Bekanntmachung des Landratsamts Göppingen über den Vollzug des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) vom 25.10.2022

Amtliche Bekanntmachung Landratsamt Göppingen

Bekanntgabe gemäß § 5 Absätze 1 und 2 UVPG über das Ergebnis der Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht gemäß § 7 UVPG: Die Stadt Göppingen beabsichtigt im Teilort Jebenhausen die bestehende, stark frequentierte Feldwegbrücke vom Schmarrenweg über den Fulbach abzureißen und durch eine neue Rad- und Feldwegbrücke zu ersetzen.

Aufgrund des geringen Durchlassquerschnittes des vorhandenen Brückenbauwerks und der ungünstigen Anströmung im 90 Grad-Winkel soll das neue Brückenbauwerk um ca. 5 Meter nach Norden verschoben werden, sodass ein strömungsgünstiger Durchfluss erfolgen kann. Der Brückenversatz bedingt ober- und unterstrom eine Anpassung des Bachbettes an die neue Brückenlage und das vergrößerte Profil. Der Fulbach ist weitgehend noch naturnah strukturiert und weist einen fast durchgängig geschlossenen Galeriewald ähnlichen Gehölzsaum auf. Lediglich in Siedlungsnähe bestehen Beeinträchtigungen durch punktuelle Verbauungen und Ablagerungen. Der quer durchs Tal laufende Schmarrenweg zwingt dem Fulbach auf ca. 40 m Länge einen geradlinigen Verlauf auf, bis er sich dann in nahezu rechtem Winkel unter der bestehenden Brücke hindurchzwängt, um danach wieder einen naturnahen Verlauf einzunehmen.

Das bisherige Brückenbauwerk ist nicht mehr standsicher, der Brückenquerschnitt ist sehr klein dimensioniert und bei einem HQ100 kommt es zu einem Aufstau. Die Brücke ist viel zu schmal, um dem landwirtschaftlichen Verkehr für heutige Landwirtschaftsfahrzeuge und dem Fußgänger- und Radverkehr gerecht zu werden. Durch den fast rechtwinklig verlaufenden Knick des Fulbachs wird die Brücke sehr ungünstig angeströmt, was zu Unterspülungen im Bereich der Widerlager führt. Die Schwachstellen und Unzulänglichkeiten der alten Brücke können mit dem Neubau optimiert werden.

Vollständige Amtliche Bekanntmachung

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