Unterbringung von Asylbegehrenden im Landkreis
Dem Landkreis wurden im Februar bis März 2019 64 Personen zugewiesen.
Zum 31.03.2019 waren 1.016 Asylbegehrende in den Gemeinschaftsunterkünften des Landkreises Göppingen vorläufig untergebracht.
Informationen zur Corona-Impfung
Coronavirus-Schutzmaßnahmen:
+++ Für den Zutritt und den Aufenthalt im Landratsamt ist eine Mund- und Nasenbedeckung (MNB) erforderlich. +++
+++ Ab 16.12.2020 ist das Betreten des Landratsamts nur noch mit Terminvereinbarung möglich. +++
Bitte zeigen Sie beim Betreten des Gebäudes die Terminbestätigung vor. Der Zutritt ins Landratsamt ist auf die erforderliche Person beschränkt. In dringenden Fällen nehmen Sie telefonisch oder per E-Mail Kontakt mit dem zuständigen Fachbereich auf. Termine für die Zulassungsstelle und Führerscheinstelle vereinbaren Sie bitte online.
Bei SARS-CoV-2 Symptomen oder bei anderen Erkältungssymptomen verzichten Sie bitte auf einen Besuch im Landratsamt.
Dem Landkreis wurden im Februar bis März 2019 64 Personen zugewiesen.
Zum 31.03.2019 waren 1.016 Asylbegehrende in den Gemeinschaftsunterkünften des Landkreises Göppingen vorläufig untergebracht.
Allgemeine Fragen zum Thema Asyl
Sozialdezernent
Rudolf Dangelmayr
Tel. +49 7161 202-4000
E-Mail: kreissozialamt@lkgp.de
Abteilungsleiter Asyl- und Flüchtlingswesen
Wolfgang Munz
Tel. +49 7161 202-4050
E-Mail: aufnahmeamt@lkgp.de
Asyl- und Flüchtlingswesen
Fragen zu Unterkünften
Erster Landesbeamter
Jochen Heinz
Tel. +49 7161 202-2000
E-Mail: j.heinz@lkgp.de
Beauftragte für Flüchtlingsarbeit
Tel. + 49 7161 202-4080
E-Mail: aufnahmeamt@lkgp.de
Pressestelle
Tel. +49 7161 202-1002
E-Mail: c.weber@lkgp.de
Landratsamt Göppingen
Lorcher Straße 6
73033 Göppingen
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