten ab 14.05.2024 folgende neue Öffnungszeiten bei der Führerscheinstelle:

Tag Öffngungszeiten
Montag 08.00 –  15.30 Uhr
Dienstag 07.30 – 12.00 Uhr
Mittwoch Geschlossen
Donnerstag 07.30 – 12.00 Uhr
(Ticketausgabe bis 11.00 Uhr)                              
13.30 – 17.30 Uhr
(Ticketausgabe bis 16.30 Uhr)
Freitag 07.30 – 12.00 Uhr

Ihnen wurde der Führerschein durch ein Gerichtsurteil oder durch die Führerscheinstelle entzogen? Sie möchten wieder ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr führen? Dann müssen Sie die Neuerteilung der Fahrerlaubnis beantragen.

Die Neuerteilung können Sie sechs Monate vor Ablauf der gerichtlich verfügten Sperrfrist beantragen.

Der Antrag auf Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis muss über das zuständige Bürgermeisteramt bzw. Meldebehörde (wo Sie wohnhaft sind) eingereicht werden.

Gleichzeitig kann dann dort das erforderliche Führungszeugnis (Belegart 0 - Verwendungszweck: Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis) beantragen werden.

Mitzubringende Unterlagen

Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:

  • Kopie vom Personalausweis oder Reisepass
  • 1 biometrisches Lichtbild

Gebühren

Beim Bürgermeisteramt ist zunächst eine Gebühr in Höhe von 18,10 EUR zu entrichten.

Antrag

Antrag auf Neuerteilung einer Fahrerlaubnis, Anerkennung einer ausländischen Fahrerlaubnis, Erteilung einer Fahrerlaubnis, Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung (188,1 KB)

Nach Eingang des Antrags auf Neuerteilung bei der Führerscheinstelle erhalten Sie eine schriftlich Nachricht über den weiteren Ablauf.