BürgerDialog

Themen des geplanten Bürgerdialogs

Am 13.01.2024 war ein BürgerDialog mit fünf Themeninseln in der Gemeindehalle Wangen für die Raumschaft Schurwald geplant. Auf Grund der geringen Anmeldezahlen wurde der BürgerDialog auf die zweite Jahreshälfte verschoben.
Die Inhalte der geplanten Themeninseln sind nun hier zu finden:

Abfallwirtschaft

Informationen Abfallwirtschaftsbetrieb (AWB) des Landkreises Göppingen:

Die Dienstleistungen des AWBs umfassen im wesentlichen folgende Punkte:

  • Restmüll- und Bioabfallsammlung
  • Grüngutsammlung vor der Haustür (5 x pro Jahr)
  • Sperrmüll für Restmüll und Altholz (1 x pro Jahr 4m³ kostenlose Abholung)
  • Elektronik-/Elektrogroßgerätesammlung (mehrmals pro Jahr möglich)
  • Annahme und Sammlung von Problemstoffen (1 x pro Jahr in den Gemeinden und ständige Problemstoffannahme bei der ETG)
  • Bereitstellung Restmülltonne und Biobeutel (60 Beutel á 15l pro Jahr)
  • Nutzung der Grüngutplätze, Wertstoffhöfe und -zentren
  • Abfallberatung für Privathaushalte und Gewerbe
  • kostenlose Angebote für Schulklassen, Kindergärten und andere Gruppen
  • Vorträge Abfallberatung bei Vereinen, Hauseigentümerversammlungen, etc.

 
Die Standorte unserer Wertstoffsammelstellen können über folgenden Link eingesehen werden

Abfallgebühren 2024:

Bereits die Festlegung der Abfallgebühren 2023 stellte den AWB vor enorme Herausforderungen und wurde, sowohl in der Bevölkerung, den Medien und auch der Kreispolitik sehr kontrovers diskutiert. In der Kreistagssitzung am 13.12.2022 wurde der Kalkulation 2023 letztlich mehrheitlich zugestimmt, nachdem der AWB den Gebührenmehrbedarf auf rund 1.700.000 Euro senken konnte. Bereits in dieser Kreistagssitzung wurde ein Ausblick auf 2024 gegeben, wo noch von einem Mehrbedarf in Höhe von 4.000.000 Euro ausgegangen wurde, aber mit einer klaren Botschaft, diesen Gebührenmehrbedarf auf 2.000.000 Euro senken zu wollen. Dieses Ziel hat der AWB erreicht und der Kalkulation wurde in der Kreistagssitzung am 17.11.2023 mehrheitlich zugestimmt.
Die Hauptgründe für diese Steigerung lassen sich insbesondere auf vier Faktoren zurückführen:

  • Höhere Aufwendungen für die Sammlung und Verwertung von Bioabfällen
  • Einführung der CO2-Bepreisung auf die Abfallverbrennung durch die Bundesregierung
  • Höhere Aufwendungen durch Preisgleitung in Verträgen über die abfallwirtschaftlichen Leistungen

Im Wesentlichen konnte der ursprünglich erwartete Gebührenmehrbedarf von 4 Millionen Euro auf 2 Millionen Euro durch folgende Maßnahmen reduziert werden:

  • Auflösung der allgemeinen Rücklage von rund 923.000 Euro
  • Verschiebung eines Teils des Defizitausgleichs
  • Reduzierung der Anliefermenge am Müllheizkraftwerk auf 26.000 Jahrestonnen

Weitere Einzelheiten zu den Gebühren 2024 können über folgenden Link auf der Homepage des AWB eingesehen werden.

Weitere Informationen rund um die Entsorgung im Landkreis Göppingen können auf unserer Homepage  abgerufen werden. Gerne beraten Sie unsere Kolleginnen und Kollegen auch telefonisch. Sie erreichen uns telefonisch unter (07161) 202-888.

Klima und Windkraft

Klimaschutz/ Klimaanpassung und Windkraft im LANDKREIS

Klimaschutz

Nach ausgiebiger Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern, Städte und Gemeinden und Unternehmen im Landkreis, hat sich der Landkreis Göppingen dafür entschieden, im Jahr 2040 klimaneutral zu werden (Beschluss vom Kreistag am 14.7.2023). Das bedeutet, dass die Treibhausgasemissionen bis 2040 von 7t pro Person auf 0,5t pro Person gesenkt werden müssen. Dazu zählen Treibhausgasemissionen von privaten Haushalten (Heizen, Stromverbrauch), Verkehr, Produktion usw.
Wie wir dort hinkommen, ist im aktualisierten Klimaschutzkonzept festgelegt: dort gibt es sieben Handlungsfelder mit Maßnahmen. Viele davon unterstützen auch Bürgerinnen und Bürger, Städte, Gemeinden und Unternehmen auf dem Weg dorthin, denn ohne dass wir alle zusammenarbeiten, werden wir nicht viel erreichen können. Beispielsweise bietet die Energieagentur Landkreis Göppingen gGmbH Bürgerberatungen zu vielen Themen an, z.B. Heizungstausch oder Solarchecks. Sie wird die Klimabildung für junge Zielgruppen für Oberstufenschüler ausbauen, damit sie sich vielleicht für eine Arbeit im Klimaschutz entscheiden. Sie wird schon ausgiebig von Schulen und Kindergärten angefragt. Die Energieagentur hilft auch den Gemeinden mit Leitlinien oder Klimawissen (Ausbildung von Klimascouts).
 
Die Landkreisverwaltung selbst möchte auch 2040 klimaneutral werden. Hierzu werden unsere Gebäude so geplant oder saniert, dass sie möglichst wenig Treibhausgase ausstoßen. Die Mitarbeitenden bekommen seit 2023 auch einen finanziellen Beitrag für das Deutschlandticket.
 
Auf dem Weg zur Klimaneutralität lassen wir uns regelmäßig in die Karten schauen: 2023 wurde wieder der European Energy Award durchgeführt, und wir wurden ausgezeichnet. Dabei wird immer auch herausgearbeitet, wo wir noch mehr tun müssen.

Klimawandelanpassung

Trotz weltweiter Bemühungen in Sachen Klimaschutz müssen wir im Landkreis Göppingen bereits mit den Folgen des Klimawandels leben. Um die Risiken und negativen Auswirkungen im Landkreis für Umwelt, Gesundheit, Wirtschaft möglichst gering zu halten, erarbeiten wir ein Klimaanpassungskonzept. Mit diesen Themen befassen sich unsere Fachämter bereits:

  • Wasser (Trinkwasserversorgung, Dürremanagement, Starkregenvorsorge am Gebäude)
  • Hitze
  • die Risiken einer Zunahme invasiver Arten (d.h. Arten, die nicht heimisch sind aber durch den Klimawandel hier bessere Lebensbedingungen vorfinden und heimisch werden. Dabei vertreiben sie oft heimische Arten oder bringen Krankheiten mit, die es zuvor bei uns nicht gab).

Am Thema Hitze arbeitet z.B. das Gesundheitsamt im Bereich Beratung und Sensibilisierung, das Amt für Hochbau, Gebäudemanagement und Straßen bei der Errichtung von Sonnenschutz, das Landwirtschaftsamt bei der Beratung der Landwirtschaft und das Hauptamt im Bereich Arbeitsschutz innerhalb unserer Verwaltung.
 
Wir werden aber auch die Städte und Gemeinden bei der Klimaanpassung unterstützen. Im Februar 2025 wird das neue Klimawandelanpassungskonzept („KLAK“) mit vielen nützlichen Maßnahmen stehen. Es wird auch hilfreiche Karten enthalten, die besonders große Veränderungen oder besonders starke Auswirkungen des Klimawandels zeigen.

Ansprechpartnerin

Astrid Geiger
Leitung Stabsbereich Klimaschutz und Klimawandelanpassung
E-Mail: a.geiger@lkgp.de
Telefon: 07161 202-2286

Windkraft

Auf dem Weg zur Klimaneutralität bis 2040 unterstützen uns die Erneuerbaren Energien, v.a. die Windkraft, aber auch Photovoltaik und Solarthermie.
 
Das am 01.02.2023 in Kraft getretene Bundesgesetz zur Festlegung von Flächenbedarfen für Windenergieanlagen an Land (Windenergieflächenbedarfsgesetz – WindBG) legt für jedes Bundesland ein umzusetzendes Flächenziel fest.Für Baden-Württemberg beträgt dieses Ziel zum Endzeitpunkt am 31.12.2032 1,8 % der Landesfläche. Bei Nicht-Erreichen dieses Zieles bis zum angegebenen Stichtag stehen Ziele der Raumordnung der Errichtung von Windenergieanlagen nicht mehr entgegen. Für die Region Stuttgart würde dies den Verlust der planerischen Koordination über das Instrument des Regionalen Grünzugs zur Folge haben – und dies gerade im Hinblick auf besonders große und damit außerordentlich raumbedeutsame Windenergieanlagen.In dem am 07.02.2023 im Landtag von Baden-Württemberg verabschiedeten „Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg“ (KlimaG BW) wird das Bundesziel des WindBG aufgegriffen. In § 20 KlimaG BW wird die Mindestzielvorgabe von 1,8 % auch jeder Planungsregion zugewiesen. Aufgrund des Nachholbedarfes in Baden-Württemberg bezüglich des Ausbaus erneuerbarer Energieträger und hinsichtlich der Klimaschutzambitionen der Landesregierung, wird darüber hinaus ein zeitliches Vorziehen der Zielerreichung durch einen Satzungsbeschluss für fortgeschriebene Regionalpläne bis 30.09.2025 festgelegt.Der Verband Region Stuttgart beabsichtigt deshalb die Teilfortschreibung des geltenden Regionalplans vom 22.07.2009 im Kapitel 4.2.Vorgesehen ist die Festlegung von Vorranggebieten für regionalbedeutsame Windkraftanlagen. Die Regionalversammlung hat in ihrer Sitzung am 25.10.2023 den entsprechenden Entwurf der Teilfortschreibung des Regionalplans beschlossen und die Geschäftsstelle des Verbands beauftragt, das erforderliche Beteiligungsverfahren gemäß § 9 Absatz 2 des Raumordnungsgesetzes (ROG) bzw. § 12 Absatz 2 des Landesplanungsgesetzes (LplG) durchzuführen. Der Verband Region Stuttgart führte zur Fortschreibung des Regionalplans entsprechende Informationsveranstaltungen auch im Landkreis Göppingen durch.Dies war am 20.11.2023 in Geislingen und am 04.12.2023 in Wäschenbeuren. Zudem fand eine Webexinformationsveranstaltung am 28.11.2023 statt.Die Präsentationen der Veranstaltungen können unter diesem Link abgerufen werden.
Vorgehensweise zur Ermittlung der Vorranggebiete
Die Ausweisung von Vorranggebieten zur Nutzung der Windenergie ist an klare Standorteigenschaften gebunden. Das grundlegende Kriterium für die Auswahl geeigneter Flächen ist ein ausreichendes Winddargebot. Maßstab ist dabei der Windatlas Baden-Württemberg 2019. Als relevanter Schwellenwert wird eine „Mittlere gekappte Windleistungsdichte“ von 215 Watt pro Quadratmeter (W/m²) in einer Höhe von 160 Metern über Grund angesetzt. Des Weiteren ist erforderlich, dass keine rechtlichen sowie planerischen Vorgaben einer Installation von Windkraftanlagen (WKA) entgegenstehen. Die zur Bestimmung der Vorranggebiete angewendete Kriterienliste unterscheidet dabei zwischen rechtlichen Ausschlusskriterien und planerischen Abwägungskriterien. Unter rechtlichen Ausschlusskriterien werden flächenhaft auftretende Sachverhalte verstanden, die einer Errichtung bzw. dem Betrieb von WKA entgegenstehen und daher nicht als Vorranggebiet ausgewiesen werden können. Dies betrifft z.B.

  • bereits mit anderen Nutzungen belegte Flächen wie Siedlungs- und Verkehrsflächen,
  • durch Fachgesetze geschützte Bereiche,
  • gesetzlich geforderte Mindestabstände zu bestimmten Nutzungen (700 m zur Wohnbebauung),
  • durch Fachgesetze verbindlich geschützte Bereiche wie Naturschutzgebiete sowie die entsprechend erforderlichen Mindestabstände.

Bei den folgenden beispielhaft genannten planerischen Abwägungskriterien handelt es sich um zumeist flächenhafte Informationen, welche die Errichtung von WKA nicht zwingend verhindern, aber nicht für die Ausweisung von Vorranggebieten herangezogen werden sollen:

  • Der Vorsorgeabstand zur Wohnbebauung wurde gemäß dem Beratungsergebnis des Planungsausschusses des Verbandes Region Stuttgart am 13.09.2023 von 700m auf 800m vergrößert.
  • Einzelne, im Regionalplan festgelegte Ziele, die mit einer Windkraftnutzung im Konflikt treten könnten, werden ebenfalls als planerischer Ausschluss definiert. Dazu zählen beispielsweise Vorranggebiete für Wohnungsbau oder Rohstoffabbau und Rohstoffsicherung.
  • Der aktuelle Entwurf der Vorranggebiete zur Nutzung der Windenergie des Verbands Region Stuttgart stuft die Natura 2000 Gebiete (FFH-Gebiete und Vogelschutzgebiete) als planerisches Abwägungskriterium ein und sieht zur größtmöglichen Vermeidung von Konflikten mit dem Artenschutz ein Fernbleiben aus jenen Bereichen vor.
  • Schutz des Landschaftsbildes durch Freihaltung besonderer Landmarken der Region.
  • Berücksichtigung raumbedeutsamer Kulturdenkmale.
  • Um eine Überlastung von Teilbereichen der Region zu vermeiden, wurden Flächen mit einem Inhalt von weniger als einem Hektar aus der Gebietskulisse entfernt, da eine zweckmäßige Darstellung im regionalplanerischen Maßstab nicht möglich ist. Weiter wurden auf Grundlage der laufenden Rechtsprechung des OVG Magdeburg Flächen aus der Kulisse entfernt. Die angewandte Methodik beruht auf einem die jeweilige Siedlung umschreibenden Kreis. Von diesem sind jeweils zwei Segmente mit einem Winkel von 60° freizuhalten. Eine (visuelle) Überlastung liegt demnach nicht vor, wenn zwei Sektoren mit bis zu 120° als Standorte in Betracht kommen. Die relevante Distanz zum Ortsrand beträgt dabei 3.500 m. Die folgende Abbildung zeigt die Methodik zum Schutz vor visueller Überlastung.
Abbildung einer Fläche mit Windrädern und seitlich einem Erklärungstext
Methodik zum Schutz vor visueller Überlastung

Standorte von bereits bestehenden sowie genehmigter und noch nicht gebauter Anlagen wurden durch Arrondierungen der Vorranggebiete in die Kulisse integriert. Durch die Gebietsarrondierungen wird das Repowering-Verfahren ermöglicht, bei dem die bestehenden durch neue leistungsstärkere Anlagen ersetzt werden.
 
Der aktuelle Stand zeigt eine Zunahme der Flächenanteile der Vorranggebiete im Landkreis Göppingen von bisher 1.390 ha auf künftig 3.078 ha. Dies stellt eine flächenmäßige Steigerung um 121,44 % dar und ist damit mehr als eine Verdopplung der für Windenergieanlagen im Landkreis Göppingen ausgewiesenen Flächen im Vergleich zum Entwurfsstand vom 30.09.2015.
 
Das vorgegebene Flächenziel von 1,8 % wurde im Landkreis Göppingen bereits auf Basis des Planentwurfs vom 30.09.2015 erreicht. Die damals ausgewiesenen Flächen (1.390 ha) entsprechen 2,16 % der Landkreisfläche. Im derzeit vorliegenden Entwurf vom 25.10.2023 (3.078 ha) werden 4,79 % der Landkreisfläche für die Windenergienutzung zur Verfügung gestellt. Der Landkreis Göppingen trägt damit überproportional zum Erreichen des landesweiten Flächenziels bei.
Stellungnahmen zur Teilfortschreibung des Regionalplans zur Festlegung von Vorranggebieten für regionalbedeutsame Windkraftanlagen können beim Verband Region Stuttgart bis zum 02.02.2024 abgegeben werden.
 
 
Nach Satzungsbeschluss der Teilfortschreibung ist für Anträge zur Errichtung von Windkraftanlagen das Landratsamt als Genehmigungsbehörde zuständig – wie auch bisher.
Bei der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung handelt es sich um eine gebundene Entscheidung. Auf die Erteilung der Genehmigung besteht ein Anspruch seitens des Antragstellers, wenn alle Genehmigungsvoraussetzungen vorliegen. Ein Ermessen steht der Genehmigungsbehörde insoweit nicht zu. Die Genehmigungsvoraussetzungen ergeben sich aus § 6 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG). Danach ist die Genehmigung zu erteilen, wenn
 

  1. sichergestellt ist, dass die sich aus § 5 und einer auf Grund des § 7 erlassenen Rechtsverordnung ergebenden Pflichten erfüllt werden, und
  2. andere öffentlich-rechtliche Vorschriften und Belange des Arbeitsschutzes der Errichtung und dem Betrieb der Anlage nicht entgegenstehen.

Die Grundpflichten eines Betreibers einer immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftigen Anlage ergeben sich aus § 5 BImSchG. Hiernach sind insbesondere schädliche Umwelteinwirkungen und sonstige Gefahren, erhebliche Nachteile und erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit und die Nachbarschaft zu verhindern und Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen und sonstige Gefahren, erhebliche Nachteile und erhebliche Belästigungen zu treffen, insbesondere durch die dem Stand der Technik entsprechenden Maßnahmen. Für die Prüfung, ob es im Einzelfall zu schädlichen Umwelteinwirkungen kommen kann, werden untergesetzliche Regelwerke (z. B. TA Luft oder TA Lärm) herangezogen.
 
Der Vorhabenträger hat alle erforderlichen Gutachten und Untersuchungen selbst durchzuführen. Hierbei wird er durch die Genehmigungsbehörde und die Fachbehörden unterstützt.
 
Beispiele für notwendige Gutachten:

  • Artenschutzgutachten
  • Baugrunderkundungen
  • Lärm-, Eiswurf- und Schattenwurfgutachten

Hat der Antragsteller alle Unterlagen erstellt, kann er den Genehmigungsantrag bei der zuständigen Immissionsschutzbehörde einreichen. Dieser Zeitpunkt ist aus mehreren Gründen wichtig:

  1. Behörde ist nach § 7 Abs. 1 9. BImSchV in der Regel binnen eines Monats ab Zugang verpflichtet, die Unterlagen auf Vollständigkeit zu prüfen.
  2. Sind Unterlagen vollständig, sind diese im förmlichen Verfahren (s.u.) nach § 10 Abs. 3 S. 1 BImSchG öffentlich bekannt zu machen.
  3. Antragstellung ist eigentlicher Beginn des Genehmigungsverfahrens. Ab nun gilt formelle Konzentrationswirkung nach § 13 BImSchG und Genehmigungsfristen nach § 10 Abs. 6a BImSchG beginnen zu laufen.

Klinikneubau, stationäre und ambulante Angebote

Neubau Klinik am Eichert

Umzug Ende 2024

ALB FILS KLINIKEN Neubau, Bild eines Gebäudes mit einem Straßenabschnitt und Begrünung
ALB FILS KLINIKEN Neubau, Visualisierung

Der Neubau der Klinik am Eichert in Göppingen ist mit seinen Nebengebäuden Ärztehaus, Parkhaus, Personalwohngebäude, Kindertagesstätte, Bildungszentrum und einem Gesamtvolumen von rund 465 Millionen Euro eines der größten Bauprojekte in Baden-Württemberg. Der Klinikneubau bietet eine moderne und innovative medizinische Versorgung und zeitgemäßen Komfort für die Patienten. Kurze Wege, Prozesseffizienz und eine tageslichtdurchflutete Arbeitsplatzgestaltung zeichnen das neue Gebäude aus. Als attraktiver Arbeitsplatz soll die neue Klinik Fachkräfte in die Region bringen und halten. Mit dem Neubau wird ein Raum für modernste Medizin und Pflege geschaffen und sorgt damit dafür, dass die hochwertige Gesundheitsversorgung der rund 250.000 Menschen im Landkreis Göppingen weiterhin gesichert bleibt. Nutzfläche: ca. 43.000 m²Kosten: rund 465 Mio. EuroVollgeschosse:7 (E0-E6) + 2 UntergeschosseBetten: 645 Planbetten, davon 43 IntensivbettenPflegestationen: 16 Stationen + 2 IntensivstationenOP-Säle: 12 inkl. Hybrid-OP, Ausbau-Reserve für 2 weitere OP’sDrei Herzkatheterlabore (inkl. EPU)Moderne Zentrale NotaufnahmeHubschrauber-LandeplatzWeitere Infos zum Neubau: Neubau Klinik am Eichert | Neubau | Alb Fils Kliniken (alb-fils-kliniken.de)
 
Klinik am Eichert
Eicherstr. 3
73035 Göppingen
Tel. 07161/ 64-0
info@af-k.de

Gesundheitsversorgung und Rettungsdienst

Haus- und Fachärzteschaft

Landkreiskarte farblich und regional nach Anzahl der Ärzte im Landkreis aufgeteilt
Übersicht der Haus- und Fachärzteschaft im Kreis Göppingen

Im gesamten Landkreis Göppingen gibt es 146 Hausärzt:innen, davon 11 in der Raumschaft Schurwald. Mehr als 60% der Fachärzt:innen haben ihren Sitz in Göppingen.
Die Anzahl der Fachärzt:innen im Kreis Göppingen sind:

  • 18 Kinder- und Jugendärzt:innen
  • 30 Internist:innen
  • 27 Chirurgen/ Orthopäd:innen
  • 63 Psychotherapeut:innen
  • 16 Augenärzt:innen
  • 28 Frauenärzt:innen
  • 1 Kinder- und Jugendpsychiater:innen
  • 65 weitere (Nervernärzt:innen, HNO, Urolog:innen, Hautärzt:innen)

Die Anzahl der freien Kassensitze im hausärztlichen Bereich liegt im Mittelbereich Geislingen bei 10,5 und im Mittelbereich Göppingen bei 32. Bei den Fachärzt:innen können sich weiterhin 1,5 Kinderärzt:innen und im Bereich Psychotherapeut:innen 0,5 im gesamten Landkreis Göppingen niederlassen. Bei den Kinder- und Jugendpsychiater:innen gibt es im gesamten Planungsbereich Stuttgart, worunter auch unser Landkreis Göppingen fällt, 18,5 Niederlassungsmöglichkeiten.
Den aktuellen Versorgungsbericht der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg finden Sie unter Versorgungsbericht | KVBW (kvbawue.de).

Eine grafische Darstellung der Versorgung mit Hausärzten im Zeitraum zwischen 2015 und Oktober 2023
Versorgungsgrade der Hausärzteschaft im Vergleich

Der Versorgungsgrad der Bevölkerung mit Hausärzt:innen im Mittelbereich Göppingen liegt bei 84,3% (Stand Oktober 2023). Der Versorgungsgrad im Mittelbereich Geislingen liegt bei 80,3% (Stand Oktober 2023). Seit 2019 ist, bedingt durch verschiedene Faktoren, eine ständige Abnahme des Versorgungsgrades zu verzeichnen.
Auch die Hausärzteschaft wird älter. So sind aktuell im Mittelbereich Geislingen 51,6% der Hausärzt:innen älter als 60 Jahre; in Göppingen 35,7%. Landesweit in Baden-Württemberg sind es 38,1%. Im fachärztlichen Bereich sieht es teilweise ähnlich aus.
 
Weitere Informationen zum Versorgungsgrad und zur Bedarfsplanung auf der Webseite der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg Bedarfsplanung: Offen oder gesperrt? | KVBW (kvbawue.de) und Landesausschuss | KVBW (kvbawue.de)

Kommunale Gesundheitskonferenz - Umgesetzte Projekte

  • Die Servicestelle dient als Erstkontakt für medizinische Studierende und (angehende) Ärzt:innen, die sich im Kreis Göppingen niederlassen oder weiterbilden möchten.
  • Sie ist keine Anlaufstelle für die Bürgerschaft (Beschwerden, Frust, Arztauskunft)
  • Die Servicestelle ist im Gesundheitsamt angesiedelt
  • Gesundheitsstandort Landkreis Göppingen soll bekannter werden
  • Gesundheitsthemen werden zentral präsentiert
  • Vernetzung steht im Vordergrund
  • Soll Kreisbevölkerung zum gesundheitsfördernden Verhalten anregen
  • Umfangreiche Datenbank mit über 1800 Einträgen (Vereine, Volkshochschulen,…)
  • Nach Kommune, Angeboten und Personenkreis selektierbar

Informationen über die Kommunale Gesundheitskonferenz sowie aktuelle Projekte finden Sie unter www.lkgp.de/kgk.
Kontakt unter kgk-gesundheitsamt@lkgp.de oder s.schurr@lkgp.de (Herr Schurr),
Tel. 07161 202-5310

Rettungsdienstliche Versorgung im Landkreis Göppingen

Auf dem Bild sind Landkreiskarte, integrierte Leitstelle sowie mehrere Rettungsfahrzeuge von verschiedenen Anbietern dargestellt
Organisation des Rettungsdienstes im Landkreis Göppingen

Organisation des Rettungsdienstes und die Ebenen

Der Rettungsdienst im Rettungsdienstbereich Göppingen wird durch folgende Organisationen sichergestellt: Arbeiter-Samariter-Bund (ASB), Deutsches Rotes Kreuz (DRK), Johanniter-Unfallhilfe (JUH) und Malteser Hilfsdienst (MHD). Die notärztliche Versorgung durch Ärzte der Alb-Fils-Kliniken und Notfallsanitäter des DRK.
Die Notrufannahme (Notruf 112) und Rettungsmitteldisposition erfolgt durch die Integrierte Leitstelle Göppingen, diese wird in gemeinsamer Trägerschaft von DRK, Stadt Göppingen (Freiwillige Feuerwehr) und dem Landkreis betrieben. Verantwortet wird der Rettungsdienst durch den Bereichsausschuss des Rettungsdienstbereichs Göppingen, in diesem Gremium sind Vertreter der Leistungserbringer und der Kostenträger vertreten; weitere Mitglieder wirken beratend mit.
Der Rettungsdienstbereich stimmt mit dem Landkreis überein. Der Landkreis übt die Rechtsaufsicht über den Bereichsausschuss aus.

Rettungsdienstbereich

 Grafische Darstellung des Rettungsdienstbereichs anhand der Karte des Landkreises mit den Rettungs- und Notarztstandorten mit deren Auflistung auf der linken Seite des Bildes im Landkreis Göppingen, nähere Beschrebiung im unten folgenden Text
Rettungswachen und Rettungsmittelvorhaltung

Der Rettungsdienstbereich Göppingen entspricht dem Landkreis Göppingen. Folgende Rettungsmittel werden vorgehalten:

  • Rettungswache 1: Göppingen und Außenstelle in Bartenbach (beide DRK)
  • Rettungswache 2: Geislingen (DRK)
  • Rettungswache 3: Uhingen (MHD)
  • Rettungswache 4: Deggingen (JUH)
  • Rettungswache 5: Süßen (DRK)
  • Rettungswache 6: Dürnau (ASB)
  • Rettungswache 7: nicht vorhanden
  • Rettungswache 8: Göppingen – Pfingstwasen (JUH)
  • Notarztwache 9: Göppingen – Öde (DRK)

Weitere Notärzte sind in Göppingen (Eichert), Süßen und Geislingen stationiert.

Hilfsfristerfüllung im Rettungsdienstbereich Göppingen von 2020 bis 2023

„Im bodengebundenen Rettungsdienst ist bei der Notfallrettung die Zeit vom Eingang der Notfallmeldung in der Integrierten Leitstelle bis zum Eintreffen der Hilfe am Notfallort an Straßen (Hilfsfrist) maßgebend. Die Hilfsfrist soll aus notfallmedizinischen Gründen möglichst nicht mehr als 10, höchstens 15 Minuten betragen.“ (Auszug § 3 Abs. 2 Rettungsdienstgesetz Baden-Württemberg)
 
Die Hilfsfristerfüllung in den letzten Jahren stellte sich wie folgt dar:

  • 2020: Rettungsdienst 96,55 % / Notarzt 94,34 %
  • 2021: Rettungsdienst 95,64 % / Notarzt 93,76 %
  • 2022: Rettungsdienst 96,10 % / Notarzt 93,13 %
  • 2023: Rettungsdienst 97,21 % / Notarzt 93,54 %

Für das Jahr 2022 bedeutet dies im landesweiten Vergleich den 1. Platz im Rettungsdienst und Platz 7 bei der notärztlichen Versorgung.

Ausblick und aktuelle Entwicklung des Rettungsdienstes:

  • Derzeit wird das Rettungsdienstgesetz überarbeitet, zukünftig soll die Hilfsfrist auf 12 Minuten für das ersteintreffende Rettungsmittel geändert werden.
  • Nach der Gesetzesänderung muss eine Anpassung des Rettungsdienstplans durch das Innenministerium erfolgen.
  • Die Integrierte Leitstelle Göppingen wurde durch die Träger in den Jahren 2020 bis 2022 bauliche erweitert und die gesamte Technik ertüchtigt, die Zukunftsfähigkeit ist somit sichergestellt.
  • Es erfolgt eine dauerhafte Verlegung eines Notarztes in den Beriech Göppingen – Öde (Nähe Christophsbad / berufliches Schulzentrum), interimsweise ist diese Umsetzung bereits erfolgt.
  • Der Standort der Rettungswache Bartenbach wurde dauerhaft eingerichtet.

Weitere Informationen können der Homepage des Bereichsausschusses für den Rettungsdienstbereich Göppingen entnommen werden: www.bereichsausschuss-goeppingen.de

Umweltgerechte Mobilitätsangebote

Kreisentwicklungsziel „Umweltgerechte Mobilität“

Schematische Darstellung des Landesziels der Verkehrswende bis 2030, genaue Beschreibung im folgenden Text
Verkehrswende bis 2030

Der Landkreis unterstützt diese Ziele mit Blick auf die Kreisentwicklungsziele „Umweltgerechte Mobilität“ und „Klimaschutz“ ausdrücklich.Zielstellung: bis 2030 sollen die CO<sub>2</sub>-Emissionen im Vergleich zu 1990 um 55% reduziert werden.Dazu sollen folgende Maßnahmen umgesetzt werden:

  • Verdoppelung des öffentlichen Verkehrs
  • Jedes zweite Auto fährt klimaneutral
  • Jede zweite Tonne im Güterverkehr wird klimaneutral transportiert
  • Der Kfz-Verkehr wird in Stadt und Land um ein Fünftel reduziert
  • Jeder zweite Weg wird selbstaktiv zu Fuß oder mit dem Fahrrad zurückgelegt

Liniennetz im Busverkehr des Landkreises Göppingen

Gezeigt wird die grafische Darstellung des bestehenden Liniennetzes im Busverkehr des Landkreises Göppingen. Außerdem wird das Logo „Bus19plus“ gezeigt
Liniennetz im Busverkehr des Landkreises Göppingen
  • Dieses umfasst ein Verkehrsangebot von rd. 7,5 Mio. Betriebskilometern im Jahr. Die meisten Buslinien dienen der innerstädtischen Erschließung in den beiden Mittelzentren Göppingen und Geislingen. Die überörtlichen Buslinien laufen in der Regel auf diese beiden Mittelzentren zu.
  • Die Nachfrage wird in großem Umfang durch den Schülerverkehr bestimmt. Durch das neue Buskonzept konnten aber auch immer mehr Pendler und Gelegenheitsfahrgäste gewonnen werden.
  • Leider war die Nutzung während der Corona-Pandemie stark eingeschränkt. Dadurch ergaben sich erhebliche Verwerfungen bei der Finanzierung des Systems als Ganzes
  • Sein Aufbau ist im Kern seit der Einführung zum 01.01.2019 als „Bus19plus“ unverändert

Nahverkehrsplan 2023

Nahverkehrsplan 2023 im Spiegel der Finanzlage

  • Aktuell: Bedienung im Rahmen des Fahrplankonzepts „Bus19plus“ (Start 01.01.2019)
  • Mehrleistung gegenüber 2018 von rd.1,7 Mio. Buskilometer/Jahr
  • Landkreis investiert jährlich rd. 5 Mio. Euro in den verbesserten Busverkehr
  • Linie X93 wird als Schnellbus Göppingen-Lorch neu eingerichtet (jeweils mit Schienenanschluss)
  • seit 2021 Übergang in die Trägerschaft des Verbands Region Stuttgart
  • Kreistag beschließt neuen Nahverkehrsplan im Mai 2023
  • das „ausreichende Verkehrsniveau“ umfasst die Ausweitung der Bedienungsqualität um +1,5 Mio. km/Jahr
  • Beschluss u.a. des „Schurwald-Bündels“ durch den Kreistag im Herbst 2023
  • zunächst kommt nur das „verkehrliche Mindestniveau“ nach VVS-Standard zur Vorabveröffentlichung (+0,7 Mio. km/Jahr)
  • Ausschreibung des ersten „Schurwald-Bündels“ erfolgt formal im Herbst 2024

Nahverkehrsplan 2023: Neue Linienbündel

Die schematische Karte zeigt das Busliniennetz und die Einteilung des Landkreises Göppingen in 10 sogenannte „Linienbündel“. Diese sind als farbliche gekennzeichnete Flächen auf der Karte dargestellt.
Nahverkehrsplan 2023: Neue Linienbündel

Ein Bündel fasst in der Regel mehrere Linien zusammen, die in einer staatlichen Konzession an sich bewerbende Unternehmen vergeben werden.

  • Die Vergabe dieser Linienbündel erfolgt nach EU-rechtlichen und bundesrechtlichen Vorgaben und wird durch den Landkreis vorgenommen
  • Über Vorabbekanntmachungen wird rechtzeitig mit 12 Monaten Vorlauf auf anstehende Vergaben hingewiesen. Eine erste Vorabbekanntmachung für zwei Linienbündel erfolgt im Frühjahr 2024. Damit startet das Vergabeverfahren offiziell. Sofern sich keine Unternehmen bewerben, um den Verkehrs unter sogenannten „eigenwirtschaftlichen“ Bedingungen anzubieten, wird die Leistung formal ausgeschrieben und anschließend vergeben.
  • Für eine Vergabe wird zunächst der Leistungsumfang festgelegt, der durch das Unternehmen zu erbringen ist. Darüber hinaus gibt es klare Leistungsbeschreibungen, unter denen die Verkehre durchzuführen sind. Diese sind in den sogenannten „Qualitätsstandards“ festgelegt. Sie umfassen gesetzlichen Regelungen, welche Art von Bussen zum Einsatz kommen. Dabei spielt u.a. die Barrierefreiheit und die Umweltnormen (schadstoffarm bzw. künftig schadstofffrei) eine wichtige Rolle. Außerdem wie diese hinsichtlich dem Ticketverkauf, erforderlicher Zugangskontrollen und der Fahrgastinformation ausgestattet sein müssen.
  • Unter diesen Maßgaben reichen Bewerber Angebote ein, die anschließend nach gewichteten Kriterien bewertet werden. Der Bewerber, der alle Leistungskriterien umfassend erfüllt und das wirtschaftlich beste Angebot einreicht, kommt zum Schluss zum Zug.
  • Neben den Fahrgeldeinnahmen tragen auch staatliche Ausgleichszahlungen von Bund und Land zur Finanzierung bei. Was über diese beiden tragenden Säulen nicht abgedeckt werden kann, muss der Landkreis tragen.

Tarifliche Vollintegration in den VVS – Region Stuttgart, ein Tarif für alle

  • Landkreis Göppingen tritt zum 01.01.2021 als Vollmitglied und Gesellschafter dem VVS bei
  • Ein Tarif für die gesamte Region
  • Landkreis profitiert von der Großen Tarifzonenreform 2020: nur noch 4 Tarifringe im Landkreis
  • Fahrpreise werden durch den VVS auf nahezu allen Relationen deutlich günstiger: jährliche Mehrkosten für den Landkreis von derzeit rd. 7 Mio. Euro
  • Fahrgäste einzelner Kommunen profitieren vom StadtTicket des VVS: Tageskarte für 3,50 Euro
  • Im Schurwald sind in das StadtTicket Göppingen die Gemeinden Rechberghausen, Birenbach und Wäschenbeuren einbezogen
  • Mit dem Deutschland-Ticket seit Mai 2023 haben sie die Fahrpreise im Abonnement nochmals deutlich vergünstigt
  • Aktueller Preis: 49,- Euro/Monat: Finanzierung nach Mai 2024 unklar
Ausschnitt aus dem Tarifzonenplan des VVS, östlich von Stuttgart bis Geislingen, Zonen 1-7, Bild wird im folgenden Text näher erläutert
Vollintegration in den VVS

Die beigefügte schematische Darstellung zeigt einen Ausschnitt aus dem Tarifzonenplan des VVS.

  • Darauf ist zu erkennen, dass der VVS insgesamt 7 Tarifringe umfasst.
  • Der Landkreis Göppingen befindet sich in den Tarifringen 4 bis 7. Das bedeutet, dass alle Verbindungen im Landkreis maximal 4 Tarifringe kosten. Die meisten Fahrbeziehungen lassen sich aber in einer oder zwei Tarifzonen abbilden.
  • Eine Tarifzone kostet als Einzelfahrschein aktuell 3,10 Euro, als Handyticket 2,95 Euro, zwei Zonen 4,00 Euro, drei Zonen 5,20 Euro usw.
  • Busanschlüsse profitieren von der Nord-Süd-Ausrichtung der Linien
  • Viele Buslinien im Zulauf auf Göppingen und Geislingen, Ebersbach und Süßen können durch die Nord-Süd-Ausrichtung innerhalb eines Tarifrings gefahren werden
  • Neuer Albbahnhof Merklingen ist im Korridor in den VVS integriert
  • BW-Tarif für verbundübergreifende Fahrten (z.B. VVS-DING/Ulm)

Fahrradrouten im Landkreis Göppingen

Radverkehr als emissionsarme Alternative – Radrouten im Schurwald

  • Etabliertes Angebot an beschilderten Radrouten für den Freizeitverkehr
  • Bahntrasse Göppingen - Schwäbisch Gmünd als wichtige Achse (u.a. Landesradfern-weg)
Der Kartenausschnitt zeigt die ausgeschilderten Fahrradrouten im Landkreis Göppingen für den Bereich des Schurwalds. Neben der Karte werden die Logos der dort vorhandenen Radrouten gezeigt sowie ein farbiges Rad-Logo, Inhalt des Bildes wird im folgenden Text näher erläutert
Radrouten im Schurwald
  • Die Schurwaldroute (Logo: geschwungenes S auf grünem Hintergrund mit Wald, Strecke auf der Karte blau markiert)
  • Die Drei-Kaiserberge-Route (Logo: markante goldene 3 mit Krone auf blauem Hintergrund, Strecke auf der Karte gelb markiert)
  • Stauferroute (Logo: Weißes S auf rotem Grund mit schwarzem Stauferlöwen, Strecke auf der Karte lila markiert)
  • Württembergischer Tälerradweg (Logo: Württembergisches Wappen auf schwarzem Hintergrund, Strecke auf der Karte pink markiert)
  • E-Bike-Route Region Stuttgart (Logo: symbolisch gezeigtes blaues E-Bike mit grünem Schriftzug „Region Stuttgart“, Strecke auf der Karte grün markiert)

Radverkehr als emissionsarme Alternative - Neue Radverkehrskonzeption 2024

Die thematische Karte zeigt den Landkreis Göppingen mit dem Radverkehrsnetz im Planungsstadium der neuen Radverkehrskonzeption 2024.
Radverkehrskonzeption 2024
  • Beschluss des Kreistags: Altes Radverkehrskonzept aus 2012 wird seit 2022 durch VIA eG aktualisiert
  • Ziel: Verbesserung und Ausbau der Radverkehrsinfrastruktur für mehr Alltagsverkehr (Arbeit, Bildung, Einkaufen, etc.)
  • Online-Bürgerbeteiligung 2022 zum Wegenetz
  • Konzept schlägt den Baulastträgern zahlreiche Maßnahmen im Radnetz vor

Ansprechpartner

Jörg-Michael Wienecke (Dipl.-Geogr.)
Amtsleiter
Amt für Mobilität und Verkehrsinfrastruktur
E-Mail: j.wienecke@lkgp.de
Telefon: 07161 202-5500