Parken an den Beruflichen Schulzentren Göppingen und Geislingen

Das Parken auf den Parkplätzen der Beruflichen Schulzentren (BSZ) in Göppingen und Geislingen ist kostenpflichtig.

Die Parkgebühr beträgt:

  • 1,00 Euro pro Tag oder
  • 3,50 Euro für ein Wochenticket (Montag bis Freitag)

Die Gebührenpflicht gilt montags bis freitags von 06:00 bis 17:00 Uhr. Nach 17:00 Uhr ist das Parken bis zum nächsten Morgen kostenfrei.

Hinweise zum Standort Göppingen

  • Am Standort BSZ Göppingen werden die Parkplätze nachts abgesperrt.
  • Der Parkplatz des FV Faurndau im Dittlau kann weiterhin kostenfrei von unseren Schülerinnen und Schülern genutzt werden.
  • Am Kirchparkplatz ist die Bezahlung des Parkscheins ausschließlich per App möglich, ein Parkscheinautomat ist dort nicht vorhanden bzw. nur mit einem etwas weiteren Fußweg erreichbar.

Hinweise zum Standort Geislingen

  • Auf dem Parkplatz West ist die Bezahlung des Parkscheins nur per App möglich.
  • Alternativ kann der Parkscheinautomat auf dem Parkplatz Ost genutzt werden (längerer Fußweg).

Zahlungsmöglichkeiten

Der Parkschein kann wie folgt gelöst werden:

  • am Parkscheinautomaten (nur Kartenzahlung möglich) 
  • per Parkster-App (Zonen: 73031 BSZ Göppingen, 73032 BSZ Geislingen)
    Bei der Parkster-App ist eine Nutzung ohne Registrierung möglich („Express-Parken“), hierfür fallen Gebühren in Höhe von 0,50 Euro je Parkvorgang an. Bei einer Nutzung mit Registrierung und Auswahl der vorgesehenen Zahlungsmethoden fallen keine Gebühren an. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter Parkster FAQ/Bezahlung.

Weitere Informationen

Standorte der Parkscheinautomaten

BSZ Göppingen

BSZ Geislingen

Amtsleiter / Kontakt

Stefan Kraft, Amtsleiter Amt für Hochbau und Liegenschaften
Stefan Kraft
Dezernent für Hochbau und Mobilität
Amtsleiter Amt für Hochbau und Liegenschaften

Auskunft, Vorzimmer
Fax +49 7161 202-3390

Adresse

Amt für Hochbau und Liegenschaften
Landratsamt Göppingen
Lorcher Str. 6
73033 Göppingen
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